Letzte Aktualisierung: 23.10.2025

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Dunkelflauten Ende 2024: Hohe Börsenstrompreise keine Marktmanipulation

Warum stiegen die Strompreise im November und Dezember 2024 kurzfristig ins Astronomische? Die Strompreisexplosion während dieser Dunkelflauten sorgte für viele Spekulationen. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt gingen der Sache nach und kommen nun zu einem eindeutigen Ergebnis. Eine Manipulation durch Dritte schließen die Behörden aus.

Zwischen dem 5. und dem 7. November sowie dem 11. und 12. Dezember stiegen die Preise pro Megawattstunde zeitweise über 300 Euro, in der Spitze über 900 Euro. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben jetzt die außergewöhnlich hohen Preise im Stromgroßhandel während der Dunkelflauten im November und Dezember 2024 eingehend untersucht. (Grafik: Energy-Charts.info)

Preise im kurzfristigen Stromgroßhandel schwanken sowohl untertägig als auch über das Jahr hinweg teils stark. Ursache ist, dass das Stromangebot zu jedem Zeitpunkt exakt der Nachfrage entsprechen muss und beide Größen im Zeitverlauf unabhängig voneinander schwanken.

Im November und Dezember 2024 gab es zeitweise aufgrund einer Windflaute und sehr geringer Sonneneinstrahlung ein sehr geringes Angebot von Erneuerbaren Energien. In solchen auch als Dunkelflaute bezeichneten sonnenlicht- und windarmen Wetterlagen steigen die Strompreise, da das Stromangebot größtenteils aus teureren, steuerbaren Kraftwerkskapazitäten besteht.

Day-Ahead-Preise stiegen auf 936 Euro pro Megawattstunde

Hohe Preise während einer Dunkelflaute sind also aufgrund des Merit Order-Prinzips keine Überraschung. Was aber zwischen dem 5. und dem 7. November sowie dem 11. und 12. Dezember passierte, sorgte dann doch für Staunen.

Die Strompreise stiegen zeitweise auf über 300 Euro, in der Spitze sogar auf 936 Euro pro Megawattstunde. In 35 von 1.464 Lieferstunden, 2,4% der Zeit, stiegen die Preise in der Day-Ahead Auktion über 300 €/MWh. 34 der 35 Stunden mit Preisen über 300 €/MWh entfielen auf die Zeiträume 05. bis 07.11.2024 sowie auf den 11. und 12.12.2024.

Die europäische Marktkopplung sorgte für wesentliche Stromimporte aus den Nachbarländern und hat noch extremere Preisspitzen in Deutschland verhindert. Die restliche Stromnachfrage musste im Wesentlichen aus steuerbaren thermischen Kraftwerken gedeckt werden, die im Vergleich zu EE-Anlagen höhere Erzeugungskosten aufweisen.

Preisspitzen können in solchen Situationen ein unverfälschtes Marktergebnis sein. Derart hohe Preise traten jedoch historisch auch während Dunkelflauten nur selten auf. Die hier beobachteten Preise überstiegen teils die Erzeugungskosten auch sehr teurer Kraftwerke deutlich.

Vor diesem Hintergrund erzeugten die hohen Börsenstrompreise mediales Interesse und Diskussionen. Teilweise wurde gefragt, ob signifikante Erzeugungskapazitäten nicht gelaufen, möglicherweise zurückgehalten worden seien, um die Preise nach oben zu treiben.

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Nur Intraday-orientierte Speicher und Kraftwerke wurden nicht eingesetzt

Das Bundeskartellamt, das für die Prüfung von Kartellrechtsverstößen zuständig ist, untersuchte daher die fünf größten Stromerzeuger, d.h. EnBW, LEAG, RWE, Uniper und Vattenfall, ob sie verfügbare und profitabel einsetzbare Stromerzeugungskapazitäten nicht einsetzten, um den Preis in die Höhe zu treiben.

Dazu wurde der Einsatz ihrer Kraftwerke durchleuchtet, ob verfügbar gemeldete Kraftwerke auch eingesetzt wurden und ob die Kraftwerke, deren Kapazitäten ganz oder teilweise als nicht verfügbar gemeldet wurden, tatsächlich nicht verfügbar waren.

Die erhobenen Kraftwerkseinsatzplanungsdaten für Kraftwerke über 10 Megawatt Leistung zeigen, dass in den betreffenden Zeiträumen fast alle als verfügbar gemeldeten marktlichen Kapazitäten auch Strom erzeugt hatten.

Die freie Kapazität der als verfügbar und nicht eingesetzt gemeldeten Erzeugungskapazitäten betrug demnach in Summe über die fünf o.g. großen Erzeuger am 6. November 2024 zwischen 17 und 19 Uhr durchschnittlich ca. 170 Megawatt; am 12. Dezember 2024 zwischen 16-18 Uhr durchschnittlich ca.410 Megawatt.

Bei dieser verbleibenden Restkapazität handelt es sich im Wesentlichen um hochflexible Speicher oder flexiblere Kraftwerke mit besonders hohen Grenzkosten, deren Vermarktung sich daher weniger an Day-Ahead- sondern mehr an Intraday-Preisen orientiert, die teils deutlich niedriger lagen.

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt bei nicht eingesetzten Kraftwerken im Einzelnen überprüft, warum diese Kraftwerke nicht verfügbar waren, z.B. aufgrund von Ausfällen, vorrangiger Wärmeerzeugung oder Regelleistungsvorhaltung.

Für den betreffenden Zeitraum ergab sich auf Grundlage dieser Ermittlungen und Analysen kein Hinweis auf eine missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung.

Verfügbar gemeldete Braun- und Steinkohlekraftwerke wurden umfassend eingesetzt

Die Bundesnetzagentur hat zudem Analysen zur Beurteilung der Versorgungssicherheit und mit Blick auf mögliche Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverbote der REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) durchgeführt.

Die Analysen der Erzeugungsdaten zeigen, dass die steuerbaren Kraftwerkskapazitäten in deutlich höherem Maße eingesetzt wurden, als es die unmittelbar nach dem Ereignis veröffentlichten Daten zunächst nahelegten.

Die für die allgemeine Stromerzeugung einsetzbaren und als verfügbar gemeldeten Braun- und Steinkohlekraftwerke wurden in den teuren Stunden am 6. November und 12. Dezember 2024 umfassend eingesetzt. Bei Erdgas- und Pumpspeicherkraftwerken standen noch Restkapazitäten zur Verfügung. Der Anteil an marktlich verfügbaren, aber ungenutzten steuerbaren Kraftwerkskapazitäten war somit deutlich geringer als zunächst vermutet.

In den teuersten Stunden am 6. November und 12. Dezember 2024, jeweils in der Lieferstunde 17 bis 18 Uhr, standen nach Schätzung der Bundesnetzagentur noch ca. 4,5 Gigawatt bzw. ca. 3,4 Gigawatt an Marktkapazitäten zur Verfügung. Daneben standen noch etwa 12 bis 13 Gigawatt an Reserven und Regelenergie zur Verfügung. Die sichere Stromversorgung war daher zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

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Gebotsverhalten wird noch weiter untersucht

Auf der Handelsseite hat die Bundesnetzagentur das Gebotsverhalten der Marktteilnehmer mit Blick auf mögliche Marktmanipulationstatbestände der REMIT geprüft. Bisher konnte kein Verstoß festgestellt werden. Es gibt einzelne Sachverhalte, denen die Bundesnetzagentur noch vertiefend nachgeht.

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