Letzte Aktualisierung: 16.02.2022

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CO2-Klassen sollen über Vermieter-Anteil an CO2-Kosten entscheiden

Siegt jetzt doch die (Heizkosten-)Gerechtigkeit? Denn bislang mussten allein die Mieter die Kosten des CO2-Preises bezahlen, obwohl sie in schlecht gedämmten Wohnungen nur geringen Einfluss auf die letztliche Höhe haben. Daher wird seit Längerem gefordert, dass sich Mieter und Vermieter die Kosten teilen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schlägt nun ein Stufenmodell vor, bei dem der jeweilige Anteil, davon abhängig ist, wie klimafreundlich das Gebäude ist.

Das neue Stufenmodell sieht vor, dass Vermieter den größten Anteil am CO2-Preis tragen, wenn die Gebäude besonders viel CO2 emittieren. (Foto: energie-experten.org)

Das neue Stufenmodell sieht vor, dass Vermieter den größten Anteil am CO2-Preis tragen, wenn die Gebäude besonders viel CO2 emittieren. (Foto: energie-experten.org)

CO2-Emissionen sollen CO2-Preis-Verteilung regeln

Seitdem ein früherer Vorschlag zur jeweils hälftigen Verteilung der Zusatzkosten des CO2-Preises in der letzten Legislatur gescheitert war, tragen die Mieterinnen und Mieter die Kosten allein: Laut Deutschem Mieterbund betragen 2022 die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl) und steigen bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich.

Ein heute bekanntgewordenes Papier der Bundministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sorgt für Diskussionen. Das darin skizzierte Modell sieht vor, dass die Kosten der CO2-Bepreisung für Heizstoffe zwischen Mietern und Vermietern anhand von CO2-Emissionen von vermieteten Gebäuden verteilt werden. Die CO2-Kosten sollen nicht nach dem individuellen Heizverbrauch jeder Wohnung aufgeteilt, sondern je nach Höhe des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter im Jahr verteilt werden.

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So sollen Gebäude in CO2-Klassen eingeteilt werden

Zur genauen Verteilung der Kostenanteile soll die Klimafreundlichkeit von Mietsgebäuden in sieben CO2-Klassen eingeteilt werden. In sehr klimafreundlichen Mietshäusern sollen die Vermieter keine Kosten übernehmen. In Gebäuden mit sehr hohem CO2-Ausstoß sollen Vermieter 90% der Kosten tragen.

Tabelle: Stufenmodell zur CO2-Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern (Quelle: BMWK / Spiegel)
Jährliche CO2-Emissionen pro m2 Anteil Vermieter Anteil Mieter
Weniger als 5 kg 0 % 100%
5 bis unter 15 kg 10% 90%
15 bis unter 20 kg 20% 80%
20 bis unter 30 kg 40% 60%
30 bis unter 40 kg 60% 40%
40 bis unter 45 kg 80% 20%
Mehr als 45 kg 90% 10%

Stufen-Modell stiftet Anreize vor Allem für Vermieter

Das neue Modell entfernt sich damit von dem Gedanken, die Kostenverteilung von der Nutzung abhängig zu machen. Das eigene Verhalten einzelner Miet-Parteien im Haus hätte also kaum noch Einfluss darauf, wieviel am Ende gezahlt werde.

Der Anreiz für Mieter, weniger CO2 auszustoßen, würde sich also spürbar abmildern. Lediglich der Vermieter hätte einen Anreiz, eine sparsamere Heizung einzubauen und das Haus wärmedämmen zu lassen.

Der Vorschlag folgt damit der Kritik, dass Mieterinnen und Mieter nur eingeschränkt Einfluss auf ihren eigenen Energieverbrauch haben, da letztlich der Vermieter entscheidet, das Haus energetisch auf Vordermann zu bringen.

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Kostenverteilung soll Ausgleich schaffen, keine Förderung ersetzen

Allerdings scheint die Kostenfrage nicht gänzlich berücksichtigt. Denn die CO2-Preisbelastung macht nur einen kleinen Teil der Heizkosten aus. Auch ein Kostensplitting entfalte also absolut eventuell nicht genügend finanzielle Anreize, ein Haus energetisch sanieren zu lassen.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) kritisiert zudem, dass ein Wechsel von Öl zu Gas zwar den CO2-Kostenanteil senken könnten, nicht jedoch die Heizkosten. Denn gerade Gas ist in den letzten Monaten zum Kostentreiber geworden.

Verringert der Vermieter so seinen CO2-Preisanteil, könnten die Mieter letztlich sogar höhere Heizkosten tragen müssen. Das Kostensplitting zwischen Mieter und Vermieter kann daher nur für einen halbwegs gerechten CO2-Kostenausgleich sorgen, nicht jedoch die nötigen Fördermaßnahmen ersetzen, um Vermieter zur für alle Beteiligten nachhaltigen Modernisierung ihrer Gebäude zu bewegen.

Die Ausrichtung an den CO2-Emissionen passt jedoch letztlich zu der Strategie der neuen Bundesregierung: So kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in seiner "Eröffnungsbilanz" einen nötigen Paradigmenwechsel im Ordnungs- und Förderrahmen für energetische Sanierung an. Die Orientierung der Gesamtsystematik von BEG-Förderung und Mindeststandards nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll sich zukünftig stärker am CO2-Ausstoß statt wie bisher am Energiebedarf orientieren.

Verbands-Kritik: Belastungen immer noch zu einseitig

Die beiden Spitzenverbände, der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Deutscher Mieterbund e.V., sehen im Stufenmodell allerdings kein salomonisches Urteil im Sinne des Klimaschutzes, sondern bemängeln beiderseits, dass die jeweils eigene Klientel unangemessen belastet wird.

Haus & Grund warnte die Ampel-Koalition heute davor, die vollständige Umlagefähigkeit des CO2-Preises auf die Mieter zum 1. Juni zu beenden. Die Politik habe sich entschieden, den CO2-Preis einzuführen, ohne die Einnahmen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. „Diese Fehlentscheidung jetzt zugunsten der Mieter und zulasten der Vermieter korrigieren zu wollen, ist nicht nur unverschämt, sondern klima- und sozialpolitisch ein Irrweg“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Sollte die Bundesregierung den Vermietern die CO2-Kosten ganz oder teilweise aufbürden, werde Haus & Grund eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

Es ist überfällig, Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis für Heizung und Warmwasser zu entlasten, so der Deutsche Mieterbund. „Durch ein Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten kann hier Entlastung geschaffen werden, allerdings nur, wenn Mieterinnen und Mieter bei den energetisch schlechtesten Gebäuden von den Mehrkosten vollständig befreit werden. Diese Mieter leiden unter den höchsten Energiekosten und haben mit ihrem Verhalten kaum Einfluss auf die Höhe ihrer Energierechnung. Das muss der Gesetzgeber berücksichtigen“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Der Deutsche Mieterbund weist zudem daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter nach einer energetischen Sanierung ihrer Wohnung laut Stufenmodell zwar weniger CO2-Kosten zahlen sollen. Aber dabei darf nicht vergessen werden, dass sie nach bestehender Gesetzeslage die Modernisierung im Ergebnis alleine bezahlen. Denn Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten, die ihnen für die energetische Sanierung entstehen, zu 100 Prozent über die Modernisierungsumlage an ihre Mieterinnen und Mieter durchreichen. „Mieterinnen und Mieter zahlen also die energetische Sanierung ihrer Wohnung und einen erheblichen Teil der CO2-Kosten“, kritisiert Weber-Moritz.

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