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Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
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Messkonzepte wurden ursprünglich zur korrekten Abrechnung von Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen entwickelt. Inzwischen bilden sie jedoch das gesamte Energiesystem eines Netzanschlusses ab – also Erzeugung, Eigenverbrauch, Einspeisung und steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen.
Messkonzepte erfüllen mehrere Anforderungen:
Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) hat frühzeitig Standard-Messkonzepte (Auswahlblatt A - D) entwickelt, die sich in Bayern flächendeckend durchgesetzt und teilweise als „Quasi-Standard“ etabliert haben.
Letztlich definiert aber der zuständige Netzbetreiber (VNB), welche Messkonzepte in seinem Netzgebiet zulässig sind, da diese neben den deutschlandweit geltenden Gesetzen und Vorschriften wie EnWG, EEG, NAV und Messstellenbetriebsgesetz auch die Technische Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers erfüllen müssen.
Obwohl es formal zahlreiche TAB-Dokumente gibt, dominieren wenige regionale Muster wie TAB Nord oder TAB Süd. Inhaltlich basieren sie alle auf der bundesweit geltenden VDE-AR-N 4100, unterscheiden sich jedoch im Detail - insbesondere bei Messkonzepten.
Bundesweit identische Messkonzepte gibt es daher nicht. Die Nummerierung der Messkonzepte ist daher auch regional unterschiedlich und manche Netzbetreiber verwenden andere Nummern oder zusätzliche Varianten.
Im klassischen VBEW-System gibt es im Kern 8 Standard-Messkonzepte. Alles darüber hinaus sind spätere Ergänzungen, Sonderformen oder netzbetreiberspezifische Varianten.
| Technisches Messprinzip | Häufige Messkonzept-Bezeichnung (regional unterschiedlich) | Messanordnung (vereinfacht) | Geeignet für PV | Geeignet für WP | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|---|---|---|---|
| Volleinspeisung | oft MK1 / Auswahlblatt A | Erzeugungszähler + separater Bezugszähler | ✅ | ❌ | Große PV-Anlagen |
| Überschusseinspeisung (Ein-Zähler) | oft MK2 / Auswahlblatt B | 1 Zweirichtungszähler | ✅ | ⚠️ ohne WP-Tarif | EFH Standard |
| Überschuss mit Erzeugungszähler | teils MK3 | Zweirichtungszähler + PV-Erzeugungszähler | ✅ | ⚠️ | Größere Anlagen / EEG-Vorgaben |
| Getrennte Verbrauchsmessung (WP-Tarif) | häufig MK3–MK7 | zusätzlicher Verbrauchszähler für WP | ✅ | ✅ | WP mit Sondertarif |
| Kaskadenmessung | sehr häufig MK8 / Auswahlblatt D | Summenzähler + WP-Zähler hinter Hauptzähler | ✅ | ✅ (optimal) | PV + WP + §14a |
| Mehrere steuerbare Verbraucher (§14a) | häufig Sonder-MK | Kaskade mit mehreren Unterzählern | ✅ | ✅ | PV + WP + Wallbox |
| Mehrere Erzeuger (z. B. PV + BHKW) | teils MKA1 | mehrere Erzeugungszähler | ✅ | ⚠️ | Kombianlagen |
| Mehrparteien-/Mieterstrommodell | oft MK5 o. ä. | Summenzähler + Unterzähler je Einheit | ✅ | ⚠️ | MFH |
Bei der Kombination einer Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ist vor Allem das Messkonzept für die Nutzung eines Heizstromtarifes und die Optimierung des Eigenverbrauchs an PV-Strom entscheidend:
Die Modulwahl nach § 14a EnWG ist grundsätzlich unabhängig vom Messkonzept. In der praktischen Umsetzung setzt insbesondere das arbeitsabhängige Modell (Modul 2) jedoch eine separate Verbrauchsmessung voraus. Dadurch beeinflussen sich Messkonzept und Modulwahl gegenseitig.
| Merkmal | Gemeinsame Messung | Getrennte Messung | Kaskadenmessung |
|---|---|---|---|
| Grundprinzip | Ein gemeinsamer Zählpunkt für alle Verbraucher | Eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe | Summenzähler + nachgeschalteter WP-Zähler |
| Zähler am Netzanschlusspunkt | 1 digitaler Zweirichtungszähler | 1 digitaler Zweirichtungszähler | 1 Summenzähler (Zweirichtungszähler) |
| Zusätzlicher WP-Zähler | ❌ Nein | ✅ Ja | ✅ Ja (hinter Summenzähler) |
| Bilanzieller Status der WP | Teil des Haushaltsstroms | Separat bilanziert | Separat bilanziert (rechnerisch abgegrenzt) |
| PV-Eigenverbrauch Haushalt | ✅ Direkt reduziert | ✅ Direkt reduziert | ✅ Direkt reduziert |
| PV-Eigenverbrauch Wärmepumpe | ✅ Direkt möglich | ⚠️ In klassischer Ausführung meist nicht | ✅ Voll möglich |
| Günstiger Wärmepumpentarif? | ❌ Nicht möglich | ✅ Möglich | ✅ Möglich |
| §14a Anwendbarkeit | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Typisches §14a-Modell | Modul 1 (pauschal) | Modul 1 oder Modul 2 | Modul 1 oder Modul 2 |
| Zählerkosten / Grundgebühr | Niedrig | Höher | Höher |
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Bei der Überschusseinspeisung versorgt die PV-Anlage zunächst die im Gebäude angeschlossenen Verbraucher. Nur die nicht unmittelbar verbrauchte Energie wird dann ins Netz eingespeist.
Am Netzanschlusspunkt wird hierfür ein digitaler Zweirichtungszähler installiert – mindestens als moderne Messeinrichtung (mME), bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen perspektivisch als intelligentes Messsystem (Smart Meter). Dieser erfasst sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die Einspeisung. In vielen Netzgebieten wird diese Form der gemeinsamen Messung als „Messkonzept 1“ bezeichnet.
Die Wärmepumpe nutzt dann bei Bedarf automatisch verfügbaren PV-Strom. Mit Hilfe eines Energiemanagementsystems (EMS) kann die Wärmepumpe zudem prognoseorientiert versorgt werden, wodurch der Eigenverbrauch weiter erhöht wird.
Im Rahmen der Überschusseinspeisung mit einem gemeinsamen Zähler wird der Stromverbrauch dem allgemeinen Haushaltsstrom zugeordnet. Ohne separate Messung können Sie dann aber keinen günstigeren Wärmepumpenstrom nutzen.
Vorteilhaft ist aber, dass Sie
Bei einer einfachen Überschusseinspeisung ohne separate Verbrauchsmessung muss man auf den insgesamt im Haushalt verbrauchten Strom nur reduzierte Netzentgelte gemäß § 14a EnWG „Modul 1“ zahlen. Dieser bundesweit einheitlich berechnete, aber regional variierende Pauschalbetrag kann einer jährlichen Ersparnis von ca. 110 bis 190 € entsprechen.
Neben der gemeinsamen Messung besteht die Möglichkeit, die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt zu erfassen. Auch hier wird die PV-Anlage in der Regel im Modus der Überschusseinspeisung betrieben, wobei Strombezug und Einspeisung über einen digitalen Zweirichtungszähler erfasst werden.
Zusätzlich erhält die Wärmepumpe einen separaten Verbrauchszähler (Eintarif- oder Zweitarifzähler je nach Wärmepumpentarif). In vielen Netzgebieten wird diese Konstellation als eigenes Messkonzept – häufig als Messkonzept 2 - bezeichnet.
Durch die getrennte Erfassung wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe bilanziell vom Haushaltsstrom abgegrenzt. Dadurch ist die Nutzung spezieller Wärmepumpentarife möglich. Dem stehen jedoch
Zudem kann der PV-Strom in der Regel nur den Haushaltsstrom direkt reduzieren, nicht den separat gemessenen Wärmepumpenstrom. Die Wärmepumpe kann dann nicht zur Steigerung des Eigenverbrauchs beitragen!
Da sich eine getrennte Messung insbesondere bei höherem jährlichen Stromverbrauch (ab etwa > 7.5kW Heizleistung) der Wärmepumpe wirtschaftlich lohnt, wird häufig auch das arbeitsabhängige Netzentgeltmodell „Modul 2“ nach § 14a EnWG gewählt.
Dieses sieht eine Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um bis zu 60 % für den Wärmepumpenstrom vor und kann bei entsprechendem Verbrauch eine höhere Ersparnis als die pauschale Reduzierung nach Modul 1 ermöglichen.
Eine weiterentwickelte Form der getrennten Messung ist die sogenannte Kaskadenschaltung. Bei einer Kaskadenmessung werden zwei Zähler "hintereinander" geschaltet. Dadurch kann die Wärmepumpe
Dazu wird zusätzlich hinter dem Summenzähler (digitaler Zweirichtungszähler), der den gesamten Strombezug und die gesamte Einspeisung erfasst, ein separater Zähler für die Wärmepumpe installiert, der ausschließlich den Verbrauch der Wärmepumpe erfasst. Der übrige Haushaltsstrom ergibt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen Gesamtverbrauch und Wärmepumpenverbrauch.
Durch diese Messanordnung fließt der Solarstrom physikalisch durch beide Bereiche und die Wärmepumpe kann direkt zur Steigerung des Eigenverbrauchs beitragen. So erhalten Sie für den Restbedarf der Wärmepumpe den günstigen Tarif und nutzen tagsüber – oder auch nachts mit Hilfe eines Stromspeichers – den eigenen PV-Strom.
Gleichzeitig sind günstigere Netzentgelte nach § 14a EnWG möglich, insbesondere das arbeitsabhängige Modul 2.
Die allermeisten Versorger können die mathematische Differenzmessung (Zähler 1 minus Zähler 2) technisch in ihrem Abrechnungssystem abbilden. Wenn Sie sich für Messkonzept mit Kaskade entscheiden, sollten Sie dennoch darauf achten, dass Ihr Stromanbieter diesen "Kaskadentarif" auch unterstützt.
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