Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) wird auf Länderebene bislang mit sehr unterschiedlicher Intensität umgesetzt. Dies ergab eine Umfrage des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR), Münster, unter den 16 deutschen Bundesländern. Das Bundesgesetz, das zum 1.1.2009 in Kraft trat, schreibt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in Neubauten vor. Daneben wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, selbst Regelungen für den Gebäude-Altbestand zu erlassen.
"Im Ergebnis zeigt unsere Untersuchung, dass die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland eine führende Rolle einnehmen und das Bundesgesetz bereits mittels eigener Verordnungen umgesetzt haben", sagte IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch. Die meisten anderen Bundesländer sind noch dabei, entsprechende Zuständigkeiten zu klären bzw. Verordnungen und Vorschriften zur Umsetzung des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes auf Landesebene zu erlassen. Lediglich in Niedersachsen und Berlin sind diese Verfahren weit vorangeschritten bzw. kurz vor dem Abschluss.
Auch bei den Bestandsgebäuden nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle ein. Zum ersten Januar 2010 tritt eine Regelung in Kraft, die die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in bereits bestehenden Gebäuden verpflichtend macht. Im Saarland, in Bremen und in Hamburg sind Vorhaben über eine verpflichtende Integration der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand angedacht und in Arbeit.
Allnoch sieht in der Umfrage verdeutlicht, dass der regenerative Wärmemarkt in Schwung kommt, wenn auch sehr langsam. "Energiepolitisch lag und liegt der Fokus noch immer auf dem Stromsektor. Mit dem Wärmegesetz EEWärmeG erhält nun auch der bisher vernachlässigte Wärmesektor wichtige Impulse, die es nun weiter zu nutzen gilt. Für den Verbraucher rechnen sich die Investitionen bei wieder steigenden Heizöl- und Gaspreisen sehr schnell und klimafreundlich sind diese Maßnahmen außerdem", so Allnoch.