Energetische Sanierungen scheitern häufig nicht nur an zu hohen Kosten. Gerade innerhalb von Eigentümergemeinschaften können auch bürokratische Hürden notwendige Modernisierungsmaßnahmen behindern. Das ifs Institut für Städtebau schlägt daher anlässlich des jetzt zur Beratung im Bundestag und Bundesrat anstehenden Gesetzes über die energetische Sanierung von vermietetem Wohnraum (Mietrechtsänderungsgesetz) Verfahrensvereinfachungen vor.
Von den rund 3 Millionen Mehrfamilienhäusern in Deutschland sind etwa 20 Prozent in Wohnungseigentum aufgeteilt. Sie unterfallen damit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Entscheidung, energetische Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum der Gebäude durchzuführen, bedarf daher der Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Nach § 22 Abs. 2 WEG sind für solche Modernisierungen drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile erforderlich. Diese Hürde ist nach Auffassung des ifs-Städtebauinstituts zu hoch. Sie sollte hinsichtlich der stimmberechtigten Wohnungseigentümer auf zwei Drittel gesenkt werden.
Auch die Antragstellung im Programm "Energieeffizient Sanieren" kann laut ifs-Städtebauinstitut verbessert werden. Die Antragstellung in diesem Programm könne sowohl durch einzelne WEG-Mitglieder als auch durch eine antragstellende Gemeinschaft, in der Regel vertreten durch den WEG-Verwalter, erfolgen. Für die einzelnen Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft sei dabei eine Antragstellung in der Kredit- oder Zuschussvariante möglich. Das ifs Städtebauinstitut empfiehlt die gemeinsame Antragstellung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anträge gehen hierbei gebündelt für Kredite an ein Kreditinstitut bzw. für Zuschüsse direkt an die KfW. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.