Letzte Aktualisierung: 24.01.2023

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Baukindergeld 2023: Ab Juni können Familien Förderkredite beantragen!

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch 2023 den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Jetzt geht das Programm in eine Verlängerung! Ab Juni 2023 kann man das Baukindergeld wieder beantragen. Am Nachfolger regt sich jedoch Kritik: Die neue Förderung soll anders als das vorherige Baukindergeld nicht für den Kauf gebrauchter Immobilien gelten.

Ein neues Baukindergeld soll Familien den Bau einer eigenen Immobilie erleichtern. Ab dem 1. Juni 2023 kann man das KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten beantragen. (Foto: energie-experten.org)

Steigende Zinsen, Baukosten und Energiepreise, knappe Grundstücke und Handwerkermangel, hohe Steuern auf Grunderwerb und Erbschaft machen Familien immer öfter einen Strich durch die Rechnung, wenn sie von der Miete ins eigene Haus wechseln wollen. Das Baukindergeld, das man bis zum 31. Dezember 2022 beantragen konnte, hat laut Studien vielen Familien auf dem Weg zum eigenen Eigentum unterstützt.

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Geywitz nennt konkrete Daten für Baukindergeld-Verlängerung

Nun steht ein Nachfolger in den Startlöchern. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ hat Bauministerin Geywitz eine konkrete Verlängerung des Baukindergeldes zur Eigentumsförderung für Familien angekündigt. Ab Juni 2023 können demnach Familien mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen bis 60.000 Euro pro Jahr plus 10.000 Euro pro Kind zinsverbilligte Kredite bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen.

Beim Vorgänger, dem Baukindergeld, erfolgte die Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18. Jahren über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Nachfolger des Baukindergeldes ist nun eine Zinsverbilligung. Dabei sei der Hebel aber besser als bei einer direkten jährlichen Zahlung nach dem Kauf. Die Förderwirkung pro eingesetztem Euro sei damit höher als beim Baukindergeld, so Klara Geywitz.

Allerdings fallen die Fördermittel insgesamt niedriger aus: Laut Geywitz stünden ab 2023 jährlich 350 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Demgegenüber standen Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, Baukindergelder von insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Nachfolger des Baukindergeldes bislang unzureichend

„Es ist erst einmal gut, dass bauwillige Familien nach dem Durcheinander in der KfW-Förderung des Bundes im vergangenen Jahr nun wissen, wie es ab dem Sommer weitergeht“, kommentierte der Präsident des Verband Wohneigentum (VWE) Manfred Jost, "das erfolgreiche Baukindergeld-Programm findet damit eine Nachfolgeregelung. Diese ist aber leider unzureichend".

Zum einen seien die Mittel zu gering: Mit dem neuen Förderprogramm stünden jetzt allerdings gerade einmal 350 Millionen Euro pro Jahr für die Wohneigentumsförderung für Familien den 14,5 Milliarden Euro gegenüber, die bis 2026 für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden.

„Für Familien, die nur mit Unterstützung den Sprung ins eigene Häuschen schaffen, ist das ein Tropfen auf dem heißen Stein. Zumal nur energetisch anspruchsvoller Neubau im Hochpreisniveau gefördert wird. Die bereitgestellte Summe wird bloß einen Bruchteil des Bedarfs decken können.“

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VWE fordert Ausweitung auch auf Bestand

Zum anderen berücksichtigt die neue Förderung anders als das Vorläuferinstrument Baukindergeld nicht den Kauf gebrauchter Immobilien. „Das geht an der Realität vorbei“, sagt der VWE-Präsident. Zahlen aus einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) zeigten, dass der Bedarf an Wohneigentum mittlerweile zu mehr als Dreiviertel aus dem Bestand gedeckt wird.

„Wer Wohneigentum ermöglichen, aber aus Gründen des Klimaschutzes Fläche und Ressourcen sparen möchte, muss wie bisher auch den Erwerb bestehender Häuser unterstützen“, plädiert Jost für eine Ausweitung der Eigentumsförderung. Dies sollte mit einer Förderung energetischer Sanierungen kombinierbar sein. Jost: „Das muss sowohl als auch möglich sein, nicht entweder oder“.

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