Letzte Aktualisierung: 16.09.2024

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Solarthermie-Förderung 2024: BEG & KfW

  • Eine kleine Solarthermie-Anlage mit zwei Kollektoren kann bis zu 65 % Ihres jährlichen Warmwasserbedarfs decken, eine kombinierte Anlage, die gleichzeitig die Heizung unterstützt, rund 30 % des Heizwärmebedarfs. Beide Varianten werden gefördert.
  • Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), die über die KfW organisiert wird, gibt es für Heizungen mit Solarwärme - auch für die einzelne Nachrüstung einer Solarwärme-Anlage - einen Zuschuss von mindestens 30 % Grundförderung. Je nachdem, ob gleichzeitig eine alte fossile Heizung ersetzt wird und wie hoch das Einkommen ist, gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % und einen Einkommens-Bonus von 30 %.
  • Energtische Sanierungen mit Solarwärmeanlage fördert die Kfw mit einem zinsgünstigen Kredit und bis zu 45 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 € dann, wenn Ihr Haus mindestens das Niveau eine Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erreicht. Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es von der KfW für eine energetische Sanierung inklusive Solarthermie einen Ergänzungskredit von maximal 120.000 Euro.
  • Im Neubau fördert der Bund keine Heizungen mehr. Im Förderprogramm BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien wie z. B. Solarwärme beheizt wird.
  • Um Fördermittel für eine Solarwärme-Anlage zu erhalten, müssen Sie einen Förderantrag stellen, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können aber schon vorher vergeben werden. Eine Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent Zuschuss gefördert.
  • Alternativ zur KfW-Förderung von Solarthermie kann man eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, bei der die Steuerschuld entsprechend gekürzt wird. Ohne vorherigen Antrag oder eine Energieberatung erhält man so 20 % der Investitionssumme in eine neue Solarwärmeanlage.
  • Neben der bundesweiten Förderung für Solarthermie können Verbraucher auch viele regionale und lokale Förderangebote nutzen. Fragen Sie dazu Ihren lokalen Anbieter oder ihren Energieberater.

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Typische Solarwärmeanlage für ein Einfamilienhaus für die Brauchwasserbereitung mit 2 Kollektoren. (Foto: energie-experten.org)

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BEG-Förderung von Solarwärme-Anlagen

Solarthermie-Anlagen können Wärmeenergie sehr klimafreundlich und zu konkurrenzfähigen Preisen liefern. Hierzu trägt auch die Förderung von Solarthermie-Anlagen ihren Teil bei. Förderprogramme für thermische Solaranlagen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern selbst.

Auch zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern die Solarthermienutzung. Vielfach ist auch eine Kumulation der einzelnen Förderprogramme des Bundes, der Länder und anderer Zuwendungsgeber möglich.

Die aber wohl wichtigste Förderung beruht auf der novellierten Solarthermie-Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

  • BEG Wohngebäude,
  • BEG Nichtwohngebäude und
  • BEG Einzelmaßnahmen.

Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss.

Für die Förderung von Solarwärme(-thermie)-Heizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie

  • die Heizungssanierung,
  • die Heizungsoptimierung, aber auch
  • neue Fenster, Türen, Dämmmaßnahmen und
  • sogar Smart-Home-Systeme förderfähig.

Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude als Ersatz oder Ergänzung der bestehenden Heizung einsetzen wollen.

KfW-Förderung von Solarthermie-Anlagen

Die Solarthermie-Förderung, die seit dem 01.01.2024 von der KfW organisiert wird, fördert energetische Sanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG) als auch Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die BEG EM sieht einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten der Solarwärmeanlage vor.

Zuschuss & Bonus BEG EM

Neben der Grundförderung von 30%, die grundsätzlich jedem zusteht, gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus 30%, wenn man seine mindestens 20 Jahre alte Heizung durch eine Wärmepumpe mit Solarthermie ersetzt.

Ein Einkommens-Bonus von 20 % gilt für Privatleute mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

Insgesamt gibt es über die BEG EM einen Zuschuss von höchstens 70 Prozent.

Tabelle: Zuschüsse der Solarthermie-Förderung (BEG EM)
Förderung Zuschuss
Grundfördersatz 30 Prozent
Klimageschwindigkeits-Bonus (ab 2029 weniger) 20 Prozent
Einkommens-Bonus 30 Prozent
maximale Förderung 70 Prozent

Förderfähige Kosten

Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren wie früher im Marktanreizprogramm. Enthalten sind sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage nebst sogenannten "Umfeldkosten".

  • Neben den Sonnenkollektoren sind das auch der Speicher, die Solarstation, bei Bedarf eine Aufständerung und die Regelung.
  • Alle Anschlussarbeiten und die notwendigen Demontagearbeiten vorhandener Geräte gehören ebenfalls dazu.
  • Sollte ein neuer Heizungsraum erforderlich sein, wird auch dieser anteilig gefördert.
  • Auch der Einbau einer solchen Flächenheizung wird vom Staat im Rahmen der BEG-Förderung einer Solarthermie-Anlage bezuschusst.

Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.

Tabelle: Beispielrechnung einer Solarwärmeanlagen-Förderung in einem Einfamilienhaus mit 120 m2
Förderung Kosten & Zuschuss
12 m2 Flachkollektoren mit Speicher 11.000 €
KfW-Zuschuss 50%
Förderung 5.500 €
Kosten nach Förderung 5.500 €

Technische Anforderungen

Es wird aber nicht jede Solarwärme-Anlage auch gefördert. Sie muss besonders effizient sein und so gebaut werden, dass erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude genutzt werden.

Die förderfähigen solarthermischen Anlagen sind in einer Anlagenliste aufgeführt, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird. Nicht förderfähig sind solarthermische Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (zum Beispiel Schwimmbadabsorber).

Gemäß der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" gelten folgende Anforderungen an die Förderung von solarthermischen Anlagen:

  • Es muss eine unabhängige Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts im Sinne des § 71e GEG vorliegen.
  • Die Anlage muss einen jährlichen Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m2 erbringen.
  • Förderfähige solarthermische Anlagen müssen mit einer Solarregelung ausgestattet sein (Luftkollektoren sind ausgenommen).
  • Bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren ab 20 m2 oder Flachkollektoren ab 30 m2 ist die Erfassung der solaren Erträge im Kollektorkreislauf erforderlich, zum Beispiel mit einem Wärmemengenzähler oder einer Solarregelung mit entsprechender Option.

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Solarthermie-Förderung im Neubau

Im Neubau fördert der Bund seit 2021 die Heizung nicht mehr.

Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards

  • KfW-55,
  • KfW-40 oder
  • KfW-40 plus bauen.

Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus

  • bei KfW-55 17,5 Prozent der Kreditsumme.
  • Beim KfW-40-Effizienzhaus sind es 22,5 Prozent.
  • KfW-40 plus ist vom EE-Bonus ausgenommen.

Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzer:innen nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen.

Tabelle: Überblick der BEG Fördersätze für Solarwärme-Anlagen
Effizienzhaus-Standard Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau) Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau mit EE-Bonus) Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung) Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung mit EE-Bonus und iSFP-Bonus)
Denkmal - - 25 Prozent 30 Prozent
100 - - 27,5 Prozent 37,5 Prozent
85 - - 30 Prozent 40 Prozent
70 - - 35 Prozent 45 Prozent
55 15 Prozent 17,5 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
40 20 Prozent 22,5 Prozent 45 Prozent 55 Prozent
40 plus 25 Prozent 25 Prozent - -

BAFA-Zuschuss zur Solarwärme-Optimierung

Damit die Solarthermie-Anlage auch effizient läuft, bedarf es einer optimal eingestellten Hydraulik und Pumpen sowie einer individuellen Einstellung der Anlage je nach den Verbrauchsgewohnheiten der Hausbewohner. Um eine solche Anlage von einem Fachmann ideal einstellen zu lassen, gibt es schon seit Längerem Fördermittel.

So zahlt das BAFA für die Optimierung der Solarwärmeanlage einen Zuschuss von 15 %. Und sogar 20 %, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchführen lassen.

Gefördert wird u.a. auch der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen oder Nass- und Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen, ein der hydraulischer Abgleich oder der Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern.

Steuerliche Solarthermie-Förderung

Eine moderne Heizung, die auf Sonnenwärme setzt, spart Geld und schützt das Klima. Seit 2020 gelten auch neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen:

  • Anschaffung und Einbau einer Solarthermieanlage oder eines hybriden Heizsystems aus Gas-Brennwertkessel und Solarkollektoren werden jetzt auch über die Einkommenssteuer staatlich gefördert.
  • Mittels der Steuererklärung kann man sich 20 Prozent der Investitionssumme ganz einfach zurückholen.

Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen"

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Häufige Fragen (FAQ)

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Planung einer Solarthermie-Anlage, die Installation von Solarthermie für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung und Solarspeicher sowie eine Erweiterung und Optimierung einer Solarthermie-Anlage

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Förder-Antrag muss vor dem Auftrag erfolgen. Der Auftrag darf erst erteilt und die beantragten Maßnahmen erst umgesetzt werden, nachdem eine Zusage der Förderung eingegangen ist.

Wie hoch ist die Förderung im Einfamilienhaus?

Für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche entstünden beim Nachrüsten mit Flachkollektoren und 12 m2 Fläche inklusive Solarthermie-Speicher und Montage Kosten von rund 11.000 €. Mittels eines 50-prozentigen Zuschusses von der KfW wären bis zu 5.500 € Förderung möglich.

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