BEG Effizienzhaus EE: Bis zu 21.000 Euro Extra-Zuschuss zur PV-Anlage
Neue BEG-Förderung für Neubauten und Komplettsanierungen
Als die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft trat, stand bereits fest, dass die Umsetzung der BEG etappenweise erfolgen sollte. Zeitgleich mit der Einführung startete das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Januar 2021 die BEG-Einzelmaßnahmen: Gefördert werden damit einzelne Sanierungen in bestehenden Gebäuden, die zu einer erhöhten Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien beitragen, unter anderem in den Bereichen Wärmeerzeugung und Heiztechnik.
An das BAFA kann sich wenden, wer einen Zuschuss für einzelne Maßnahmen in einem bestehenden Gebäude erhalten möchte. Bei Krediten ist die KfW die richtige Ansprechpartnerin und zwar sowohl für Bestandsgebäude als auch für den Neubau. Die seit 01.07.2021 in Kraft getretenen Förderangebote unterstützen dabei, das eigene Zuhause auf ein besseres energetisches Niveau zu bringen.
Bei den KfW-Förderangeboten handelt es sich um zinsgünstige Kredite und attraktive Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Bei einzelnen Maßnahmen entspricht der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist.
Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten zurück. Jeweils 20 Prozent sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung („Efficiency Smart Home“) möglich.
Zusammen mit den Förderangeboten kann außerdem ein Zuschuss von 50 Prozent für die Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden.
Kostenlose 10 kW Solaranlage bei Effizienzhaus-Sanierung
Bei Komplettsanierungen und im Neubau hat die KfW die neuen Effizienzhaus-Klassen EE und NH festgelegt. Dabei fallen die Fördermittel besonders hoch aus, wenn mehr als die Hälfte der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Im Neubau besteht außerdem die Möglichkeit, eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten, die mit einer weiteren Steigerung der Fördermittel einhergeht.
Wer also bei Neubau und Sanierungen auf den Einsatz erneuerbarer Energien setzt – beispielsweise mit einer eigenen Solaranlage - profitiert von noch höheren Zuschüssen.
Dabei steigt der Zuschuss, den man bekommt, wenn man zusätzlich eine Solarstromanlage bei einer Sanierung zum Effizienzhaus installiert nahezu um die Summe, die die PV-Anlage kostet. Wer also sein Haus saniert und eine 10 kW Photovoltaikanlage mit Stromspeicher einbauen lässt, bekommt die zusätzlichen Kosten für die Anschaffung dieser Solaranlage in etwa komplett von der BEG ersetzt!
So berechnet sich der höhere Zuschuss für das Effizienzhaus EE
Das ist möglich durch die Einführung der neuen Energieeffizienzklasse für Gebäude, der Effizienzhausklasse EE (Erneuerbare-Energien). Diese setzt voraus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Wird ein „Effizienzhauses EE“ erreicht, so erhöht sich der Tilgungszuschuss
- für einen Neubau um 2,5 Prozent und
- für Sanierungsprojekte um fünf Prozent.
Die förderfähigen Kosten steigen zudem von 120.000 Euro auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer also sein Haus sanieren lässt und dabei auf eine Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage setzt, der erhöht den förderfähigen Kostenrahmen um 30.000 Euro und bekommt einen fünf Prozent höheren Tilgungszuschuss.
Während man also bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 40% von 120.000 Euro – also insgesamt 48.000 Euro – als Zuschuss bekommt, erhält man bei einem Effizienzhaus 55 EE 45% von 150.000 Euro – also insgesamt 67.500 Euro. Man bekommt durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Versorgung der Wärmepumpe bei Erreichen eines Effizienzhaus 55 EE-Standards 19.500 Euro mehr.
Erreicht man hingegen statt eines „Effizienzhaus 40“-Standards (45% Zuschuss von 120.000 Euro = 54.000 Euro) einen „Effizienzhaus 40 EE“-Standard, so erhöht sich der Zuschuss bei einer Förderquote von 50% und förderfähigen Kosten von 150.000 Euro auf insgesamt 75.000 Euro. Man bekommt also insgesamt 21.000 Euro mehr, wenn man mit Solarstrom und einer Wärmepumpe mindestens 55 Prozent für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes abdeckt.
Wermutstropfen: Bei der BEG-Förderung entfällt EEG-Vergütung
In beiden Fällen – also einem Extra-Zuschuss von 19.500 bis 21.000 Euro – kann man bereits eine 10 kW-PV-Anlage mit 5 kWh Stromspeicher installieren lassen. So erreicht man in Kombination mit einer Wärmepumpe einen hohen Eigenverbrauchsanteil.
Daher fällt auch der Wermutstropfen bei der BEG-Förderung der Solaranlage nicht so sehr ins Gewicht. Denn wer die Solaranlage über die Effizienzhaus-Förderung kauft und diese quasi „obendrauf geschenkt“ bekommt, der muss auf die Vergütung für eingespeisten Solarstrom im Sinne des EEG verzichten.