Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Teil des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und gibt bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch vor. Die Energieeinsparverordnung ist eine novellierte Zusammenfassung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und gilt seit Februar 2002. Diese erste Fassung wurde sukzessive ergänzt und findet vorerst in der EnEV 2009 ihren gegenwärtigen Gültigkeitsbereich für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.
Die EnEV verfolgt einen holistischen Ansatz, indem der energetische Bilanzierungsrahmen neben der Anlagentechnik auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Im Fokus steht somit nicht mehr nur die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern auch die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie. Bewertungskriterium ist hierbei der Primärenergiefaktor, der die gesamtbilanzielle Verrechnung von Anlagentechnik und baulichem Wärmeschutz in Beziehung setzt. In der Praxis ermöglicht die EnEV eine realistische und vergleichbare Bewertung der Wärmedämmung, der Heizanlage sowie saisonale Umwelteinflüsse wie z. B. solare Wärmegewinne.
Populärste Auswirkung der EnEV ist die Regelung zum sogenannten Gebäudeenergieausweis. Dieser gibt Auskunft über den voraussichtlichen Energiebedarf eines Gebäudes und ist beim Neubau zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. Bei Bestandsgebäuden gibt es differenzierte Regelungen zum Gebäudeenergieausweis. Als Hauseigentümer brauchen Sie den Energieausweis dann, wenn ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ansteht. Die Art des Energieausweises hängt dabei vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Wenn Sie für Ihre Immobilie einen spezialisierten Energieberater in Ihrer Nähe suchen, finden Sie diesen natürlich unter www.energie-experten.org.