BAFA-Antrag richtig stellen: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!
Aufgrund der Klima- und der Ukraine-Krise haben sich Viele dazu entschieden, die Sanierung der Heizung nicht mehr auf die lange Bank zu schieben. Diesen Trend bestätigte auch das BAFA: Mit mehr als 600.000 gestellten Anträgen - fast der doppelten Anzahl an BEG-Anträgen als im Vorjahr - vermeldete das BAFA bereits Ende August einen neuen Rekord.
Zudem wurden seit der Ankündigung der BEG-Reform am 27.7.2022 bis zum 14.8.2022 fast die Hälfte der Anträge gestellt. Dabei basierten rund 90 % der beantragten Wärmeerzeuger in 2022 auf erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen oder regenerative Wärmenetze.
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BAFA-Anträge brauchen aktuell mehr als 4 Monate Bearbeitungszeit
Der Riesenandrang bedingt aber auch, dass Antragsteller von Einzelmaßnahmen mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten rechnen müssen. Das BAFA hat bereits reagiert. Um die Bearbeitung der Fördermittelanträge weiter zu beschleunigen, hat das BAFA bereits mehrfach das Personal aufgestockt, die Antragsformulare bürgernaher gestaltet, um Rückfragen zu minimieren, und die Kommunikationsangebote verbessert.
Dennoch müssen sich die Antragstellenden, die einen Zuschuss zu einer BEG–Einzelmaßnahme wie einer neuen Wärmepumpe in Anspruch nehmen wollen laut Fördermonitor des Energieberaterverband GIH Mitte Dezember stolze 133 Tage gedulden, bis die Förderzu- oder -absage vom BAFA feststeht.
Zum Teil resultieren die langen Wartezeiten, die mittlerweile auch digital eingesehen werden können, auch daraus, dass sich das BAFA bei vielen Anträgen auch Rückfragen stellt oder weitere Dokumente nachfragt.
BEG-Einzelmaßnahme kann auf eigenes Risiko begonnen werden
Und es drohen weitere Verzögerungen: So ist es z. B. ab nächstem Jahr Pflicht, auch eine Heizlastberechnung vorzulegen, wenn man seine neue Wärmepumpe fördern lassen möchte. Das Förder-Prozedere überfordert so viele Fachbetriebe und Kunden.
Es gibt jedoch einen Trick: Die Antragstellerinnen und Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten. Wird der BAFA-Antrag abgelehnt, kann jedoch kein neuer Antrag gestellt werden.
Daher ist es empfehlenswert, Hilfe bei einem Fördermittel-Berater zu suchen, der einen durch den Förderdschungel lotst, einen grundsätzlichen Blick auf die Plausibilität des Angebots wirft und im Besten Fall einen Vorhabensstart vor der endgültigen Zusage oder Ablehnung des BAFA ermöglicht.
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Häufige Fehler beim BAFA-Fördermittel-Antrag
Wir haben mit INFENSA, einem deutschlandweit tätigen Fördermittel-Spezialisten aus Hamburg gesprochen, welche Fehler viele beim Stellen des Fördermittel-Antrags machen und aus welchen Gründen ein BAFA-Antrag abgelehnt wird.
Falsche und fehlende Angaben oder Unterlagen
Die Korrektheit der Daten zum Antragsteller, Investitionsadresse und Maßnahme ist maßgeblich für die spätere Auszahlung der Förderung. Hier muss man u.a. darauf achten, dass Halter und Antragssteller identisch sind.
Bei den Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten wurde ein Puffer für weitere Kosten oder Mehrkosten vergessen zu beantragen.
Es werden Nebenkosten nicht berücksichtigt, die nicht zum Wärmeerzeuger bzw. zur Maßnahme gehören, aber dennoch förderfähig sind.
Die Grenzen der förderfähigen Kosten (60k€ pro Wohneinheit / 1.000€ pro qm (NWG)) werden nicht beachtet.
Es fehlen Angaben oder Unterlagen, die trotz mehrmaliger Nachfrage durch das BAFA nicht genannt oder eingereicht werden.
Doppelte oder fehlende Anträge
Es werden Doppelanträge aufgrund zwischenzeitlich erhöhter Fördersätze gestellt, die dann zur Ablehnung führen.
Für komplexere Anlagen bzw. Einzelmaßnahmen mit z. B. mehreren Wärmeerzeugern, bei Nah- bzw. Fernwärmenetzen oder größeren Maßnahmen mit mehreren Gebäuden müssen u.U. mehrere BAFA-Anträge gestellt werden. So muss z.B. für jedes Gebäude ein Antrag gestellt werden, da man nicht den Antrag für Hausnummer 2-10 pauschal stellen kann, sondern jedes Gebäude einzeln beantragen muss.
Eigentümer können Kosten auf andere übertragen, die die Maßnahme bezahlen (z.B. bei einem Wärmenetz bestehend aus mehreren Gebäuden und Eigentümern). Dann müssen pro Gebäude bzw. Eigentümer jeweils ein Antrag gestellt werden.
Technische Unterlagen fehlen
Die Einhaltung technischer Mindestvoraussetzungen muss bereits vorab geregelt sein, da u.U. zwar ein Bescheid kommt, aber der Antrag später doch abgelehnt wird, da die technischen Mindestanforderungen erst mit Einreichen des Verwendungsnachweises eingefordert werden. Sollte man dann also keine Berechnungsnachweise vorweisen können, wird die BAFA-Förderung abgelehnt.
Derzeit kommt dies häufiger vor, da diese technischen Unterlagen (VDZ-Formular, Einstellwerte, Berechnung des hydraulischen Abgleichs, Heizlastberechnung oder die Berechnung über den Anteil von regenerativen Energien) verstärkt vom BAFA eingefordert werden.
Fehler beim Verwendungsnachweis
Es ist wichtig, auf die Fristeinhaltung von Rückfragen, Widersprüchen, Änderungen und Anträgen zu achten. Unter Umständen wird der BAFA-Antrag abgelehnt, weil Rückfragen nicht oder nicht rechtzeitig beantwortet und Fristen nicht eingehalten werden.
Achten Sie darauf, Rechnungen auf Vollständigkeit, allgemeine Korrektheit (z.B. Datum) und technische Mindestanforderungen zu prüfen. Hier besteht ein großes Fehlerpotenzial, da die Rechnungen vollständig eingereicht und vom BAFA überprüft werden müssen.
Nebenkosten müssen korrekt eingereicht und Förderbeträge erhöht und ausgereizt werden. Nicht förderfähige Kosten sollten aus den Rechnungen abgezogen werden, um Rückfragen zu vermeiden.
Versichern Sie sich auch, dass alle Nachweise wie Überweisungsbelege, Berechnungsnachweise, Fachunternehmererklärungen zum fachgerechten Einbau, u.U. Bestätigung zum hydraulischen Abgleich, Flurkarten, Lagepläne, Eigentumsnachweise etc. vollständig vorliegen.
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U-Wert Berechnungen
U-Wert-Berechnungen sind erforderlich, um die technischen Mindestanforderungen für die Maßnahme (an Gebäudehüllen) zu bestätigen, und werden vom BAFA auch eingefordert. Unter Umständen zeigen sie auch auf, dass zwar die Anforderungen eingehalten werden, andere Bauteile allerdings zu "schlecht" für die Maßnahme sind.
Bestes Beispiel sind hier die Sanierung der Fenster. Man möchte seine Fenster sanieren, die Außenwände sind allerdings alt und ungedämmt. Nach der Sanierung wären die Fenster besser gedämmt (haben einen besseren U-Wert) als die Außenwand. Damit sucht sich die Feuchtigkeit den Weg über den geringsten Widerstand, was in dem Falle die Außenwand ist, die Folge – Schimmelbildung nach einigen Jahren!
Raumweise Heizlastberechnung nach DIN12831-1
Die raumweise Heizlastberechnung dient zum Nachweis der Anlagendimensionierung (korrekte Auslegung der Heizungsanlage in kW) unter Berücksichtigung der raumweisen Wärme- und Lüftungsverluste der zu betrachtenden Immobilie. Hierzu wird der Ist-Zustand der Immobilie aufgenommen und alle Bauteile mit Hilfe von U-Wert Berechnungen in die Berechnung mit einbezogen.
Das Gebäude wird mit Hilfe des Grundrisses in 3D modelliert, um eine möglichst realitätsnahe Nachbildung der Immobilie zu erhalten. Daraufhin werden alle U-Werte, entweder über U-Wert Berechnungen oder anhand von Informationen und bauteiltypologischen Werten eingetragen. Alle Räume werden individuell mit (Norm-)Innentemperaturen (z.B. Wohnzimmer 20°C, Bad 24°C etc.) gemäß der DIN ausgestattet, sodass eine realitätsnahe Nutzung simuliert werden kann.
So kann im Anschluss berechnet werden, wie viel Leistung ein Wärmeerzeuger am kältesten Tag des Jahres (an diesem per Postleitzahl bestimmten Standort) und unter Berücksichtigung der Norminnentemperaturen maximal benötigt.
Durch die detaillierte raumweise Berechnung kann die Berechnung sogar zur raumweisen Auslegung von neuen Heizflächen (FBH oder Heizkörper) genutzt werden.
ACHTUNG! Eine Heizlastberechnung ist nicht vergleichbar mit einem Jahresverbrauch, denn eine Heizlast bezieht sich immer nur auf einen Zeitpunkt (in kW), nämlich den kältesten Tag des Jahres, um zu prüfen, wie viel maximale Leistung man benötigt. Ein Wärmebedarf, also ein Verbrauch im Jahr bezieht sich immer auf einen Zeitraum (in kW/(m2)a)!
Vorlauftemperaturkontrolle für Wärmepumpen
Kann ich eine Wärmepumpe trotz Heizkörper effizient betreiben? Viele Nutzer stellen sich die Frage, ob der Betrieb einer Wärmepumpe in Ihrer Immobilie möglich ist, denn sie nutzen ja schließlich Heizkörper. Oft herrscht noch der Irrglaube, dass eine Wärmepumpe nur mit einer Fußbodenheizung effizient betrieben werden kann.
Richtig ist, dass eine Wärmepumpe mit möglichst geringen Vorlauftemperaturen betrieben werden sollte. Dies ist aber auch mit Heizkörpern möglich, sofern eine Vorlauftemperatur von 55°C nicht überschritten wird. Daher prüft INFENSA, ob die bestehenden Heizkörper für einen Betrieb von unter 55°C geeignet sind, in dem sie eine Vorlauftemperaturkontrolle durchführen.
Mit dieser Berechnung lässt sich feststellen, welche Heizkörper über- oder unterdimensioniert sind. Dies bietet dem Immobilienbesitzer bereits vorab die Möglichkeit u.U. auszutauschende Heizkörper zu erkennen und während der Maßnahme auszutauschen. In den meisten Fällen ist gar kein Austausch von allen, sondern meist nur von wenigen Heizkörpern notwendig, was sehr viel Geld sparen kann.
Die Kosten, die für die Berechnung aufgekommen sind, rentieren sich schon, sobald 1 bis 2 Heizkörper erhalten bleiben können. Zudem hat die Berechnung den Vorteil, dass man die neuen notwendigen Heizkörpergrößen anhand der Heizlastberechnung, die inklusive ist, bereits ermitteln kann.
Wer sich übrigens nicht sicher ist, ob ein Angebot überhaupt förderfähig ist, für den bietet INFENSA eine kostenlose Vorab-Prüfung auf mögliche Förderungen der KfW, BAFA, BEG und regionale Förderprogramme an.