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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!F-Gase sind synthetisch erzeugte fluorierte Kohlenwasserstoffe und werden u.a. als Kältemittel in der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik eingesetzt. Seit Anfang 2015 gilt EU-weit die neue F-Gase-Verordnung Nr. 517/2014. Hier erklären wir, was die F-Gase-Verordnung für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik bedeutet.
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Lass Dir jetzt von unseren Experten in wenigen Minuten Dein ideales Wärmepumpen-Angebot zusammenstellen!F-Gase (Fluorinated gases) sind synthetisch erzeugte fluorierte Kohlenwasserstoffe, die als Kältemittel für Kompressionskälteanlagen eingesetzt werden. Die überwiegende Mehrzahl der heute eingesetzten F-Gase sind weder toxisch noch brennbar. F-Gase zeichnen sich zudem durch eine hohe thermische und chemische Stabilität aus. Kälte- und Klimaanlagen aber auch Wärmepumpen, in denen moderne F-Gase eingesetzt werden, sind daher langlebiger und wartungsfreundlicher. F-Gase finden überdies auch als Treibmittel in Sprühdosen, als Isolationsgas in Schaltanlagen, als Schaumtreibmittel oder als Feuerlöschmittel Verwendung.
Der Ausstieg aus den fluorierten Treibhausgasen begann in Europa im Jahr 2006 mit der F-Gas Verordnung.
Die seit 2007 geltende erste F-Gase-Verordnung sollte die Emission von Kältemitteln vermindern, indem sie eine verbesserte Anlagendichtheit und eine optimierte Rückgewinnung verordnete. Da das Einsparpotenzial dieser Maßnahmen nicht zur Erreichung der EU-Klimaziele entsprechend der im Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention festgelegten Emissionsreduktionspflichten ausreichte, wurde nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates am 20. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (neue F-Gas-V) im Amtsblatt der EU veröffentlicht (L150/195).
Die internationale Staatengemeinschaft hat sich im Jahr 2016 mit dem Abkommen von Kigali im Montrealer Protokoll zur Reduktion bestimmter fluorierter Treibhausgase verpflichtet.
Die seit Anfang 2015 geltende neue F-Gase-Verordnung schränkt jetzt die Menge der verfügbaren Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (englisch Global warming potential, greenhouse warming potential oder GWP) weiter ein. Sie sieht vor, dass bis 2018 die Gesamtmenge der eingesetzten F-Gase um 37 Prozent reduziert werden muss („Phase-Down“). Bis 2030 dürfen es dann nur noch 21 Prozent des Wertes von 2015 sein.
Als Berechnungsgrundlage dient nun nicht mehr allein die Füllmenge, sondern auch das CO2-Äquivalent als Produkt von Füllmenge und jeweiligem GWP. Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial dürfen deshalb in größeren Mengen verwendet werden als solche mit hohem GWP. Da viele F-Gase aufgrund ihrer chemischen Stabilität jedoch ein hohes GWP haben, beschränkt die F-Gase-Verordnung den Einsatz der verschiedenen Kältemittel.
Jahre | Prozentsätze für die Höchstmenge und die entsprechenden Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen |
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2015 | 100 Prozent |
2016 bis 2017 | 93 Prozent |
2018 bis 2020 | 63 Prozent |
2021 bis 2023 | 45 Prozent |
2024 bis 2026 | 31 Prozent |
2027 bis 2029 | 24 Prozent |
2030 | 21 Prozent |
Die zunehmende Mengenbegrenzung an verwendbaren Kältemitteln auf 21% dürfte zu einem durchschnittlichen GWP von deutlich unter 500 führen. Da jedoch alle derzeit als Alternative verfügbaren Kältemittel mit GWP unter 500, ausgenommen CO2, brennbar und teilweise auch toxisch sind, könnte die Verwendungsbeschränkungen ab 2020 und 2022 insbesondere bei bis dahin weiter steigendem Bedarf an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen alleine u.U. nicht ausreichen, um die Mengenbegrenzungen zu erreichen.
In der Praxis werden klimaschädliche fluorierte Kälte- und Treibmittel oft durch kurzlebige fluorierte Stoffe mit niedrigerem Treibhauspotential wie R1234yf, R1234ze(E) und R1233zd(E) ersetzt, die u.a. aus Kälte- und Klimaanlagen, Kunststoffschäumen und Sprays in die Atmosphäre gelangen können. Beim atmosphärischen Abbau fluorierter Gase entsteht unter anderem Trifluoressigsäure (TFA).
Aktuelle Regenwassermessungen im Auftrag des zeigen, dass die TFA-Konzentrationen gegenüber den 1990er Jahren bereits heute stark zugenommen haben. TFA ist hochmobil, gilt als wassergefährdend und gelangt bis ins Grund- und Trinkwasser. Derzeit ist keine Methode bekannt, mit der TFA mit verhältnismäßigen Mitteln aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnte – auch nicht bei der Trinkwasseraufbereitung.
Das UBA empfiehlt daher, natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid oder Kohlenwasserstoffe zu verwenden.
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