Letzte Aktualisierung: 29.04.2021

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Verfassungsgericht: Verschiebung von Treibhausgas-Minderung freiheitsverletztend

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29.04.2021 die Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen für eine menschenwürdige Zukunft in weiten Teilen akzeptiert: Die Freiheits- und Grundrechte werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. Der Gesetzgeber muss das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern.

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Menschen haben ein Grundrecht auf Zukunft. Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzgesetz nachbesseren. (Foto: energie-experten.org)

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Menschen haben ein Grundrecht auf Zukunft. Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzgesetz nachbesseren. (Foto: energie-experten.org)

Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Klage von Klimaschützern reagiert und das deutsche Klimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig beurteilt. Mit diesem Urteil greift das Gericht die Appelle von Wissenschaftlern und Umweltorganisationen auf, die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Pariser Klimaziele nachzubessern. Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend.

Das BVerfG erklärt mit seinem Urteil die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also stark beschleunigt werden.

Grundlage und fortan „justiziable Rechtsnorm“ ist Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“ Die „intertemporale Freiheitssicherung“, also die generationenübergreifende und faire Verteilung von Lasten, ist nun einklagbar geworden. Das kann noch in ganz anderen Politikfeldern für Bewegung sorgen.

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„Das Urteil ist ein Durchbruch“, so Professor Felix Ekardt und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, die die Klage vertreten haben. „Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen. Unsere Klage hat aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt. Für das Klima ist das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden. Ob wir zusätzlich eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen, werden wir prüfen.“

„Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht heute den Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Und: Klimaschutz ist ein Grundrecht! Dieses Urteil ist deshalb ein wichtiges Signal für den Klimaschutz und die Energiewende. Es muss nun präzise geregelt werden, wie der Pfad zur Klimaneutralität auch nach 2030 erreicht werden kann. Klare Zielvorgaben zur Treibhausgas-Minderung sind erforderlich, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die die jungen Menschen vertritt, kommentiert die Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt. Es hat die extreme Krisensituation beim Klimaschutz erkannt und die Grundrechte generationengerecht ausgelegt. Der Gesetzgeber hat jetzt einen Auftrag für die Festlegung eines schlüssigen Reduktionspfads bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Abwarten und verschieben von radikalen Emissionsreduktionen auf später ist nicht verfassungskonform. Klimaschutz muss heute sicherstellen, dass zukünftige Generationen noch Raum haben.”

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Luisa Neubauer von Fridays for Future ist eine der Beschwerdeführer:innen: “Klimaschutz ist nicht nice-to-have - gerechter Klimaschutz ist Grundrecht, das ist jetzt offiziell. Ein Riesen Erfolg - für alle und besonders für uns junge Menschen, die seit über zwei Jahren für ihre Zukunft klimastreiken. Wir werden nun weiter kämpfen, für eine generationengerechte 1,5 Grad Politik.”

“Dieses sensationelle Urteil verpflichtet die Bundesregierung, mehr zu tun für den Schutz des Klimas. Maßnahmen dürfen nicht länger aufgeschoben werden, denn das gefährdet die Freiheitsrechte künftiger Generationen. Mit diesem Urteil ist klar, dass der Kohleausstieg in Deutschland deutlich vorgezogen werden muss, dass klimaschädliche Verbrennungsmotoren viel schneller von der Straße müssen und wir eine Landwirtschaft brauchen, die Klima und Natur nicht weiter schädigt sondern künftig schützt. Heute ist ein historischer Tag, ein Feiertag für all die vor allem jungen Menschen, die unermüdlich für besseren Klimaschutz auf die Straße gegangen sind.“, kommentiert Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser.

"Das Urteil ist ein wichtiges Urteil, weil es die Rechte der kommenden Generationen auf eine sichere Umwelt stärkt und die Politik zu einer dauerhaften Selbstbindung verpflichtet. Es bestätigt rechtlich, was die Forschung schon länger sagt:

  • Erstens, der Ausstoß von Treibhausgasen aus fossilen Brennstoffen gefährdet die Rechte unserer Kinder, ihre Freiheit und Sicherheit.
  • Wir dürfen, zweitens, die Umstellung auf saubere Energie nicht in die Zukunft verschieben, sondern müssen rasch beginnen und dann dauerhaft dranbleiben.
  • Und drittens braucht es konkrete Maßnahmen statt nur immer neue ehrgeizigere Ziele, die dann gar nicht eingehalten werden.

Ökonomisch gesehen wird es auch teurer, je länger wir warten. Das Urteil verpflichtet die deutsche Politik jedoch nicht zu ehrgeizigeren Klimazielen, sondern sie muss lediglich die Maßnahmen darlegen, mit denen sie diese erreichen will. Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union", so Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Mercator Institute for Global Commons and Climate Change.

Hintergrund: Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz der deutschen Bundesregierung. Die Kläger:innen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland. Sie werden unterstützt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland, von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Mit ihren Verfassungsbeschwerden verleihen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin war vorausgegangen – und lieferte wichtige Grundlagen für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021.

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