Letzte Aktualisierung: 10.08.2022

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Energiepreispauschale: September-Auszahlung kommt gerade noch rechtzeitig!

Die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel treffen die Menschen mit geringen Einkommen und die wenig oder gar keine Reserven haben besonders hart. Sei es im Supermarkt, an der Zapfsäule oder beim Heizen, die Preisexplosion ist überall zu spüren und wird weiter zunehmen. Deswegen hat die Bundesregierung nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zwei Milliarden schwere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Besonders wichtig: Der Heizkostenzuschuss und die Energiepreispauschale. Aber wer bekommt jetzt wie viel Und vor Allem: wann?

Die Energie- und insbesondere Gaspreise steigen. Jetzt haben viele Versorger für Oktober ihre teils drastischen Preiserhöhungen bekannt gegeben. Die Energiepreispauschale, die im September vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, kommt damit gerade noch rechtzeitig. (Foto: Gerd Altmann auf Pixabay)

Deutschland hat die stärkste Inflation seit Anfang der Achtzigerjahre. Eine gewichtige Rolle spielen dabei die steigenden Energiepreise. Schon vor dem Krieg in der Ukraine waren die Energiemärkte angespannt, mit Kriegsbeginn hat sich die Situation auf den Weltmärkten um ein Vielfaches verschlechtert. Insbesondere Gas wird durch den russischen Machtpoker verknappt und lässt viele Haushalte ratlos zurück.

Ab 01. Oktober 2022 schlägt die Gaspreis-Welle voll zu

Sehr viele Gasversorger passen nun zum 01. Oktober 2022 ihre Gaspreise an. Mit der Preisanpassung reagieren sie auf die exorbitant gestiegenen Kosten der Energiebeschaffung. "Es handelt sich hierbei um eine Verzehnfachung", so die Energieversorgung Oberhausen in einer gestern anberaumten Pressekonferenz zur Gaspreissituation.

Der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler, der letzte Woche erneute Preissteigerungen zum 1. Oktober bekannt geben musste, betonte, dass er die Preisanhebungen außerordentlich bedauere, dass EWE aber gezwungen sei, die preislichen Mehrbelastungen weiterzugeben.

Die Preiserhöhungen zum 01. Oktober fallen außerdem auf einen denkbar schlechten Termin: Denn ab dem 1. Oktober werden die Verbraucher durch die neu eingeführte Gasspeicherumlage zusätzlich belastet.

Die sich derzeit noch in Arbeit befindlichen Gas-Umlagen sind allerdings noch nicht in den neuen Preisen eingerechnet, da die Höhe und das Prozedere für eine Weitergabe noch nicht geklärt sind. Robert Habeck bezifferte die mit der Gasumlage verbundenen Mehrkosten, die am 15. August bekannt gegeben werden sollen, auf weitere 1,5 bis zu 5 Cents pro kWh Gas.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten

Um überhaupt ausreichend Gas im Winter zur Versorgung privater Haushalte vorzuhalten, geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass Deutschland mindestens 20% an Gas einsparen muss. Bedingt durch den erforderlichen Speicherbetrieb in diesem Winter und den wahrscheinlich geringen Speicherstand nach der Heizperiode, werden die Herausforderungen auch für die darauffolgende Heizsaison 2023/24 erheblich sein.

Die Wuppertaler Stadtwerke, die ebenfalls ihre Gaspreise zum 01. Oktober anpassen, gehen in der aktuellen Situation daher nicht davon aus, dass die Energiepreise mittelfristig wieder das Niveau vor dem Ukraine-Krieg erreichen. Stattdessen ist für die kommenden Jahre mit einem dauerhaft hohen Energiepreisniveau zu rechnen, so die WSW.

Verivox beziffert die ab Oktober zu erwartenden Gaspreis-Belastungen inklusive der Gasumlage für Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh auf jährlich bis zu 4.758 Euro, was einer Preissteigerung von 278 Prozent entspräche – damit hätten sich die Preise im Vergleich zum August 2021 fast vervierfacht.

Wann kommen die Auszahlungen des Heizkostenzuschusses und der Energiepreispauschale?

Neben Aufrufen zum Gassparen, ist für viele Bewohner der Millionen mit Gas beheizten Häuser und Wohnungen in Deutschland viel entscheidender, wie die Bundesregierung sie bei der Zahlung der exorbitant gestiegenen Energiekosten unterstützt. Denn nicht jeder profitiert von den zwei Entlastungspaketen:

  • Das erste Entlastungspaket vom Februar 2022 beinhaltet u.a. den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für beziehende von Wohngeld in Höhe von 270 Euro und für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug von 230 Euro.
  • Das zweite Entlastungspaket vom März 2022 beinhaltete u.a. den umstrittenen Tankrabatt, und eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.

Wohngeld- und BAföG-Empfänger erhalten Heizkostenzuschuss

Für viele besonders wichtig: Der Heizkostenzuschuss. Denn dieser unterstützt gerade diejenigen, die über weniger Einkommen verfügen. Etwa 2,1 Millionen Menschen – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG – erhalten den einmaligen Heizkostenzuschuss.

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 270 Euro
  • bei zwei Personen 350 Euro
  • für jede weitere Person 70 Euro

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro.

Wichtig: Der Heizkostenzuschuss wird automatisch ausgezahlt! Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag. Er wird im Sommer aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Von Energiepreispauschale profitieren Erwerbstätige

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro kommt allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu Gute. Sie ist in der Regel allerdings steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

So würde einem Single mit 61.500 Euro brutto Jahresgehalt nur 185 Euro und einer Familie mit zwei Erwerbstätigen und einem Jahresgehalt von jeweils rund 35.000 Euro hingegen 430 Euro Energiepreispauschale - pro Kopf also 215 Euro - netto ausgezahlt werden.

Im September wird die 300-Euro-Energiepreispauschale vom Arbeitgeber an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgezahlt werden.

Rentner bekommen keine Pauschale - Bild empfiehlt "Trick"

Der Heizkostenzuschuss geht zur Hälfte an Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern, da viele zusätzlich zu ihrer Rente auch monatlich Wohngeld bekommen. Die Energiepauschale von 300 Euro bekommen Rentner hingegen nicht, da diese nur Erwerbstätigen vorbehalten ist.

Und genau von diesem Umstand könnten auch Rentner noch profitieren, wenn sie "im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Einkünfte erzielen. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt werden."

Hierzu zählen u.a. "kurzfristig und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder individuelle Lohnsteuer)".

Anzeige

Fördermittel-Beantragung oder Sanierungsfahrplan?

Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen in wenigen Tagen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!
Jetzt Angebot anfordern!

Die Bild-Zeitung empfiehlt Rentner daher einen Trick, um an die 300-Euro-Energiepreispauschale zu kommen: Bereits eine "eine Stunde Babysitten" könne dazu ausreichen, um auch als Rentner anspruchsberechtigt zu sein. Dieser Stundenlohn müsse dann in der Steuererklärung angegeben werden, die das Finanzamt auf die Anspruchsvoraussetzungen hin automatisch prüft. Im Erfolgsfall bekommen Rentner dann die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.

Das Bundesfinanzministerium weist diesbezüglich in seinen FAQ jedoch darauf hin, dass die "Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Dienstverhältnisses in jedem Fall ist, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird."

Achtung: "Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die Energiepreispauschale zu erhalten (z. B. "Gefälligkeitsverhältnis"), besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.“ Bei Zuwiderhandlungen seien sogar straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen möglich.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Wärmepumpe

Kostenlos Angebote von Wärmepumpen-Experten in Ihrer Nähe anfordern

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet