Letzte Aktualisierung: 15.06.2014

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Die 5 wichtigsten Argumente GEGEN die SONNENSTEUER

Kommt die absurde Besteuerung des selbst erzeugten Ökostroms, dann würde der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland für mehrere Jahre ausgebremst werden. Bitter dabei ist, dass es keine nachvollziehbaren Gründe für eine solche Sonnensteuer gibt, die künftig auch Eigenheimbesitzer mit 40 Prozent der EEG-Umlage (etwa 2,5 Cents) zahlen sollen. Im Gegenteil! Es gibt eine Vielzahl an wichtigen Gegenargumenten. Wir haben die 5 Wichtigsten einmal zusammengefasst.

Die Einführung einer Sonnensteuer bedeutet einen massiven Verwaltungsaufwand. Mehr Arbeit würde es wohl nur in den Finanzämtern geben, aber nicht in der PV-Branche. (Foto: energie-experten.org)

Die Einführung einer Sonnensteuer bedeutet einen massiven Verwaltungsaufwand. Mehr Arbeit würde es wohl nur in den Finanzämtern geben, aber nicht in der PV-Branche. (Foto: energie-experten.org)

1) Sonnensteuer kann Strompreis nicht entlasten

Die Sonnensteuer soll weitere Strompreissteigerungen abfedern. Laut eines Gutachtens des ZSW, des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), der Bosch & Partner GmbH sowie der GfK SE, das von der Bundesregierung sogar selbst in Auftrag gegeben wurde, ist das jedoch nicht der Fall. Die Gutachter kommen hingegen zu dem Schluss, dass finanzielle Mehrbelastungen mit der Beibehaltung der EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht verbunden seien. Der Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar derzeit durch eine Entlastung der EEG-Umlage. Auch die Trendberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2018 deutet an, dass die Sonnensteuer auf u. a. Photovoltaikanlagen nur zu einer monatlichen Entlastung eines Durchschnittshaushalts von lediglich 5 Cents beitragen würde.

2) Sonnensteuer ist verfassungswidrig

Das Vorhaben, solaren Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage zu belasten, verstößt nach übereinstimmender Einschätzung zahlreicher Juristen gegen das Grundgesetz. Insbesondere stellt die Sonnensteuer den Gleichheitsgrundsatz und das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit infrage. So stünde beispielweise nach Artikel 2 des Grundgesetzes jedem das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung zu. Eine steuerliche Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom kann rechtlich allerdings auch als "Indienstnahme Privater für Allgemeinwohlbelange" verstanden werden. Das Recht auf Gleichbehandlung könnte hingegen nach Artikel 3 eingeschränkt sein, denn der Eigenverbrauch fossiler Kraftwerke ist z. B. wird nicht zur Finanzierung des EEG herangezogen.

3) Sonnensteuer gefährdet Klimaschutzziele

Dezentrale Photovoltaikanlagen und KWK-Anlagen sind eine wichtige Säule zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Insbesondere BHKW leisten aber auch einen deutlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung und CO2-Minderung bei der Wärmeversorgung u.a. in KMU. Die Sonnensteuer selbst als auch der Aufwand für den Nachweis der Eigenstromerzeugung wäre gerade für kleine Stromerzeuger mit hohen Volllaststunden unverhältnismäßig hoch. Aus diesem Grund sollte auch die Bagatellgrenze unbedingt erhalten bleiben. Da die Regierung offenbar den Eigenstromverbrauch des Kohlebergbaus von der EEG-Umlage komplett befreien will, würde die Sonnensteuer die Klimaschutzziele doppelt gefährden.

4) Sonnensteuer ist praktisch nicht umsetzbar

Für die vielen kleinen Minianlagen, die an jedem Ort mit einem Hausnetz verbunden werden können und keinen Strom ins Netz einspeisen, ist es weder sinnvoll noch möglich die Produktionsmenge zu erfassen. Wer grundsätzlich jeden Eigenverbrauch mit Abgaben belegen will, müsste zudem ein Register anlegen. Einer solchen Registrierungspflicht müssten dann eigentlich auch Elektroautos und Hybridfahrzeuge mit Energierückgewinnungssystemen unterliegen. Der Aufwand für die Anschaffung eines Eigenverbrauchszählers (Relative-Leistungs-Messung), die Erfassung und Kontrolle der Sonnensteuer ist außerdem gerade bei kleineren Anlagen so hoch, dass von den möglichen Einnahmen nicht viel übrig bleiben könnte. Zudem sei die Datenerfassung auch aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch. Während in der PV-Branche durch die Sonnensteuer wieder einige tausend Arbeitsplätze verloren gehen, würde wohl nur die Finanzämter mehr Arbeit bekommen.

5) Sonnensteuer macht Eigenverbrauch unwirtschaftlich

Die EEG-Reform sieht ebenfalls vor, dass Strom, der in Solarstromspeichern zwischengespeichert wird, nicht dem Eigenverbrauch unterliegt und daher mit der vollen Umlage belastet werden könnte. Der Einsatz von Stromspeichern, obwohl von der Bundesregierung gefördert, würde dann zusätzlich teurer werden. Wer seinen Solarstromverbrauch dann zukünftig nicht besteuern möchte, der müsste nach dem neuen EEG-Entwurf zudem ohne öffentlichen Stromanschluss auskommen und keinerlei Einspeisevergütung erhalten. Wenn die Bundesregierung die Sonnensteuer wahr macht, dann riskiert sie nicht nur einen verlangsamten Ausbau der Erneuerbaren, sondern eine Vollbremsung der Energiewende. Allein die großen Energiekonzerne würden profitieren und ihre oligopolistische Hegemonie für weitere Jahre zementiert.

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