Letzte Aktualisierung: 06.11.2025

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CO2-Preis auf Autos und Heizungen wird auf 2028 verschoben

Nach einem fast 24-stündigen Verhandlungsmarathon haben sich die Staats- und Regierungschef*innen auf dem EU-Gipfel auf ein EU-Klimaziel für 2040 geeinigt. In gut 15 Jahren soll die EU zu 90% klimaneutral sein. Allerdings sind internationale CO2-Gutschriften zugelassen, mit denen sich Emissionen auf dem Papier „ausgleichen“ lassen. So schwächt sich das Ziel auf 85% ab. Kritiker bemängeln weitere Revisionsklauseln und anderen Tricks, so dass am Ende 80% rauskommen könnten. Der Rat hat zudem eine Bestimmung eingeführt, die den Beginn der Anwendung des Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) um ein Jahr verschiebt, von 2027 auf 2028.

Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich am Dienstag in Brüssel auf eine gemeinsame Position zum EU-Klimaziel 2040 verständigt. Nach Angaben des Rates der EU sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. (Grafik: energie-experten.org)

Rat legt Position zur 90-Prozent-Emissionsreduktion fest

Gestern hat der Rat der Europäischen Union eine Einigung über die Änderung des Europäischen Klimagesetzes (ECL) erzielt, mit der ein verbindliches Zwischenziel für das Jahr 2040 eingeführt wird: eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen („GHG“) um 90 % gegenüber dem Niveau von 1990.

Dieses neue Ziel ist ein entscheidender Schritt hin zu dem langfristigen Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Änderung legt zudem gewisse Flexibilitätsbereiche sowie zentrale Elemente für das Ziel 2040 und den Rahmen nach 2030 fest.

Diese werden die zukünftigen Gesetzesvorschläge der Europäische Kommission leiten, damit die Mitgliedstaaten das 2040-Ziel erreichen können – zugleich sollen Industrie und Bürgerinnen und Bürger in Europa während des Übergangs unterstützt werden.

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Hauptänderungen, die der Rat beschlossen hat

Der Rat behält die von der Kommission vorgeschlagene bindende Reduktion um 90 % bis 2040 bei. Er hat aber Anpassungen vorgenommen, um Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der EU, eines gerechten und sozial ausgewogenen Übergangs, der Unsicherheit bezüglich natürlicher Emissionssenken sowie der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Der Kommissionsvorschlag enthielt drei Flexibilitätsoptionen, die in künftige gesetzgeberische Vorschläge aufgenommen werden sollen. Der Rat hat diese Bereiche der Flexibilität weiter präzisiert, darunter:

  • Die Möglichkeit zur Verwendung hochwertiger internationaler CO2-Credits zur „angemessenen Beitragserbringung“ auf das 2040-Ziel, quantifiziert mit bis zu 5 % der Netto-Emissionen der EU von 1990, ab 2036 einschliesslich einer Pilotphase für den Zeitraum 2031-2035.
  • Eine Rolle für inländische dauerhafte CO2-Entnahmen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS), um verbleibende schwer abbaubare Emissionen zu kompensieren.
  • Erhöhte Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten, um die Zielerreichung einfach und kosteneffizient zu gestalten und Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Defizite in einem Sektor auszugleichen, ohne den Gesamtfortschritt zu gefährden.

Verschiebung von ETS2 von 2027 auf 2028

Zudem wurde der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. Die Einigung der EU- Umwelt- und Klimaminister, den Start des europäischen Emissionshandels im Gebäudebereich (ETS2) auf 2028 verschieben zu wollen, ist ein einschneidender Wendepunkt und wirft Fragen zur Zukunft des Klimainstruments auf.

Unklar ist bis jetzt, in welchem Zusammenhang der Beschluss zu den vorgesehenen Anpassungen der EU-Kommission steht oder wie die Bundesregierung darauf nun reagiert. Denn eng verbunden ist mit dem Emissionshandel auch die Finanzierung der Wärmewende.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sieht die Verschiebung der Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels (ETS 2) kritisch: „Dieses marktwirtschaftliche Instrument hätte europaweit wichtige Preissignale für die Wärmewende und den Hochlauf der Elektromobilität gesetzt und ist eine zentrale Maßnahme für die Erreichung des gerade beschlossenen Klimaziels. Ein Hintergrund für die Verschiebung auf europäischer Ebene ist die Sorge, dass die Belastungen für einkommensschwache Menschen zu stark werden, insofern muss nun ganz klar die verbleibende Zeit genutzt werden, um entsprechende flankierende soziale Maßnahmen umzusetzen.“

„Die Verwässerung der 2040er-Ziele ist nicht tragbar. Anstatt Ziele beliebig zu verschieben oder aufzuweichen, braucht es Rahmenbedingungen, die Investitionen in Klimatechnologien vereinfachen und absichern. Nur so kann sich Europa als grünes Vorbild weiter abheben. Der Emissionshandel hat sich als zuverlässiges Instrument zur Emissionsreduktion erwiesen. Das ETS-2 ist ein zentrales Klimaschutzinstrument. Der Gebäude- und Verkehrssektor müssen dringend klimapolitische Fortschritte erzielen. Verzögert sich die geplante Einführung 2027, fällt ein entscheidender Hebel zur Emissionsreduktion weg", kommentierte Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer des eFuel Alliance e.V.

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