Letzte Aktualisierung: 13.12.2022

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CO2-Grenzausgleich: EU einigt sich auf CO2-Zoll

Das EU-Parlament hat mit den Mitgliedstaaten eine provisorische Einigung über den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gefunden. Importeure sollen demnach eine CO2-Grenzabgabe zahlen, indem sie die gleiche Anzahl an Emissionszertifikaten kaufen, die europäische Produzenten für ein vergleichbares Produkt innerhalb des EU-Emissionshandels kaufen müssen. Zentrale Fragen zum Zeitraum der Einführung und zur Unterstützung europäischer Exporte sollen bei der Jumbo-Verhandlungsrunde zu den zentralen Gesetzgebungsverfahren am Wochenende geklärt werden.

Der CO2-Grenzausgleichssystem ist wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der EU, mit dem das Ziel einer klimaneutralen Union bis 2050 im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris erreicht und den sich aus den angehobenen Klimazielen der Union ergebenden Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegengewirkt werden sollen. (Foto: energie-experten.org)

Die EU hat sich gestern im sogenannten Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission grundsätzlich auf einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) geeinigt.

Der CBAM ist ein wichtiger Teil der Beschlüsse zum FitFor55 Paket, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will. Aus Drittländern importierte Waren aus bestimmten emissionsintensiven Sektoren wie Stahl oder Aluminium sollen über den CBAM künftig einem CO2-Preis unterliegen. So soll verhindert werden, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch ambitionierte Klimaschutzvorgaben im EU ETS entstehen.

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Wie funktioniert der CO2-Grenzausgleichsmechanismus?

Die sogenannte CO2-Grenzabgabe ist ein CO2-Preis auf Importe. Importeure sollen die gleiche Anzahl an Emissionszertifikaten kaufen, die europäische Produzenten für ein vergleichbares Produkt innerhalb des EU-Emissionshandels kaufen müssen. Importeure, die beispielsweise Eisen oder Stahl in die EU einführen, sollen künftig CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen.

Mit Hilfe der CO2-Grenzabgabe soll die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, für deren Produktion ein CO2-Preis im Rahmen des EU-Emissionshandels (European Union Emissions Trading System, EU ETS) gezahlt wurde, mit Produkten aus Drittstaaten, die keiner vergleichbaren Klimaschutzmaßnahme unterliegen, gesichert werden. Außerdem wird so der Anreiz geschaffen, Produktionsweisen in Drittstaaten zu dekarbonisieren, um die Produkte günstiger auf dem EU-Binnenmarkt anbieten zu können.

Ab 2030 soll der CBAM auf alle ETS-Sektoren ausgeweitet werden

Unter den CBAM fallen Stahl und Eisen, sowie Grundprodukte entlang ihrer Wertschöpfungskette, Aluminium, Düngemittel, einige Polymere, Wasserstoff, Elektrizität, sowie indirekte Emissionen.

Zu den indirekten Emissionen zählen Emissionen, die nicht im Produktionsprozess selbst anfallen, sondern durch die Nutzung von Elektrizität, die mit fossilen Energieträgern erzeugt wurde. Die Berechnungsmethode für indirekte Emissionen soll von der EU-Kommission per Durchführungsrechtsakt festgelegt werden.

Ab 2030 soll der CBAM auf alle ETS-Sektoren ausgeweitet werden. Mit der Einführung des CO2-Zolls sollen zudem freie Zuteilungen an Emissionszertifikaten für die Industrie gekürzt werden.

Sowohl der Rat als auch das Parlament sehen eine schrittweise Einführung vor. Allerdings will das Parlament bereits 2032 alle freien Zuteilungen stoppen und den CO2-Zoll voll eingeführt haben. Der Rat lässt sich hierfür bis 2036 Zeit. Außerdem will der Rat bis 2030 nur 30% der freien Zuteilungen reduzieren, während das Parlament auf 50% besteht.

Wirtschaftsminister Habeck begrüßte die politische EU-Grundsatzeinigung auf einen CO2-Grenzausgleich: "Die gestrige Einigung im Trilog ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und zugleich wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Mit dem CO2-Grenzausgleich wird ambitionierter Klimaschutz belohnt und das ist der Weg, den wir gehen müssen."

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Bereits am Wochenende wird über den Zeitplan zur Einführung des CBAM verhandelt

verhandelt Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten gestalten sich weiterhin als schwierig. Zentrale Fragen zum Zeitraum der Einführung und zur Unterstützung europäischer Exporte sind noch nicht gelöst.

Die gestrige Einigung im Trilog ist daher nur ein Baustein, dem noch weitere Punkte folgen werden. So werden einige Fragen noch im Rahmen der ETS-Reform beraten und entschieden. Zum ETS-Dossier findet von Freitag 16. Dezember bis Sonntag 18. Dezember findet der Jumbo-Trilog zum Paket ETS, CBAM und Klimasozialfonds (KSF) statt. Dort wird der Zeitplan zur Einführung des CBAM sowie die Unterstützung europäischer Exporte verhandelt.

Nach einer politischen Einigung im Trilog müssen Rat und Parlament das Trilog-Ergebnis bestätigen. Eine Abstimmung im EP-Plenum über das ETS/CBAM/KSF-Paket könnte im Februar 2023 erfolgen.

"Endlich kommt ein CO2-Zoll. Das ist eine Ökologisierung der Handelspolitik. Der CBAM schützt Unternehmen vor Ökodumping aus Drittstaaten und ist ein Katalysator für die Dekarbonisierung in Europa und weltweit. Das Prinzip, wer verschmutzt, zahlt drauf, wird nun auch global angewendet. In der nächsten Verhandlungsrunde wird sich zeigen, ob sich die fossile Allianz durchsetzt und weiter an den europäischen Klimaschutzmaßnahmen sägt oder ob es gelingt, die Industrie zu modernisieren und für gerechten Klimaschutz zu sorgen. Es wird sich zeigen, ob der Green Deal hält, was er verspricht“, kommentierte Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen und Verhandlungsführer für die Grünen im EU-Parlament zum EU- Emissionshandel, den provisorischen Deal zwischen Parlament und Mitgliedstaaten zum CO2-Zoll.

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Kritik: Exportorientierte energieintensive Branchen besonders betroffen

Exportorientierte energieintensive Branchen in Deutschland wären von CBAM besonders betroffen, da mit einer Einführung die freien Zuteilungen von CO2-Zertifikaten entfallen müssten, kritisiert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.

Dieser Mechanismus zum Schutz der heimischen Industrie im globalen Wettbewerb würde entfallen, eine Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Weltregionen mit schlechteren Umwelt- und Arbeitsbedingungen wäre die absehbare Folge ("carbon leakage").

Der VIK führt weiter aus, dass ein bürokratisches Verfahren wie CBAM für die meisten Industriebereiche nicht hilfreich sei. Um branchenübergreifende Kollateralschäden an dem europäischen Produktionsstandort, den Unternehmen und den komplexen Lieferketten zu verhindern, kann CBAM laut VIK daher nur ein Teil der Gesamtlösung sein.

CBAM sollte daher nur in ganz bestimmten, dafür geeigneten Branchen eingeführt werden. Dabei muss eine genaue Evaluation der Auswirkungen, der Qualität der Kontrollmechanismen sowie des bürokratischen Aufwands erfolgen. Statt komplizierte Lösungen für eine WTO-konforme Zollerhebung zu suchen, könnten internationale Einigungen, wie beispielsweise ganz aktuell innerhalb des G7-Klimaklubs die CBAM-Regelungen überflüssig machen.

Hintergrund: Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des CO2-Grenzausgleichssystems am 14. Juli 2021 vorgelegt. Ziel ist es, dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen infolge asymmetrischer klimapolitischer Maßnahmen von Drittstaaten (in denen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels weniger ehrgeizig sind als die der EU) entgegenzuwirken. Die Anwendung des CBAM würde verhindern, dass die Anstrengungen der Union zur Emissionsminderung durch steigende Emissionen außerhalb der Union aufgrund der Verlagerung der Produktion in Drittstaaten oder der gestiegenen Einfuhr von CO2 intensiven Erzeugnissen wieder zunichte gemacht werden.

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