Letzte Aktualisierung: 03.12.2011

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BImSchV Frist für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine beachten

Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen müssen im kommenden Jahr an die sich aus der seit März 2010 geltenden 1.BImSchV Frist denken Diese sieht vor, dass bis Ende 2013 nachgewiesen werden muss, dass die jeweilige Feuerstätte den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht.

BImSchV Frist fuer Kaminoefen, Kacheloefen und Heizkamine beachten_Foto_HKI

BImSchV Frist für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine beachten (Foto: HKI)

"Derzeit sind in Deutschland rund 15 Millionen Feuerstätten in Betrieb und jedes einzelne Gerät muss bis zum Stichtag bewertet worden sein", so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. Um diesen Nachweis zu vereinfachen, hat der HKI eine Online-Datenbank aufgebaut, in der sich für jedes gemeldete Modell bequem das Jahr der Typprüfung und die Abgaswerte recherchieren lassen. Geht aus dem Eintrag in der Online-Datenbank hervor, dass ein Ofen-Modell die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllt, kann dies als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gelten.

Neben der Verbrennungstechnik spielt aber auch die richtige Handhabung des Brennmaterials und die Bedienung der Öfen eine wichtige Rolle, um Emissionen zu reduzieren. In der Regel sind Holzscheite sowie Holzbriketts als auch Braunkohlenbriketts für den Heizbetrieb geeignet, während das Verfeuern von Holzpellets nur für entsprechend konstruierte Pellet-Öfen zugelassen sind. Zudem gilt grundsätzlich, dass nur gut getrocknetes Holz verbrannt werden sollte. Feuchtes Holz verursacht nicht nur mehr Feinstaub, sondern hat zudem einen schlechteren Heizwert.

Entscheidend für eine optimale Verbrennung ist zudem die richtige Luftzufuhr. Gerade beim Anzünden ist es wichtig, möglichst schnell hohe Temperaturen zu erreichen. Deshalb sollte in dieser Phase die Luftzufuhr erhöht werden. Sobald sich ausreichend Glut gebildet hat, können größere Holzscheite oder Briketts nachgelegt werden und nach dem Überzünden die Luftzufuhr gedrosselt werden.

Seit Inkrafttreten der neuen Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImschV) im März 2010 bestehen in Deutschland konkrete Vorgaben für Einzelraum-Feuerstätten für z.B. offene Kamine hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad. Die Verordnung enthält darüber hinaus eine Sanierungsregelung für Altgeräte. Allerdings ist diese Regelung mit sehr langen Umsetzungsfristen versehen, sodass nur schrittweise bis 2024 eine Reduzierung von Staub und anderen Schadstoffen erfolgen wird.

Die Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe ist unter » www.zert.hki-online.de erreichbar.

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