Wer in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2010 seine Heizung saniert, muss in diesem Zuge dafür sorgen, zehn Prozent des Wärmebedarfs über Erneuerbare Energien zu decken. Damit tritt die zweite Stufe des Landeswärmegesetz in Kraft. Um dies zu erfüllen, können Hausbesitzer zum Beispiel Solarthermieanlagen einbinden oder gänzlich auf eine Wärmepumpe oder Holzheizung umrüsten. Eine besonders gute Wärmedämmung oder der Anschluss an ein Nahwärmenetz gelten alternativ ebenfalls als Pflicht erfüllend. Als erster Schritt sollte Expertenrat eingeholt werden. Der geschulte Blick eines Energieberaters erkennt schnell, ob es sinnvoller ist die Haustechnik oder die Bausubstanz zu optimieren und in welcher Reihenfolge Sanierungsmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können.
Durch die gesetzliche Vorschrift erwatet Tanja Gönner, Umweltministerin Baden-Württembergs, einen weiteren Impuls für den Ausbau Erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Holzpelletanlagen oder Erdwärmesonden und Wärmepumpen. Die Landesministerin sieht das Landeswärmegesetz als konsequente Folge des bisher nur schleppend verlaufenden energetischen Modernisierungsprozesses von Wohngebäuden. Dies zeige sich laut Gönner daran, dass der Anteil der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung auf über 13 Prozent gestiegen seien, wohingegen nur 8 Prozent des Wärmebedarfs in Baden-Württemberg durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Landesregierung möchte diesen Anteil bis 2020 auf 16 Prozent steigern.
Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner ist bundesweit bislang einzigartig. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland mit einer Landesregelung für ältere Häuser. Diese Pionierrolle übernimmt Baden-Württemberg nun schon ein zweites Mal. Bereits 2008 wurde eine anteilige Nutzungspflicht für Neubauten erlassen. Diese Regelung wurde dann 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes abgelöst.