Balkonmodule: VDE erlaubt Zähler ohne Rücklaufsperre und Steckdosen-Anschluss bis 800 Watt
Steckerfertige PV-Anlagen dürfen laut des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., der die Normen für PV-Geräte mit Stecker-Anschluss erarbeitet, nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
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Wegen Mitmach-Energiewende: Klaus Müller plädiert für SchuKo-Stecker
An dieser Vorschrift regte sich mehr und mehr Kritik, da es vielen Fachleuten zufolge unnötig sei, an Balkonkraftwerke bis zu einer gewissen Größe derartige Anforderungen zu stellen. Dies bekräftigte jüngst auch Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, in einem offenen Brief. Er ist der Meinung, dass ein einfacher Stecker für den Anschluss von Photovoltaik-Balkonmodulen ausreiche:
"Private Haushalte sollten ohne Verunsicherungen und erhöhte Kosten ihr Balkonkraftwerk anschließen. Gerade auch in Zeiten von knappen Kapazitäten bei Elektrikern. Für eine Mitmach-Energiewende sind die Mini-Module unverzichtbar und definitiv ein positiver optischer Reiz in vielen Fassadenbildern.
Parallel zu diesem Schreiben werde ich mich an die zuständigen Gremien im VDE (Verband der Elektrotechnik) wenden. Hier wurde die bestehende Anschlussnorm bei den Balkonkraftwerken im Rahmen der technischen Selbstverwaltung entwickelt und entsprechende Anwendungsregeln veröffentlicht.
Ich würde es begrüßen, wenn die Normierungsgremien im VDE bei der aktuellen Überarbeitung der Produktnorm auch einen SchuKo-Stecker bei der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes für akzeptabel erklären (wenn ein zertifizierter Wechselrichter und ein FI-Schalter vorhanden ist)."
Der VDE, dessen Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten und damit einen quasi rechtsverbindlichen Status haben, arbeitet seit Längerem an den Produktnormen für PV-Geräte mit Stecker-Anschluss und wähnt sich auf der Zielgeraden des langwierigen Normungsprozesses. Dieser reagierte verschnupft und verwies auch darauf, dass auch die Bundesregierung noch Entscheidungen treffen müsse, um ein Balkonmodul wirklich steckerfertig zu machen.
So müsse vom Gesetzgeber beispielsweise noch geregelt werden, ob sich Stromzähler rückwärts drehen dürfen, sobald die Balkonanlagen überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Denn bislang müssen Stromzähler ohne Rücklaufsperre zuerst ausgetauscht werden, bevor ein Balkonmodul angeschlossen werden darf.
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VDE-Positionspapier will Nutzung von Balkon-PV vereinfachen
Um die Verwendung von Mini-Solaranlagen deutlich zu vereinfachen, legte jetzt der VDE ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Vereinfachung der Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen, vor. Das Positionspapier, das laut VDE bereits seit vorigem Jahr ausgearbeitet wurde, sieht folgende Regelungen vor:
1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt
Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 Watt eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagatellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 Watt aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.
Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 Watt Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.
2. Mini-PV-Anlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden
Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass Mini-Photovoltaik-Anlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 Watt Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen.
Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Balkon-Solaranlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.
3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung
Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der PV-Anlage zu melden.
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4. Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 Watt
Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Balkon-PV-Anlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 Watt zu dulden.
5. Hersteller sollen Sicherheit gewährleisten
Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme.
Auch soll der Hersteller des Balkonmoduls dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Solaranlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.
Verbraucherzentrale begrüßt "freie Fahrt für Balkonkraftwerke"
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt, dass künftig der Anschluss einer solchen Mini-PV-Anlage mit einem üblichen SCHUKO-Stecker über die normale Steckdose möglich ist und auch der Zählerwechsel entfällt, selbst wenn noch ein alter mechanischer Zähler, ein sogenannter Ferrariszähler, im Haus vorhanden ist.
"Dieser Richtungswechsel des Normungsgremiums war längst überfällig. Er räumt Stolpersteine und formale Hindernisse für Privathaushalte aus dem Weg", so Stefan Hartmann, Photovoltaikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Gut, dass auch die Bundesnetzagentur diesem Vorhaben den Rücken stärkt und damit die langjährigen Forderungen der Verbraucherzentrale unterstützt."
Sobald diese Neuerungen umgesetzt sind, können sich Privatpersonen mit einer Minianlage an der Energiewende beteiligen, ohne von ihrem Netzbetreiber durch lästige und teure Voraussetzungen zum Teil rechtswidrig ausgebremst zu werden. Sollte der Entwurf wie derzeit geplant in die Praxis umgesetzt werden, fordern die Verbraucherzentralen eine zügige Umsetzung der geplanten Änderungen in Normen, Gesetzen und Verordnungen.