Anträge auf 2.000€ Härtefallhilfen: Kasse Hamburg zahlt bundesweit Zuschuss zu Heizöl, Pellets und Kohle aus
Viele Menschen mussten auf die Eröffnung des Antragsverfahrens für die Härtefallhilfen warten. Denn bereits im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass auch Privathaushalte, die Wärme mittels Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle bzw. Koks erzeugen, wegen stark gestiegener Energiekosten eine finanzielle Entlastung erfahren sollen.
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Verwaltungsvereinbarung wurde Anfang April abgeschlossen
Die Umsetzung dieser Härtefallhilfen erfolgt über die Bundesländer. Daher haben die 16 Bundesländer seit Dezember 2022 mit der Bundesregierung eine Verwaltungsvereinbarung verhandelt, die für die Umsetzung in den Ländern zwingende Voraussetzung ist. Dieser Verhandlungsprozess ist Anfang April 2023 abgeschlossen worden.
Die Härtefallhilfe gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022, wenn mindestens eine Verdoppelung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021 vorliegt (wir berichteten).
Erstattet werden dann 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro je Privathaushalt. Es gilt allerdings eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass die Hilfe mehr als 100 Euro betragen muss, um ausgezahlt zu werden.
Bei Gebäuden mit Zentralheizung können Vermieter und Vermieterinnen bzw. Wohneigentümergemeinschaften den Antrag stellen; die Hilfe ist dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte weiterzureichen.
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Länderverbund setzt auf gemeinsames Antragsportal der Stadt Hamburg
Aktuell laufen die Arbeiten an den IT-basierten Antragsverfahren mit Hochdruck. Der zur Hamburger Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Kasse Hamburg entwickelt und administriert die zentrale Antragsplattform für weitere 12 Bundesländer. Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung des 2.000€-Zuschuss zur Heizöl-, Flüssiggas- oder Holzpelletrechnung können dann bundesweit über das bei der Kasse Hamburg aufgebaute IT-System abgewickelt werden.
Dass fast alle Bundesländer das Antragssystem der Kasse Hamburg nutzen, gilt als kostengünstige und zeiteffizienteste Lösung. Nicht dabei sind nach Aussage von Landesregierungsvertretern Berlin, die bereits vor der Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarung ein Antragssystem freigeschaltet hatten, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Links zur Antragstellung für Privathaushalte und Unternehmen
Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die Prüfung findet erst nach Antragstellung statt. Unter demselben Link ist ab dem 2. Mai (nach unten angeführter zeitlicher Staffelung) dann die Antragstellung möglich.
Zum Online-Rechner bzw. Antragstellung: https://serviceportal.hamburg.de/.../Entry?id=HEIZKOSTEN
Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen, und zwar unter: https://serviceportal.hamburg.de/.../AFM_FiAkte
Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
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Schrittweise Freischaltung in den Bundesländern geplant
Die Antragsplattform wird Anfang Mai zur Verfügung stehen. Das Antragssystem für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wird dann schrittweise in den beteiligten Bundesländern innerhalb weniger Tage freigeschaltet werden. Um einer Überlastung der Antragsplattform vorzubeugen, wird eine Antragstellung in den einzelnen Bundesländern voraussichtlich gestaffelt innerhalb weniger Tage möglich sein. Hamburg wird auch zentral die Antragsbearbeitung übernehmen.
Die Antragsstellung wird wie folgt freigeschaltet:
- Ab 02.05.2023: Bremen und Hamburg
- Ab 04.05.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
- Ab 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen
Es wird empfohlen, den Antrag online über dieses Antragsportal zu stellen - dies ist der schnellste Weg. Ein schriftlicher Antrag wird ebenfalls möglich sein. Handschriftlich erstellte Rechnungen, Belege über Zahlungen oder vergleichbare Dokumente stellen aber keine tauglichen Nachweise dar und können im Antragsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.
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Bereits bevor sich Bund und Länder über die konkrete Abwicklung der Auszahlung der bis zu 2.000 Euro Zuschuss zur Heizöl-, Pellets-, Flüssiggas- oder Kohlerechnung einig waren, kündigte Berlin das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ und einen konkreten Starttermin an: Ab dem 31. Januar 2023 können die gut 330.000 Berliner Haushalte, die beim Heizen auf Öl, Pellets oder Kohle angewiesen sind, auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Antrag stellen.
In Nordrhein-Westfalen ist nach dem jetzigen Stand davon auszugehen, dass die rein digitale Antragstellung ab Mitte Mai 2023 starten kann. Für eine Antragstellung werden in NRW neben Rechnungen und Kontoauszügen aus dem Zeitraum "1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022" auch die bund.ID oder die ELSTER-ID benötigt werden - letzteres dient der Authentifizierung der Antragstellenden und der Vermeidung von Missbrauch.
Ein konkretes Datum für den Start der Antragstellung in Bayern kann der zuständige Dienstleister KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) derzeit noch nicht nennen, da das IT-Antragsverfahren derzeit noch finalisiert wird.