Letzte Aktualisierung: 29.06.2020
Solarthermie-Anlagen können bereits heute Wärmeenergie zu konkurrenzfähigen Preisen liefern. Hierzu trägt auch die Förderung von Solarthermie-Anlagen ihren Teil bei. Förderprogramme für thermische Solaranlagen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern selbst.
Auch zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern die Solarthermienutzung. Vielfach ist auch eine Kumulation der einzelnen Förderprogramme des Bundes, der Länder und anderer Zuwendungsgeber möglich.
Im Allgemeinen gilt bei diesen Programmen, dass die Anträge auf Förderung VOR Anschaffung bzw. Auftragserteilung gestellt werden müssen. Da sich die Förderrichtlinien und Förderprogramme ständig ändern, stellen wir nachfolgend zunächst die wichtigsten Solarthermie-Förderungen des BAFA und der KfW vor.
Die Förderung des Marktanreizprogramms (MAP) hat sich seit Anfang 2020 deutlich vereinfacht und auch deutlich erhöht. Sie gilt nur für Heizungen, die vollständig oder anteilig erneuerbare Energien nutzen. Dazu gehören
Gefördert werden zudem Gas-Hybridheizungen, die teilweise erneuerbare und teilweise fossile Energieträger nutzen. Allerdings sind nur hybride Gas-Brennwertheizungen mit einem erneuerbaren Energie-Anteil von 25 Prozent förderfähig, beispielsweise in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe.
Für die Einbindung von Solarthermie in eine Gas-Hybridheizung gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent.
Wird eine Heizung im Bestand mit einer Gas-Brennwertheizung ausgetauscht, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie (z. B. Solarthermie-Anlage) nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.
Die Solarthermie-Förderung des MAP umfasst folgende Kosten:
Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden. Grundsätzlich kann die MAP-Solarthermie-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen, zum Beispiel aus Landesförderprogrammen, verbunden werden, solange europarechtlich vorgegebene Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Wichtig ist, dass Sie einen Förderantrag stellen, bevor Sie die Installation der Anlage beauftragen. So gehen Sie vor:
Mitunter ist auch die Förderung einer Solarthermie-Anlage über ein KfW-Programm sinnvoll, wenn die Anlage innerhalb eines größeren Maßnahmenpakets am Haus umgesetzt wird.
KfW-Programm 151, 152 | Energieeffizient Sanieren – Kredit | Kredit für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen |
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KfW-Programm 430 | Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss | Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen |
KfW-Programm 431 | Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung | Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz |
Will man eine Solarwärme-Förderung über die KfW beantragen, so benötigen sie aber auf jeden Fall einen spezialisierten Energieberater. Jedoch wird auch dies gefördert: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss extra erhalten Sie für seine Baubegleitung.
Für bestimmte Förderprogramme - insbesondere zu der im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ - gibt es Einschränkungen, die eine Kumulierung mit z.B. der MAP-Förderung regeln.
Dabei gilt, dass der Einbau einer Solarthermie-Anlage nur einmal gefördert werden kann: entweder über das MAP oder über einen KfW-Förderkredit.
Wenn aber im Rahmen einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes neben dem Einbau der neuen Heizung weitere Maßnahmen vorgenommen werden (zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle, Austausch der Fenster etc.), kann für diese weiteren Maßnahmen die KfW-Förderung "Energieeffizient Sanieren" in Anspruch genommen werden und die Kosten für den Einbau der Solarwärme-Anlage über das MAP gefördert werden.
Eine moderne Heizung, die auf Sonnenwärme setzt, spart Geld und schützt das Klima. Seit 2020 gelten auch neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen:
Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen"