Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Solarthermie-Anlagen können bereits heute Wärmeenergie zu konkurrenzfähigen Preisen liefern. Hierzu trägt auch die Förderung von Solarthermie-Anlagen ihren Teil bei. Förderprogramme für thermische Solaranlagen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern selbst.
Auch zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern die Solarthermienutzung. Vielfach ist auch eine Kumulation der einzelnen Förderprogramme des Bundes, der Länder und anderer Zuwendungsgeber möglich.
Im Allgemeinen gilt bei diesen Programmen, dass die Anträge auf Förderung VOR Anschaffung bzw. Auftragserteilung gestellt werden müssen. Da sich die Förderrichtlinien und Förderprogramme ständig ändern, stellen wir nachfolgend die wichtigsten Solarthermie-Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor.
Seit Jahresbeginn 2021 gibt es in Deutschland eine neue Solarthermie-Förderung. Unter dem Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat der Bund sämtliche Förderprogramme zusammengefasst, die es zuvor für Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien gab.
Die BEG-Förderung fußt auf drei Säulen:
Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss.
Für die Förderung von Solarwärme(-thermie)-Heizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie
Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude einsetzen wollen. Neubauten sind generell ausgeschlossen.
Die Solarthermie-Anlage-Förderung ist eine der in der BEG-Förderung aufgeführten Einzelmaßnahmen. Wer eine Solarwärme-Anlage nachrüstet, erhält vom Staat 30 Prozent der Investitionskosten erstattet.
Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren wie früher im Marktanreizprogramm. Enthalten sind sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage.
Zu den 30 Prozent Fördersatz kommen 5 Prozentpunkte hinzu, wenn die Errichtung der Solaranlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt ist, den ein BAFA-gelisteter Energieberater erstellt hat. Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.
Einen Überblick über die förderfähigen Kosten gibt ein BAFA-Merkblatt.
Förderung | Kosten & Zuschuss |
---|---|
Anlagenförderung | |
12 m2 Flachkollektoren mit Speicher | 11.000 € |
BAFA-Zuschuss | 30% |
Sanierungsfahrplan | 5% |
Förderung | 3.850 € |
Kosten nach Förderung | 7.150 € |
Heizungsförderung | |
Ölheizung-Tausch mit Gasheizung + Solarthermie | 19.000 € |
BAFA-Zuschuss | 45% |
Förderung | 8.550 € |
Kosten nach Förderung | 10.450 € |
Für Solarthermie-Anlagen mit mehr als 20 Quadratmeter Kollektorfläche gibt es auch die Möglichkeit, eine ertragsabhängige Förderung zu wählen.
Das ergibt dann die Fördersumme für die Solarthermie.
Die ertragsabhängige Förderung berücksichtigt die Umfeldmaßnahmen wie die Kosten für den Speicher nicht und ist daher in der Regel geringer als die prozentuale Zuschussförderung.
Wer sich für die Kombination aus einem neuen Gas-Brennwertgerät und einer Solarheizung entscheidet, erhält für diese so genannte Gas-Hybridheizung ebenfalls die Förderquote von 30 Prozent. Wenn in diesem Fall eine alte Ölheizung ersetzt wird, steigt die Förderquote auf 40 Prozent. Mit iSFP-Bonus kommt man dann auf maximal 45 Prozent.
Noch besser ist die BEG-Förderung, wenn man die Solarthermie-Anlage mit einem weiteren Wärmerzeuger auf der Basis erneuerbarer Energien koppelt. Denn die Kombination aus Pelletskessel und Solaranlage oder aus Wärmepumpe und Solaranlage erhält 35 Prozent Förderung. Mit Ölkesseltauschbonus und iSFP-Bonus summiert sich die Förderquote auf 50 Prozent.
Für besonders emissionsarme Pelletskessel gibt es noch den Innovationsbonus Biomasse, der weitere 5 Prozentpunkte bringt. Anders als die anderen Boni gilt der Innovationsmodus nur für den Pelletskessel und nicht für die Umfeldmaßnahmen. Daher ergibt sich insgesamt für den Pelletskessel eine maximale Förderquote von 55 Prozent. Alle anderen Kosten wie auch die Solarthermie-Anlage erstattet der Bund dann mit bis zu maximal 50 Prozent.
Für alle Wärmeerzeuger gibt es Anforderungen an die Effizienz. Das BAFA führt Listen mit förderfähigen Kollektoren, Wärmepumpen und Pelletskessel. Für Pelletskessel, die den Innovationsbonus Biomasse erfüllen, gibt es auch eine spezielle Liste.
Um die BEG-Förderung für eine Heizungsmodernisierung zu erhalten, muss die Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximalen Kosten, von denen man die entsprechende Förderquote erhält, betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Im Neubau fördert der Bund seit 2021 die Heizung nicht mehr.
Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards
Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus
Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzer:innen nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen.
Effizienzhaus-Standard | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau mit EE-Bonus) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung mit EE-Bonus und iSFP-Bonus) |
---|---|---|---|---|
Denkmal | - | - | 25 Prozent | 30 Prozent |
100 | - | - | 27,5 Prozent | 37,5 Prozent |
85 | - | - | 30 Prozent | 40 Prozent |
70 | - | - | 35 Prozent | 45 Prozent |
55 | 15 Prozent | 17,5 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
40 | 20 Prozent | 22,5 Prozent | 45 Prozent | 55 Prozent |
40 plus | 25 Prozent | 25 Prozent | - | - |
Den EE-Bonus können auch Investoren erhalten, die ein Sonnenhaus bauen. Denn 55 Prozent solare Deckung ist für ein Sonnenhaus ein Kinderspiel. Eine spezielle Förderung für diesen Haustyp gibt es aber nicht, obwohl das Sonnenhaus eine der umweltfreundlichsten Hausvarianten ist.
Sie gewinnt die Heizenergie zum allergrößten Teil von der Sonne. Dabei nutzt sie eine robuste und langlebige Technik. Und Sonnenhäuser belasten vor allem die Stromnetze an kalten Tagen nicht, während strombasierte Heizungen dann besonders viel elektrische Energie benötigen.
Unverständlich ist auch, dass Pelletsheizungen und Wärmepumpe 35 Prozent BEG-Förderung erhalten, Solarthermie aber nur 30 Prozent. Will der Gesetzgeber damit andeuten, dass die Solarthermie nur zweitklassig und gerade einmal so förderwürdig wie der fossil befeuerte Gaskessel ist?
Das Gegenteil ist wahr: Die Solarthermie erntet Solarenergie, die kostenlos und nach menschlichen Maßstäben unendlich zur Verfügung steht. Sie benötigt nur ganz wenig Pumpenstrom, ansonsten ist sie völlig CO2-frei, klimaneutral und emissionslos.
Wärmepumpen benötigen hingegen eine Menge Strom. CO2-frei und klimaneutral sind sie erst dann, wenn der ganze Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
Pelletskessel sind nur dann CO2-neutral, wenn man nicht mehr Holz in ihnen verbrennt als im entsprechenden Zeitraum nachwachsen kann. Das limitiert ihren Einsatz und zudem emittieren sie Feinstaub und andere Schadstoffe.
Keine Frage: Wärmepumpen und Pelletskessel sind für die Wärmewende notwendig, doch besser und damit förderwürdiger als Solarthermie sind sie beileibe nicht.
Eine moderne Heizung, die auf Sonnenwärme setzt, spart Geld und schützt das Klima. Seit 2020 gelten auch neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen:
Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen"
Gefördert werden die Planung einer Solarthermie-Anlage, die Installation von Solarthermie für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung und Solarspeicher sowie eine Erweiterung und Optimierung einer Solarthermie-Anlage
Der Förder-Antrag muss vor dem Auftrag erfolgen. Der Auftrag darf erst erteilt und die beantragten Maßnahmen erst umgesetzt werden, nachdem eine Zusage der Förderung eingegangen ist.
Für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche entstünden beim Nachrüsten mit Flachkollektoren und 12 m2 Fläche inklusive Solarthermie-Speicher und Montage Kosten von rund 11.000 €. Mittels eines 30-prozentigen Zuschusses vom BAFA wären bis zu 3.300 € Förderung möglich.
Dieser Text zur Solarthermie-Förderung stammt in großem Umfang vom Autor Jens-Peter Meyer und wurde an uns als Pressemitteilung versendet. Der promovierte Chemiker Jens-Peter Meyer beschäftigt sich seit 20 Jahren als Fachjournalist mit der Solarwärmenutzung und gehört zum Redaktionsteam des Solarthermie-Jahrbuchs. Die unabhängige Publikation erscheint einmal jährlich und bietet auf der Nachrichten-Plattform www.solarthermie-jahrbuch.de unabhängige Informationen. Wir aktualisieren diesen Text fortwährend, sodass nicht jede Aussage auf der ursprünglichen Pressemitteilung beruht.