Letzte Aktualisierung: 03.01.2021

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Effizienzhaus-Klassen ab 2021: Was bedeuten EE und NH?

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist zum 01. Januar 2021 in der Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gestartet. Im Zuge der BEG-Förderung der Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) ändern sich 2021 auch die Effizienzhaus-Stufen bzw. -Klassen, nach denen energetisch optimierte Neu- und Altbauten gefördert werden.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden auch die bekannten Effizienzhaus-Niveaus bzw. -Standards geändert. Neu eingeführt werden nun die beiden Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH. (Foto: energie-experten.org)

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden auch die bekannten Effizienzhaus-Niveaus bzw. -Standards geändert. Neu eingeführt werden nun die beiden Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH. (Foto: energie-experten.org)

Gemäß der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ vom 17. Dezember 2020 werden die Errichtung von Wohngebäuden und die Sanierung von Wohngebäuden gefördert, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den „Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ zu definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzhaus-Stufe erreichen.

Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ werden auch die bekannten Effizienzhaus-Niveaus bzw. -Standards geändert. Neu eingeführt werden nun die beiden Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH.

Effizienzhaus EE

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Dazu können folgende Arten der Wärmeerzeugung verwendet werden:

  • Nutzung von Solarthermie
  • Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern
  • Nutzung von Geothermie / Umweltwärme / Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe
  • Verfeuerung fester Biomasse
  • Verfeuerung gasförmiger Biomasse
  • Anschluss an Fernwärme, die zu mehr als 55% durch die vorgenannten Arten der Wärmeerzeugung erzeugt wird

Effizienzhaus NH

Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.

Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigen. Detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de

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Effizienzhaus-Klassen im Neubau

Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses

  • 55, 55 EE, 55 NH
  • 40, 40 EE, 40 NH
  • 40 Plus

gemäß den Technischen Mindestanforderungen in der Anlage erreichen, einschließlich der Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz. Ebenfalls gefördert werden die Errichtung und der Ersterwerb einzelner in einem solchen Gebäude befindlicher Wohnungen.

Beim Neubau können auch stromerzeugende Anlage wie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher für die Eigenstromversorgung über die BEG mitgefördert werden, wenn man für den eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung in Anspruch nimmt.

Eine Effizienzhaus-Stufe wird bei einem Neubau nicht erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird.

Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gemäß den Technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur BEG WG-Richtlinie gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie z. B. eine Photovoltaikanlage installiert werden. Pro Wohneinheit müssen dann mindestens 500 kWh pro Jahr zuzüglich 10 kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN Strom erzeugt werden. Für den Nachweis der Mindestanforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag muss nach DIN V 18599-9 bilanziert werden. (Siehe auch: "PV im Gebäudeenergiegesetz: Sparen Solaranlagen Baukosten ein?")

Tabelle: Effizienzhaus-Standards im Neubau
Effizienzhaus 40 Plus 40 55
QP in % von QP REF 40 40 55
T in % von H´T REF 55 55 70
EE-Paket EE-Paket EE-Paket EE-Paket
NH-Paket NH-Paket NH-Paket
Plus-Paket Plus-Paket

Effizienzhaus-Klassen im Altbau

Bei der Effizienzhaus-Sanierungsförderung fällt im Sommer 2021 die Förderstufe Effizienzhaus 115 weg, die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei diesen Stufen zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent.

Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses

  • Denkmal oder Denkmal EE
  • 100 oder 100 EE
  • 85 oder 85 EE
  • 70 oder 70 EE
  • 55 oder 55 EE
  • 40 oder 40 EE

gemäß den Technischen Mindestanforderungen erreichen, einschließlich der Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz. Ebenfalls gefördert wird der Ersterwerb einzelner in einem solchen Gebäude befindlicher Wohnungen.

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Das Erreichen einer „Effizienzhaus EE“-Klasse setzt jedoch voraus, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger im Rahmen der Sanierung erst installiert wird und zuvor nicht im Gebäude vorhanden oder an der Wärmeerzeugung im Gebäude beteiligt war.

Eine Effizienzhaus-Stufe wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch eine Ölheizung gedeckt wird. Dabei sind die Kosten für den Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie der zugehörigen Umfeldmaßnahmen nicht förderfähig.

Auch bei Sanierungen können stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird.

Tabelle: Effizienzhaus-Standards in der Sanierung
Effizienhaus 40 55 70 85 100 Denkmal
QP in % von QP REF 40 55 70 85 100 160
T in % von H´T REF 55 70 85 100 115 -
EE-Paket EE-Paket EE-Paket EE-Paket EE-Paket EE-Paket EE-Paket
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Zuschüsse zum Effizienzhaus

Die förderfähigen Kosten belaufen sich pro Wohneinheit auf 120.000 Euro. Erreicht man eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder ein „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard so steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.

Tabelle: BEG-Zuschüsse zum Effizienzhaus bei Neubauten
Effizienzhaus-Neubau Zuschuss Effizienzhaus EE oder Effizienzhaus NH-Klasse*
Effizienzhaus 40 Plus 25% + 2,5%
Effizienzhaus 40 20% + 2,5%
Effizienzhaus 55 15% + 2,5%
Tabelle: BEG-Zuschüsse zum Effizienzhaus bei Altbauten
Effizienzhaus-Altbau Zuschuss Effizienzhaus EE iSFP-Bonus**
Effizienzhaus 40 45% + 5% + 5%
Effizienzhaus 55 40% + 5% + 5%
Effizienzhaus 70 35% + 5% + 5%
Effizienzhaus 85 30% + 5% + 5%
Effizienzhaus 100 27,5% + 5% + 5%
Effizienzhaus Denkmal 25% + 5% + 5%

* Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte.

** Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

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