Letzte Aktualisierung: 31.01.2023
Die Investition in eine Solarthermieanlage kann u.a. im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden:
Solarthermie-Anlagen können bereits heute Wärmeenergie zu konkurrenzfähigen Preisen liefern. Hierzu trägt auch die Förderung von Solarthermie-Anlagen ihren Teil bei. Förderprogramme für thermische Solaranlagen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern selbst.
Auch zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern die Solarthermienutzung. Vielfach ist auch eine Kumulation der einzelnen Förderprogramme des Bundes, der Länder und anderer Zuwendungsgeber möglich.
Im Allgemeinen gilt bei diesen Programmen, dass die Anträge auf Förderung VOR Anschaffung bzw. Auftragserteilung gestellt werden müssen. Da sich die Förderrichtlinien und Förderprogramme ständig ändern, stellen wir nachfolgend die wichtigsten Solarthermie-Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor.
Seit Jahresbeginn 2021 gibt es in Deutschland eine neue Solarthermie-Förderung. Unter dem Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat der Bund sämtliche Förderprogramme zusammengefasst, die es zuvor für Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien gab.
Die BEG-Förderung fußt auf drei Säulen:
Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss.
Für die Förderung von Solarwärme(-thermie)-Heizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie
Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude einsetzen wollen. Neubauten sind generell ausgeschlossen.
Die Solarthermie-Anlage-Förderung ist eine der in der BEG-Förderung aufgeführten Einzelmaßnahmen. Wer eine Solarwärme-Anlage nachrüstet, erhält vom Staat 25 Prozent der Investitionskosten erstattet.
Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren wie früher im Marktanreizprogramm. Enthalten sind sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage.
Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.
Förderung | Kosten & Zuschuss |
---|---|
12 m2 Flachkollektoren mit Speicher | 11.000 € |
BAFA-Zuschuss | 25% |
Förderung | 2.750 € |
Kosten nach Förderung | 8.250 € |
Für Solarthermie-Anlagen mit mehr als 20 Quadratmeter Kollektorfläche gibt es auch die Möglichkeit, eine ertragsabhängige Förderung zu wählen.
Das ergibt dann die Fördersumme für die Solarthermie.
Die ertragsabhängige Förderung berücksichtigt die Umfeldmaßnahmen wie die Kosten für den Speicher nicht und ist daher in der Regel geringer als die prozentuale Zuschussförderung.
Die Kombination aus
erhält 25 Prozent Förderung.
Hinzu kommen evtl. weitere Zuschüsse wie ein Heizungstausch-Bonus:
erhöht sich die Förderung um 10 Prozent auf 35 Prozent.
Handelt es sich bei der Wärmepumpe um eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, erhöht sich die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte. Das ist der sogenannte Wärmepumpenbonus. Alternativ bekommen Sie 5 Prozent obendrauf, wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel ("Kältemittel-Bonus") betrieben wird.
Den 5 Prozent-Zuschuss für besonders emissionsarme Pelletskessel ("Innovationsbonus Biomasse") gibt es seit 2023 nicht mehr. Auch der 5 Prozent-iSFP-Bonus, der zur Anwendung kam, wenn der Heizungstausch als effizienzsteigernde Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungfahrplans war, ist weggefallen.
Für alle Wärmeerzeuger gibt es Anforderungen an die Effizienz. Das BAFA führt hierzu die sofgenannten BAFA-Listen mit förderfähigen Solarthermie-Kollektoren, Wärmepumpen und Pelletskessel.
Um die BEG-Förderung für eine Heizungsmodernisierung zu erhalten, muss die Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximalen Kosten, von denen man die entsprechende Förderquote erhält, betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Förderung | Kosten & Zuschuss |
---|---|
Ölheizung-Tausch mit Luftwärmepumpe + Solarthermie | 28.000 € |
BAFA-Zuschuss | 35% |
Förderung | 9.800 € |
Kosten nach Förderung | 18.200 € |
Im Neubau fördert der Bund seit 2021 die Heizung nicht mehr.
Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards
Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus
Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzer:innen nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen.
Effizienzhaus-Standard | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau mit EE-Bonus) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung mit EE-Bonus und iSFP-Bonus) |
---|---|---|---|---|
Denkmal | - | - | 25 Prozent | 30 Prozent |
100 | - | - | 27,5 Prozent | 37,5 Prozent |
85 | - | - | 30 Prozent | 40 Prozent |
70 | - | - | 35 Prozent | 45 Prozent |
55 | 15 Prozent | 17,5 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
40 | 20 Prozent | 22,5 Prozent | 45 Prozent | 55 Prozent |
40 plus | 25 Prozent | 25 Prozent | - | - |
Eine moderne Heizung, die auf Sonnenwärme setzt, spart Geld und schützt das Klima. Seit 2020 gelten auch neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen:
Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen"
Gefördert werden die Planung einer Solarthermie-Anlage, die Installation von Solarthermie für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung und Solarspeicher sowie eine Erweiterung und Optimierung einer Solarthermie-Anlage
Der Förder-Antrag muss vor dem Auftrag erfolgen. Der Auftrag darf erst erteilt und die beantragten Maßnahmen erst umgesetzt werden, nachdem eine Zusage der Förderung eingegangen ist.
Für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche entstünden beim Nachrüsten mit Flachkollektoren und 12 m2 Fläche inklusive Solarthermie-Speicher und Montage Kosten von rund 11.000 €. Mittels eines 25-prozentigen Zuschusses vom BAFA wären bis zu 2.750 € Förderung möglich.