Letzte Aktualisierung: 03.12.2012

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Baden-Württemberg verlängert Altbau-Förderung für Nichtwohngebäude

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat jetzt die Frist für die Förderung energetischer Altbausanierungen von Nichtwohngebäuden verlängert. Anträge im Förderprogramm Klimaschutz-Plus für das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm können nun noch bis zum 31. Dezember 2012 gestellt werden. Insgesamt stehen noch 600.000 Tausend Euro zur Verfügung.

Das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm fördert Maßnahmen zur energetischen Altbausanierung von Nichtwohngebäuden im Südwesten und richtet sich an kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden. Förderfähig sind unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle oder die Installation von regenerativen Heizungen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Voraussetzung für die Förderung der Altbausanierung ist, dass der Antragsteller seinen Sitz in Baden-Württemberg hat und sich auch die Gebäude dort befinden. Gewerbliche Antragsteller sind antragsberechtigt, wenn zudem der Jahresumsatz 50 Millionen Euro unterschreitet und sie weniger als 250 Beschäftigte haben.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Treibhausgasminderung und beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2. Von der Förderung kann etwa ein Unternehmen profitieren, das seine Beleuchtungsanlage erneuert, eine Kirchengemeinde, die die Beheizung ihrer Gebäude auf Holzpellets umstellt, oder ein Privatmann, der vorhat, die Wärmedämmung seines vermieteten Bürogebäudes zu verbessern. Die für derartige Maßnahmen getätigten Investitionen werden mit bis zu 15 Prozent gefördert, maximal wird ein Zuschuss von 200.000 Euro ausgezahlt. Mit der geförderten Maßnahme darf erst dann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid oder eine ausdrückliche Freigabe vorliegt.

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