Letzte Aktualisierung: 04.09.2024

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Bundesregierung erleichtert Genehmigung von Erdwärme- und Wasser-Wärmepumpen

Die Bundesregierung will mehr Erdwärme. Das Bundeskabinett hat dazu heute beschlossen, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. So brauchen Privathaushalte, die eine „kleine“ Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzen wollen, keine wasserrechtliche Genehmigung mehr. Zudem liegen Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern jetzt im überragenden öffentlichen Interesse.

Typisches Bohrgerät auf Raupe mit Spülkasten, das auch zum Bohren von Erdwärmesonden auf sehr kleinen oder bebauten Grundstücken eingesetzt werden kann. (Foto: energie-experten.org)

Zukünftig soll es im Privatbereich viel einfacher werden, Erdwärme oder Grundwasser zum Heizen zu nutzen. Hierzu soll u.a. die wasserrechtliche Genehmigung entfallen und Anlagen nur noch anzeigepflichtig sein. (Foto: energie-experten.org)

Geothermie wird seit vielen Jahren ein großes Potenzial für die Wärmewende in Deutschland zugesprochen. Doch bis auf eine Handvoll wirklich erfolgreicher Projekte, verstaubten viele Projekte in den Schubladen ambitionierter Projektentwickler. Das finanzielle Risiko, mancherorts der öffentliche Widerstand und immer die zu erklimmenden Aktenberge trugen zum Projektabbruch bei.

Die Bundesregierung verbessert nun die Genehmigungsverfahren für Geothermie und baut Bürokratie ab. Das Kabinett hat dazu den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern beschlossen.

Konkret wird es unter anderem bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, damit die Entscheidung nicht so lange dauert. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden.

Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bekommen bei Genehmigungsentscheidungen außerdem ein stärkeres Gewicht, da sie im überragenden öffentlichen Interesse sind. Mit den gesetzlichen Änderungen werden Geothermieanlagen, bestimmte Wärmepumpen und Langzeit-Wärmespeicher nun schneller und einfacher zugelassen. Dazu werden Änderungen in mehreren Gesetzen vorgenommen.

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Bergrecht soll nicht mehr für oberflächennahe Geothermie gelten

Erstens, wird mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) klargestellt, dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt und bergrechtliche Zulassungsverfahren für oberflächennahe Geothermie daher nicht erforderlich sind. Dieses Gesetz befindet sich derzeit noch in der Beratung des Bundestages.

Zweitens, werden mit diesem eigens dafür vorgesehenen Artikel-Gesetz die Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert. Dafür sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgesehen.

Dies betriff zum Beispiel die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht. Die Behörden müssen nun innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden. Die Bergämter haben zudem die Möglichkeit, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen.

Privathaushalte brauchen keine wasserrechtliche Genehmigung mehr

Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Das heißt, für alle Wasser-Wärmepumpen und Luftwärmepumpen, die wasserrechtliche Genehmigungen erfordern.

Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet. Es verbleibt bei einer bloßen Anzeige an die Behörde.

Ob dies generell auch in oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten gelten soll, ist fraglich, da der Schutz des Grundwassers auch ein hohes Gut ist und diesem gerade in Ballungsräumen vermutlich eine höhere Bedeutung zukommt, als einem Privatmann das Heizen mit Grundwasser zu vereinfachen.

Der BDEW betont daher in einer Stellungnahme, dass auch die öffentliche Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Im Gesetz sollte klarstellend aufgenommen werden, dass in Wasserschutzgebieten und ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten das überragende öffentliche Interesse an der öffentlichen Wasserversorgung dahingehend unberührt bleibt, dass eine nachteilig veränderte Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen sein muss.

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Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern liegen jetzt im überragenden öffentlichen Interesse

Wichtig ist auch, dass den Belangen der Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern ein stärkeres Gewicht in Abwägungsentscheidungen eingeräumt wird. Diese Anlagen liegen nunmehr – wie auch schon anderen EE -Anlagen – im überragenden öffentlichen Interesse.

Flankierend finden sich, drittens, im Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der bereits am 28.08.2024 im Kabinett beschlossen wurde, ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen. Hier werden die entscheidenden Weichen gestellt für zügige und fachlich fundierte Genehmigungen.

Viertens, sollen mit der heute ebenfalls im Kabinett beschlossenen Baurechtsnovelle Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden können.

Als nächstes werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher befassen.

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