Insbesondere bei der nachträglichen Wärmedämmung der Fassade – das Aufbringen eines sogenannten Wärmedämmverbundsystems (WDVS) – muss der Brandschutz Berücksichtigung finden. Hier spielen neben dem Brandverhalten der Dämmstoffe ebenso die verwandte Putz- und Armierungsschicht sowie konstruktive Ausbildung von Details (Öffnungen, Einbauten) eine Rolle. Für den Einsatz im WDVS müssen Dämmstoffe daher höhere Ansprüche als im Innenausbau erfüllen und somit stehen nur ein Bruchteil der angebotenen Dämmstoffe zur Verfügung. Besonders die nachwachsenden Dämmstoffe sind auf Grund ihrer guten Brennbarkeit und ihres hohen Wasseraufnahmevermögens nur begrenzt geeignet.
Als anorganische Dämmstoffe können Mineralwolle (Stein- und Glaswolle) und Mineralschaum (Kalziumsilikat-Hydrate) Verwendung finden. Als organische Dämmstoffe bieten sich Polystyrol-Hartschaum (PS), Polystyrolpartikel-Schaum (EPS), Polystyrolextruder-Schaum (XPS), Polyurethan-Hartschaum (PUR) sowie Vakuumdämmplatten (VIP) an. Natürliche Dämmstoffe, die sich als WDVS eignen, sind Holzfasern, Kork, Hanf, Schilf, Gras oder Perlite.
Da Wärmedämmverbundsysteme nicht geregelte Bauarten sind, für die es weder anerkannte Regeln der Technik, noch nationale oder europäische Normen gibt, wird der Nachweis der Verwendbarkeit eines angebotenen WDV-Systems durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) geführt. Die Zulassung beinhaltet sämtliche, im System enthaltenen Komponenten (Kleber, Dübel, Dämmung, Armierungsschicht, Außenputz) und stellt baurechtlich gesehen somit eine Bauart dar. Die baulichen Brandschutzmaßnahmen der verwendeten Baustoffe und Bauteilen sind hingegen in DIN 4102 und ENV 1992-1-2 geregelt. Informationen zu möglichen Ausführungsvarianten erteilt z. B. der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.