So finden Sie die ideale Solarwärme-Anlage
Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Lass Dir jetzt von unseren Experten in wenigen Minuten Dein ideales Solar-Angebot zusammenstellen!Solarthermie-Anlagen können Wärmeenergie sehr klimafreundlich und zu konkurrenzfähigen Preisen liefern. Hierzu trägt auch die Förderung von Solarthermie-Anlagen ihren Teil bei. Förderprogramme für thermische Solaranlagen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern selbst.
Auch zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern die Solarthermienutzung. Vielfach ist auch eine Kumulation der einzelnen Förderprogramme des Bundes, der Länder und anderer Zuwendungsgeber möglich.
Die aber wohl wichtigste Förderung beruht auf der novellierten Solarthermie-Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss.
Für die Förderung von Solarwärme(-thermie)-Heizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie
Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude als Ersatz oder Ergänzung der bestehenden Heizung einsetzen wollen.
Die Solarthermie-Förderung, die seit dem 01.01.2024 von der KfW organisiert wird, fördert energetische Sanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG) als auch Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die BEG EM sieht einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten der Solarwärmeanlage vor.
Neben der Grundförderung von 30%, die grundsätzlich jedem zusteht, gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus 30%, wenn man seine mindestens 20 Jahre alte Heizung durch eine Wärmepumpe mit Solarthermie ersetzt.
Ein Einkommens-Bonus von 20 % gilt für Privatleute mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.
Insgesamt gibt es über die BEG EM einen Zuschuss von höchstens 70 Prozent.
Förderung | Zuschuss |
---|---|
Grundfördersatz | 30 Prozent |
Klimageschwindigkeits-Bonus (ab 2029 weniger) | 20 Prozent |
Einkommens-Bonus | 30 Prozent |
maximale Förderung | 70 Prozent |
Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren wie früher im Marktanreizprogramm. Enthalten sind sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage nebst sogenannten "Umfeldkosten".
Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.
Förderung | Kosten & Zuschuss |
---|---|
12 m2 Flachkollektoren mit Speicher | 11.000 € |
KfW-Zuschuss | 50% |
Förderung | 5.500 € |
Kosten nach Förderung | 5.500 € |
Es wird aber nicht jede Solarwärme-Anlage auch gefördert. Sie muss besonders effizient sein und so gebaut werden, dass erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude genutzt werden.
Die förderfähigen solarthermischen Anlagen sind in einer Anlagenliste aufgeführt, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird. Nicht förderfähig sind solarthermische Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (zum Beispiel Schwimmbadabsorber).
Gemäß der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" gelten folgende Anforderungen an die Förderung von solarthermischen Anlagen:
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Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards
Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus
Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzer:innen nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen.
Effizienzhaus-Standard | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau mit EE-Bonus) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung mit EE-Bonus und iSFP-Bonus) |
---|---|---|---|---|
Denkmal | - | - | 25 Prozent | 30 Prozent |
100 | - | - | 27,5 Prozent | 37,5 Prozent |
85 | - | - | 30 Prozent | 40 Prozent |
70 | - | - | 35 Prozent | 45 Prozent |
55 | 15 Prozent | 17,5 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
40 | 20 Prozent | 22,5 Prozent | 45 Prozent | 55 Prozent |
40 plus | 25 Prozent | 25 Prozent | - | - |
Damit die Solarthermie-Anlage auch effizient läuft, bedarf es einer optimal eingestellten Hydraulik und Pumpen sowie einer individuellen Einstellung der Anlage je nach den Verbrauchsgewohnheiten der Hausbewohner. Um eine solche Anlage von einem Fachmann ideal einstellen zu lassen, gibt es schon seit Längerem Fördermittel.
So zahlt das BAFA für die Optimierung der Solarwärmeanlage einen Zuschuss von 15 %. Und sogar 20 %, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchführen lassen.
Gefördert wird u.a. auch der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen oder Nass- und Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen, ein der hydraulischer Abgleich oder der Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern.
Eine moderne Heizung, die auf Sonnenwärme setzt, spart Geld und schützt das Klima. Seit 2020 gelten auch neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen:
Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen"
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Der Förder-Antrag muss vor dem Auftrag erfolgen. Der Auftrag darf erst erteilt und die beantragten Maßnahmen erst umgesetzt werden, nachdem eine Zusage der Förderung eingegangen ist.
Für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche entstünden beim Nachrüsten mit Flachkollektoren und 12 m2 Fläche inklusive Solarthermie-Speicher und Montage Kosten von rund 11.000 €. Mittels eines 50-prozentigen Zuschusses von der KfW wären bis zu 5.500 € Förderung möglich.