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Letzte Aktualisierung: 06.11.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Gestern hat der Rat der Europäischen Union eine Einigung über die Änderung des Europäischen Klimagesetzes (ECL) erzielt, mit der ein verbindliches Zwischenziel für das Jahr 2040 eingeführt wird: eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen („GHG“) um 90 % gegenüber dem Niveau von 1990.
Dieses neue Ziel ist ein entscheidender Schritt hin zu dem langfristigen Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Änderung legt zudem gewisse Flexibilitätsbereiche sowie zentrale Elemente für das Ziel 2040 und den Rahmen nach 2030 fest.
Diese werden die zukünftigen Gesetzesvorschläge der Europäische Kommission leiten, damit die Mitgliedstaaten das 2040-Ziel erreichen können – zugleich sollen Industrie und Bürgerinnen und Bürger in Europa während des Übergangs unterstützt werden.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Der Rat behält die von der Kommission vorgeschlagene bindende Reduktion um 90 % bis 2040 bei. Er hat aber Anpassungen vorgenommen, um Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der EU, eines gerechten und sozial ausgewogenen Übergangs, der Unsicherheit bezüglich natürlicher Emissionssenken sowie der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
Der Kommissionsvorschlag enthielt drei Flexibilitätsoptionen, die in künftige gesetzgeberische Vorschläge aufgenommen werden sollen. Der Rat hat diese Bereiche der Flexibilität weiter präzisiert, darunter:
Zudem wurde der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. Die Einigung der EU- Umwelt- und Klimaminister, den Start des europäischen Emissionshandels im Gebäudebereich (ETS2) auf 2028 verschieben zu wollen, ist ein einschneidender Wendepunkt und wirft Fragen zur Zukunft des Klimainstruments auf.
Unklar ist bis jetzt, in welchem Zusammenhang der Beschluss zu den vorgesehenen Anpassungen der EU-Kommission steht oder wie die Bundesregierung darauf nun reagiert. Denn eng verbunden ist mit dem Emissionshandel auch die Finanzierung der Wärmewende.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sieht die Verschiebung der Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels (ETS 2) kritisch: „Dieses marktwirtschaftliche Instrument hätte europaweit wichtige Preissignale für die Wärmewende und den Hochlauf der Elektromobilität gesetzt und ist eine zentrale Maßnahme für die Erreichung des gerade beschlossenen Klimaziels. Ein Hintergrund für die Verschiebung auf europäischer Ebene ist die Sorge, dass die Belastungen für einkommensschwache Menschen zu stark werden, insofern muss nun ganz klar die verbleibende Zeit genutzt werden, um entsprechende flankierende soziale Maßnahmen umzusetzen.“
„Die Verwässerung der 2040er-Ziele ist nicht tragbar. Anstatt Ziele beliebig zu verschieben oder aufzuweichen, braucht es Rahmenbedingungen, die Investitionen in Klimatechnologien vereinfachen und absichern. Nur so kann sich Europa als grünes Vorbild weiter abheben. Der Emissionshandel hat sich als zuverlässiges Instrument zur Emissionsreduktion erwiesen. Das ETS-2 ist ein zentrales Klimaschutzinstrument. Der Gebäude- und Verkehrssektor müssen dringend klimapolitische Fortschritte erzielen. Verzögert sich die geplante Einführung 2027, fällt ein entscheidender Hebel zur Emissionsreduktion weg", kommentierte Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer des eFuel Alliance e.V.
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