Letzte Aktualisierung: 09.07.2024

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Ampel will Einspeisevergütung für Solaranlagen streichen

Die Ampel hat sich im Zuge der Haushaltsverhandlungen auch auf ein Wachstumspaket geeinigt, das für die Förderung der Erneuerbaren einschneidende Änderungen mitbringt: Kurzfristig will die Ampel die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen. Perspektivisch werden Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Flexibilisierung des Strommarktes will die Bundesregierung die Förderung von u.a. Solaranlagen - die Einspeisevergütung - auslaufen lassen. Bereits ab Anfang nächsten Jahres sollen Neuanlagen bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr erhalten. (Foto: energie-experten.org)

Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner haben sich auf Grundzüge für den Haushalt 2025, einen Nachtragshaushalt 2024 und eine Wachstumsinitiative verständigt.

Nach Kohleverstromung werden Erneuerbaren Energien nicht mehr gefördert

Die geplante Wachstumsinitiative soll der Wirtschaft sofort Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben. Das soll den Wirtschaftsstandort Deutschland voranbringen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern. So werden beispielsweise die Forschungszulage ausgeweitet und zahlreiche steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht.

Die Wachstumsinitiative sieht aber auch vor, mit dem Ende der Kohleverstromung die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen zu lassen. Der Ausbau neuer Erneuerbarer Energien soll dann auf Investitionskostenförderung umgestellt werden (eigener Kapazitätsmechanismus), insbesondere um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen. Dazu sollen dieses und andere Instrumente in Kürze im Reallabore-Gesetz im Markt getestet werden.

Den Wegfall der Einspeisevergütung für z. B. Solaranlagen knüpft die Bundesregierung auch an die Entwicklung auf dem Strommarkt: „Perspektivisch werden Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen.“

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Bei negativen Strompreisen entfällt Einspeisevergütung

Kurzfristig wird die Ampel daher die Förderung bei negativen Börsenstrompreisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen. Ab dann wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Ausgenommen davon sind kleine z. B. PV-Anlagen, da diese nicht entsprechend bzw. nur mit hohem Aufwand administrierbar wären. Die Schwelle, ab der die Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten, soll dann ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW abgesenkt werden.

Parallel dazu soll die Schwelle für die Steuerbarkeit von Erneuerbaren Energie-Anlagen für Netzbetreiber weiter abgesenkt werden. Dadurch kommen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern an und insb. Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise werden vermieden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.

Zu diesem Zweck soll auch die Selbstvermarktung von Strom und die Steuerung der Anlagen konsequent entbürokratisiert, digitalisiert und spätestens zum 1. Januar 2026 massengeschäftstauglich ausgestaltet werden, damit insbesondere Identifikationsnummern schneller bereitstehen, die Anlagen über smart meter gesteuert werden können, Daten schnell ausgetauscht und abgerechnet werden können.

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BEE warnt vor Experimenten

BEE-Präsidentin Simone Peter warnt hingegen vor Experimenten: eines radikalen Wechsels hin zu Investitionskostenzuschüssen birgt die Gefahr der Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung, die in Zeiten ehrgeiziger Ausbauziele diese massiv gefährden können. Wir plädieren deshalb für die Beibehaltung der bewährten Fördersystematik (Cent/kWh statt Euro/installierte Leistung) und schlagen die Umstellung auf eine Mengenabsicherung statt der bisherigen Zeitförderung im EEG vor.

Die angestrebte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle von derzeit 100 kW in drei Jahresschritten auf 25 kW birgt die Herausforderung, dass Prozesse zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern derzeit nicht massentauglich sind. Bei derart kleinen Leistungsklassen stehen nur geringe handelbare Strommengen und damit geringe Erträge einem hohen Aufwand gegenüber. Aktuell finden sich kaum Direktvermarkter, die Kleinstmengen vermarkten wollen. Die Regierung hat erkannt, dass Prozesse massentauglich gemacht werden müssen (bis 1.1.2026), man muss diese aber zuerst herstellen und ggf. dann die DV-Schwelle absenken. Andernfalls besteht ein hohes Risiko, dass die erfreuliche Nachfrageentwicklung z.B. bei PV-Anlagen auf kleinen Gewerbedächern ausgebremst wird.

Ein fatales Zeichen ist auch der geplante Wegfall der Absicherung bei negativen Preisen für Neuanlagen ab dem 01. Januar 2025. Eine Senkung von 400 kW auf unter 100 kW zum 1.1.2025 ist zu kurzfristig und greift in bereits laufende Projektplanungen ein. Den Schirm ausgerechnet bei Regenwetter einklappen, widerspricht der Logik des EEG sowie dem im Haushaltsentwurf genannten Ziel, die Absicherung von Erneuerbaren Energien erst dann abzuschaffen, wenn der Strommarkt ausreichend flexibel ist und genügend Speicher zur Verfügung stehen.

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