Bürgergas forderte seine Kunden schriftlich auf, einem Tarif mit neuen Preisen zuzustimmen. Andernfalls sei das Vertragsverhältnis automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht benannt. In den schriftlichen Vertragsbedingungen heißt es dagegen, wenn der Verbraucher Preiserhöhungen nicht widerspricht, wären sie damit akzeptiert. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat deshalb den Gasanbieter Bürgergas aus Gelnhausen abgemahnt.
Bürgergas hat gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e.V. eine Unterlassungserklärung fristgemäß abgegeben: Bürgergas verpflichtet sich darin, das kritisierte Schreiben nicht mehr zu verwenden und verpflichtet sich sogar zusätzlich, dies nicht zu tun ohne auf die Ersatzversorgung hinzuweisen. Ebenso hat sich Bürgergas bereit erklärt, die 700 angeschriebenen Kunden erneut anzuschreiben und auf die Folgen hinzuweisen, wenn keine Einverständniserklärung eingeht. Ein voller Erfolg für den Bund der Energieverbraucher, vertreten von der Göttinger Rechtsanwältin Johanna Feuerhake, im Interesse der betroffenen Verbraucher.
Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V.