2.000 Euro-Härtefall-Zuschuss für Pellets, Öl & Flüssiggas: Wann kommt die Kohle?
Verwaltungsvereinbarung zur Auszahlung der Härtefallhilfen dauert an
Mit der Verabschiedung der Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen am 15. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag über einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zusätzlich die Voraussetzung für die Einrichtung der Härtefallhilfen für Nutzerinnen und Nutzer von Heizöl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas geschaffen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.
Nach Aussage des Baden-Württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wird die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern derzeit ausgearbeitet. Es wurde damit gerechnet, dass bis Mitte Januar weitere Informationen zur Auszahlung der Hilfsgelder für Besitzer von Pellets-, Öl-, Kohle- und Flüssiggasheizungen zur Verfügung stehen. "Wir rechnen damit, dass wir bis Mitte Januar mehr wissen", so das Umweltministerium B-W. Dies ist bislang jedoch nicht der Fall.
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Bundesländer warten auf konkrete Vorgaben zur Auszahlung der Heizkosten-Zuschüsse
Viele Besitzer von Heizöl-, Pellets- oder Flüssiggasheizungen versuchen seit Bekanntwerden dieser Möglichkeit, einen Heizkostenzuschuss aus dem Härtefallfonds zur Rechnung aus 2022 zu beantragen, händeringend an Informationen zu kommen, wo, wann und wie man einen Antrag stellen kann. Nicht nur wir erhalten täglich Emails, natürlich werden auch die Ministerien der jeweiligen Bundesländer mit Anfragen überrannt.
Wir haben uns daher an alle jeweils zuständigen Ministerien gewandt und um Auskunft gebeten, wann und wie der 2.000 Euro Zuschuss denn nun beantragt werden kann.
Das für die Auszahlung des Zuschusses aus dem Härtefallfonds zuständige Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte uns mit, dass bislang lediglich klar ist, dass es eine Untergrenze und eine Obergrenze für die Hilfe geben soll. "Fällt der nachzuweisende Ausgabenanstieg geringer aus als 100 Euro gegenüber dem Vorjahr, gibt es keine Zuschüsse", so das TMUEN.
"Das Antragsverfahren und weitere Details müssen jetzt zwischen Bund und Ländern verabredet werden. Das wird noch einige Zeit dauern. Wir informieren auf allen Kanälen, sobald die Details feststehen", erklärte die saarländische Staatskanzlei.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erläuterte, dass grundsätzlich all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen können, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben.
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Norddeutsche Länder organisieren bereits Online-Antragsverfahren
Die Senatskanzlei in Bremen teilte uns hingegen telefonisch mit, dass man gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Hamburg bereits ein Antragsportal von Dataport bei Kiel erstellen ließe, über das die Heizkostenzuschüsse dann beantragt werden können.
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern betonte, dass das Antragsverfahren so vereinfacht und kurzfristig wie möglich den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden soll. Dazu will Mecklenburg-Vorpommern jede/m interessierte/n Bürger/-in, ein „Beispielsrechner“ auf den Interseiten der Landesregierung anbieten, mit dem man ermitteln kann, ob man zuschussberechtigt ist.
Außerdem will M-V in Nachverhandlungen mit dem Bund erreichen, dass eine pauschale Entlastungszahlung ermöglicht wird. Damit soll der Vorstellung nach einer ziel- und zweckgerichteten Unterstützung der Privaten Haushalte hinsichtlich nicht vorhersehbarer Energiekostenentwicklungen in Verbindung mit einer effizienten und nutzerfreundlichen Verwaltungsleistung, Rechnung getragen werden, so das Ministerium.
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Aktuelle Rahmenbedingungen zur Auszahlung des 2.000 Euro-Zuschuss
Zuschuss-Kriterium | Geplante Regelung |
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Zielgruppe | Private Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie beispielsweise: Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Kohle |
Betrachtungszeitraum | Rechnungen vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 |
Maximaler Entlastungszuschuss | 2.000 € pro Haushalt, Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 € |
Berechnung der Mehrbelastung | Mehrbelastung = Rechnungsbetrag 2022 abzüglich des 2 x Referenzpreis* des Bundes je Bestellmenge |
Erstattung | 80% der Mehrbelastung, maximal jedoch 2.000 € je Haushalt |
*Der Referenzpreis des Bundes ist bisher noch nicht bekannt