Letzte Aktualisierung: 25.05.2021

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Regelungen der F-Gase-Verordnung im Überblick

Was ist die F-Gase-Verordnung? Welche Regelungen sieht die neue Verordnung vor? Welchen Einfluss hat diese Verordnung auf die zukünftige Nutzung von Kältemitteln?

F-Gase sind synthetisch erzeugte fluorierte Kohlenwasserstoffe und werden u.a. als Kältemittel in der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik eingesetzt. Seit Anfang 2015 gilt EU-weit die neue F-Gase-Verordnung Nr. 517/2014. Hier erklären wir, was die F-Gase-Verordnung für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik bedeutet.

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Eigenschaften und Einsatz von F-Gasen

F-Gase (Fluorinated gases) sind synthetisch erzeugte fluorierte Kohlenwasserstoffe, die als Kältemittel für Kompressionskälteanlagen eingesetzt werden. Die überwiegende Mehrzahl der heute eingesetzten F-Gase sind weder toxisch noch brennbar. F-Gase zeichnen sich zudem durch eine hohe thermische und chemische Stabilität aus. Kälte- und Klimaanlagen aber auch Wärmepumpen, in denen moderne F-Gase eingesetzt werden, sind daher langlebiger und wartungsfreundlicher. F-Gase finden überdies auch als Treibmittel in Sprühdosen, als Isolationsgas in Schaltanlagen, als Schaumtreibmittel oder als Feuerlöschmittel Verwendung.

Entstehung der F-Gase-Verordnung

Der Ausstieg aus den fluorierten Treibhausgasen begann in Europa im Jahr 2006 mit der F-Gas Verordnung.

Die seit 2007 geltende erste F-Gase-Verordnung sollte die Emission von Kältemitteln vermindern, indem sie eine verbesserte Anlagendichtheit und eine optimierte Rückgewinnung verordnete. Da das Einsparpotenzial dieser Maßnahmen nicht zur Erreichung der EU-Klimaziele entsprechend der im Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention festgelegten Emissionsreduktionspflichten ausreichte, wurde nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates am 20. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (neue F-Gas-V) im Amtsblatt der EU veröffentlicht (L150/195).

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich im Jahr 2016 mit dem Abkommen von Kigali im Montrealer Protokoll zur Reduktion bestimmter fluorierter Treibhausgase verpflichtet.

Gestufte Reduzierung von F-Gasen

Die seit Anfang 2015 geltende neue F-Gase-Verordnung schränkt jetzt die Menge der verfügbaren Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (englisch Global warming potential, greenhouse warming potential oder GWP) weiter ein. Sie sieht vor, dass bis 2018 die Gesamtmenge der eingesetzten F-Gase um 37 Prozent reduziert werden muss („Phase-Down“). Bis 2030 dürfen es dann nur noch 21 Prozent des Wertes von 2015 sein.

Als Berechnungsgrundlage dient nun nicht mehr allein die Füllmenge, sondern auch das CO2-Äquivalent als Produkt von Füllmenge und jeweiligem GWP. Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial dürfen deshalb in größeren Mengen verwendet werden als solche mit hohem GWP. Da viele F-Gase aufgrund ihrer chemischen Stabilität jedoch ein hohes GWP haben, beschränkt die F-Gase-Verordnung den Einsatz der verschiedenen Kältemittel.

Mengenbegrenzung der F-Gase-Verordnung: Bis 2030 wird die Produktion und Einfuhr in die EU von F-Gasen stufenweise auf 21 Prozent des Wertes von 2015 gesenkt
Jahre Prozentsätze für die Höchstmenge und die entsprechenden Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
2015 100 Prozent
2016 bis 2017 93 Prozent
2018 bis 2020 63 Prozent
2021 bis 2023 45 Prozent
2024 bis 2026 31 Prozent
2027 bis 2029 24 Prozent
2030 21 Prozent

Weitere Regelungen der F-Gase-Verordnung

  • Zur Kontrolle des Kältemittelverbrauchs werden den Herstellern auf Antrag Quoten zugewiesen. Dazu besteht die Pflicht der Berichterstattung über den tatsächlichen Verbrauch (CO2-Äquivalent). Mit F-Gasen vorgefüllte Systeme (z.B. Klimageräte, Wärmepumpen, Kühlsätze), die aus Ländern außerhalb der EU importiert werden, dürfen nach einer gewissen Übergangsfrist nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie im Quotensystem berücksichtigt sind.
  • Zudem ist von 2020 an EU-weit der Einsatz des Kältemittels R404A in vielen stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen verboten, denn mit einem sehr hohen GWP von 3.922 liegt R404A deutlich über dem dann für F-Gase zulässigen Höchstwert von 2.500.
  • Für eine Reihe von Anwendungen ist ein maximal zulässiger GWP-Wert des Kältemittels festgelegt. Dies bedeutet in verschiedenen Segmenten eine Verwendungsbeschränkung von derzeit eingesetzten Kältemitteln und Technologien bereits ab 2020 mit weiteren wesentlichen Einschränkungen ab 2022.
  • Bis zur vollständigen Umsetzung der F-Gase-Verordnung im Jahr 2030 kommen noch weitere Verschärfungen hinzu. So sind Dichtheitskontrollen und Kennzeichnung neu geregelt und werden von 2016 an bereits ab einer Kältemittelfüllung von ≥ 5 Tonnen CO2-Äquivalent vorgeschrieben. Zudem gelten strengere Vorschriften an die Emissionsminderung ("Containment") und an die Zertifizierungen von Personal, Dokumentationen und Verwaltung.

Auswirkungen der F-Gase-Verordnung

Die zunehmende Mengenbegrenzung an verwendbaren Kältemitteln auf 21% dürfte zu einem durchschnittlichen GWP von deutlich unter 500 führen. Da jedoch alle derzeit als Alternative verfügbaren Kältemittel mit GWP unter 500, ausgenommen CO2, brennbar und teilweise auch toxisch sind, könnte die Verwendungsbeschränkungen ab 2020 und 2022 insbesondere bei bis dahin weiter steigendem Bedarf an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen alleine u.U. nicht ausreichen, um die Mengenbegrenzungen zu erreichen.

In der Praxis werden klimaschädliche fluorierte Kälte- und Treibmittel oft durch kurzlebige fluorierte Stoffe mit niedrigerem Treibhauspotential wie R1234yf, R1234ze(E) und R1233zd(E) ersetzt, die u.a. aus Kälte- und Klimaanlagen, Kunststoffschäumen und Sprays in die ⁠Atmosphäre gelangen können. Beim atmosphärischen Abbau fluorierter Gase entsteht unter anderem Trifluoressigsäure (TFA).

Aktuelle Regenwassermessungen im Auftrag des zeigen, dass die TFA-Konzentrationen gegenüber den 1990er Jahren bereits heute stark zugenommen haben. TFA ist hochmobil, gilt als wassergefährdend und gelangt bis ins Grund- und Trinkwasser. Derzeit ist keine Methode bekannt, mit der TFA mit verhältnismäßigen Mitteln aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnte – auch nicht bei der Trinkwasseraufbereitung.

Das UBA empfiehlt daher, natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid oder Kohlenwasserstoffe zu verwenden.

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