Seit Juli 2009 gilt nun auch für alle Nichtwohngebäude eine Energieausweispflicht sofern Gewerbe- Büro- oder Produktionsimmobilien ganz oder teilweise verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden. Diese Ausweispflicht wurde zunächst mit einer Übergangsfrist eingeführt - seit Jahresbeginn 2009 gilt bereits für alle Wohngebäude die Nachweispflicht über den Energieverbrauch - und erklärt, warum erst nur annähernd ein Drittel der Nichtwohngebäude über einen Energieausweis verfügen.
Wie bei Wohngebäuden wählen Eigentümer zwischen zwei Ausweisarten: Für den Verbrauchsausweis muss der Immobilieneigentümer den Gesamtverbrauch für Wärme und Strom über die vergangenen Jahre lückenlos vorlegen. Der Kennwert wird also auf Grundlage der Energierechnungen der Gebäudenutzer errechnet und wird daher auch vornehmlich von der Gebäudenutzung geprägt. Für den Bedarfsausweis ist die technische Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik erforderlich. Auf diese Weise ist die energetische Bilanzierung vom Nutzerverhalten unabhängig und damit wesentlich aussagekräftiger.
Bei Nichtwohngebäuden ist für die Bedarfsberechnung ein anderes Rechenverfahren vorgeschrieben als bei Wohngebäuden. Daher dürfen diese Energieausweise auch nur von dementsprechend qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Fachleute in Ihrer Nähe, die so etwas können, finden Sie ganz einfach unter www.energie-experten.org.