Letzte Aktualisierung: 24.03.2011

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EEG-Umlage benachteiligt KWK-Technik

EEG-Umlage benachteiligt KWK-Technik_Grafik_VfW

EEG-Umlage benachteiligt KWK-Technik (Grafik: VfW)

Die EEG-Umlage in ihrer heutigen Fassung beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit von umweltfreundlichen Stromversorgungskonzepten, in denen hocheffizient in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom verbrauchernah an Dritte geliefert wird. Infolge dessen stockt der Ausbau dieser umweltfreundlichen und effizienten KWK-Technik.

Grund dafür ist, dass Energiedienstleister, die solchen Strom verbrauchernah und hocheffizient produzieren und unmittelbar an Dritte liefern, die EEG-Umlage vollständig bezahlen müssen. Dieser erhöhte Kostenaufwand belastet den Betreiber und schmälert zugleich das Interesse an KWK-Lösungen empfindlich. Vorzüge von KWK, wie ein deutlich geringerer Emissionswert und eine enorme Effizienz, werden von den Kosten für die EEG-Umlage in den Schatten gestellt: Das KWK-Gesetz enthält Förderregelungen wie z.B. den Anspruch auf Erhalt eines Zuschlages von 5,11 ct/kWh über 10 Jahre für BHKW mit einer elektrischen Leistung bis zu 50 kW. Durch die Belastung des KWK-Stroms mit der EEG-Umlage von aktuell 3,53 ct/kWh wird dieser Vorteil größtenteils wieder aufgezehrt.

Die wenigen Ausnahmen für eine Befreiung zur Zahlung der EEG-Umlage gelten für Energiedienstleister meist nicht, da der KWK-Betreiber, rechtlich gesehen, seine Wärme- und Energieerzeugnisse an Dritte (den Endkunden) weitergibt. Diese enge Sichtweise stellt das größte Problem dar: Das sogenannte Eigenversorgungs-Privileg lässt für eine Ausnahmeregelung kein Mitwirken externer Betreiber wie KWK-Energiedienstleister zu. Selbst wenn der Betreiber exklusiv nur für einen einzigen Kunden direkt vor Ort Wärme und Strom produziert - praktisch wie bei einer Eigenversorgung. Andererseits erklärt das Eigenversorger-Privileg, dass der Eigenverbrauch unabhängig von Effizienzkriterien pauschal befreit ist. Diese Nichtbeachtung der Energieeffizienz widerspricht den europa- und anderweitig bundesrechtlich gebotenen Vorgaben sowie dem neuen deutschen EDL-Gesetz. Dies besagt, dass die Effizienz der Energienutzung wirksam zu steigern ist – und zwar durch Energiedienstleistungen mit KWK-Prozessen oder anderen Effizienzmaßnahmen.

Der Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) sieht darum Handlungsbedarf und legt in einer aktuellen Stellungnahme Vorschläge zur Abschaffung der Differenzen zwischen Eigenversorgern und Energiedienstleistern vor. Der VfW empfiehlt, auch Eigenversorger in die EEG-Umlage einzubeziehen. Eine Ausnahmeregelung sollte lediglich für hocheffiziente KWK-Anlagen vorliegen – unabhängig davon, ob sie der Eigenversorgung dienen oder von einem Energiedienstleister betrieben werden. Gleichzeitig sollte das "Grünstrom-Privileg", welches Stromlieferungen aus mindestens 50 % erneuerbaren Energien privilegiert, beibehalten werden. Im Zusammenspiel aus KWK und Grünstrom wird so zugleich die Nutzung effizienter und moderner Technik und der Einsatz hoch spezialisierter Energiedienstleistungen gefördert. Beides dient der Umwelt. Die aktuelle Novellierung des EEG ist damit ein geeigneter Zeitpunkt für eine Überarbeitung.

Die gesamte Stellungnahme des VfW kann >> hier heruntergeladen werden.

Quelle: Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW)

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