"Nicht Zwang ist der entscheidende Faktor für das Erreichen der Klimaschutzziele, sondern ein gutes Anreiz- und Fördersystem. Hier müssen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm, aber auch durch steuerliche Anreize die richtigen Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden", so der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) Walter Rasch als Reaktion auf die gestrige Verlautbarungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesbauministerium, Jan Mücke, und des baupolitische Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Sebastian Körber, die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorerst nicht verschärfen zu wollen.
Nur ein niedrigschwelliges Ordnungsrecht werde dazu führen, dass Gebäudeeigentümer die bestmöglichen Lösungen anstreben und flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Dies lasse sich allein schon daran ablesen, dass über 50 % der in 2009 gebauten Wohneinheiten von der KfW gefördert wurden und damit den derzeitigen energetischen Standard übererfüllen. Gleichzeitig moniert der BFW-Präsident: "Es kann nicht sein, dass beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm 2012 ein Kahlschlag droht, während gleichzeitig die Anforderungen an die Immobilienwirtschaft nach oben geschraubt werden."
Bereits 2011 werde nicht einmal die Hälfte der im Jahr 2009 vorhandenen Mittel erreicht, die zu einer Sanierungsquote von einem Prozent bei Geltung der auf die EnEV 2007 abgestellten Förderrichtlinien geführt haben. "Mit der Halbierung der Mittel bei Geltung der um 30 Prozent verschärften EnEV 2009 und dem Wegfall der Förderstufen mit dem geringsten Anforderungsniveau eine Sanierungsquote von zwei Prozent erreichen zu wollen, ist illusorisch", kritisiert der BFW-Präsident. Zur Erfüllung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung seien mittelfristig Fördermittel in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro jährlich, ergänzend zu den erheblichen Eigenmitteln, die Hauseigentümer einbringen, notwendig.
Der BFW fordert zudem verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen. "Wir empfehlen die Verdopplung der linearen Abschreibung auf vier Prozent und die Einführung einer erhöhten AfA in Höhe von acht Prozent bei energetischen und altersgerechten Baumaßnahmen im Neubau und Bestand", erläutert Rasch.
Hintergrund: Anlässlich der gestrigen Sitzung der AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion beim Vorstand der KfW-Bankengruppe erklärte der baupolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Sebastian Körber, dass die FDP-Bundestagsfraktion den erfolgreichen KfW-Förderprogrammen für Gebäudesanierung eine Schlüsselrolle beim energiepolitischen Kurs in Deutschland beimesse. Körber lehnt in diesem Zusammenhang eine drastische verpflichtende Verschärfung der Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude entschieden ab und plädiert für eine Aufstockung und Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sowie die Weiterentwicklung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Alle Anforderungen sollten unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot stehen, um mit maßvollen Vorgaben die Mieter vor drastischen Mietsteigerungen zu bewahren.