Alte Kamine & Öfen: Jetzt Sonder-Genehmigung für Winter beantragen!
Die Energiepreise bewegen sich in Deutschland und Europa angesichts des russischen Angriffskriegs in der Ukraine weiterhin in ungeahnten Höhen. Eine kurzfristige Änderung der Lage ist nicht zu erwarten. Um Gas und Heizkosten zu sparen, haben nun Bayern und Niedersachsen Sondergenehmigungen für den Weiterbetrieb alter Kamine und Holzöfen erteilt, die eigentlich schon außer Betrieb genommen wurden.
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Bayern und Niedersachsen erlauben zeitlich befristeten Weiterbetrieb
Bayern reagierte bereits im August mit einer Verfügung, nach der "Holzfeuerungsanlagen, die entsprechend der Sanierungsfristen der 1. BImSchV stillgelegt, aber nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat, zeitlich befristet wieder in Betrieb genommen werden, um in der aktuellen Situation "Gasknappheit" einen Teil der Heizleistung der vorhandenen Gasheizung ersetzen zu können."
Im September folgte nun auch Niedersachsen mit einer Sondernutzung bereits außer Betrieb genommener alter Kamine und Holzöfen. Voraussetzung ist, dass sie technisch noch einsatzbereit sind, von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger überprüft wurden und eine vorhandene Gasfeuerungsanlage dadurch ganz oder teilweise ersetzt wird.
Einen entsprechenden Erlass hat das Niedersächsische Umwelt- und Energieministerium jetzt auf den Weg gebracht. In Niedersachsen können die Ausnahmen ab sofort bei den unteren Immissionsschutzbehörden (Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten) beantragt werden.
In Bayern erlassen die Kreisverwaltungsbehörden Allgemeinverfügungen, die die Wiederinbetriebnahme dieser Holzöfen für einen bestimmten Zeitraum zulassen. Wer seinen bereits außer Betrieb genommenen Ofen in Notfällen für eine Übergangszeit weiter nutzen möchte, muss hierüber lediglich seine zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) sowie seinen zuständigen Bezirksschornsteinfeger informieren. Einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde muss man in diesem Fall nicht mehr stellen.
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Ungewisser Preisvorteil: Brennholzpreise sind stark angestiegen
Die neuen Ausnahmegenehmigungen für die alten Kamine und Öfen dürften natürlich deren Besitzer freuen und auch den Gasbedarf insgesamt drosseln helfen. Hinsichtlich der damit verbundenen Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen ist der Eingriff in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) aber sicherlich kein Gewinn.
Zudem ist auch fraglich, ob es in finanzieller Hinsicht überhaupt Sinn macht, diesen Winter mit Holz zu heizen. Denn wer erst im Zuge einer Ausnahmegenehmigung sein Brennholzlager füllen will, sieht sich stark gestiegenen Preisen gegenüber.
Wie das statistische Bundesamt jetzt berichtete mussten Verbraucher:innen für den Kauf von Brennholz zum Heizen von Öfen oder Heizungen im August 2022 deutlich mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Die Preise für Brennholz und Holzpellets erhöhten sich im August 2022 um stolze 85,7% gegenüber dem Vorjahresmonat und damit deutlich stärker als die Verbraucherpreise insgesamt.
Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung beim Blick auf die Erzeugerpreise von zum Heizen verwendetem Holz. Laut Destatis waren Holzplättchen und -schnitzel, die unter anderem zum Heizen von Hackschnitzelheizungen genutzt werden, im August 2022 um 133,3 % teurer als noch ein Jahr zuvor. Die Preise für Holzpellets lagen im August 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 108,2 % höher.