So finden Sie das beste Solaranlagen-Angebot
Letzte Aktualisierung: 08.01.2026
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!In Deutschland sind über fünf Millionen Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Die meisten speisen einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz. Denn wenn die Sonne scheint, kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, die Batterie ist häufig bereits mittags voll.
Das ist finanziell deutlich unattraktiver: Die Einspeisevergütung für Neuanlagen liegt derzeit bei knapp acht Cent pro Kilowattstunde – der Strom aus der Solaranlage kostet aber rund neun bis 12 Cent pro Kilowattstunde. Ein alternativer Verkauf des Stroms an der Börse ist für Kleinanlagen praktisch nicht möglich.
Jetzt könnte „Energy Sharing“ eine neue verlässliche Einnahmequelle bieten. Dabei wird der eigene PV-Überschuss an die Nachbarn verkauft, zu deutlich günstigeren Preisen als vom Stromversorger. Der Verkauf des Solarstroms steigert somit die Wirtschaftlichkeit der eigenen PV-Anlage und senkt die Stromkosten für die Nachbarn.
Bislang standen der solaren Nachbarschaftshilfe sehr viele Formalitäten entgegen: Die Anlagenbetreiber mussten sich als Stromlieferanten registrieren und eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung von Bilanzkreisauflagen sowie eine Liefergarantie. Dieser Mehraufwand lohnt sich nicht.
Nun hat der Gesetzgeber diese Auflagen abgeschafft. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen.
Im Fachjargon heißt das: Ab Juni 2026 kann Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets umgesetzt werden, ab Juni 2028 auch in benachbarten Bilanzierungs-gebieten.
Zu diesem Zweck hat der Bundestag am 13. November 2025 den neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Er ist am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit ist nun ein Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU deutsches Recht.
Energy Sharing ermöglicht die Weitergabe von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb lokaler Gemeinschaften. Bürger, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Genossenschaften dürfen teilnehmen; große Energiekonzerne sind ausgenommen.
Hierbei fallen Netzentgelte und Abgaben wie bei allen anderen Stromlieferungen an, ausgenommen ist die Stromsteuer für Anlagen bis 2 MW und in einem räumlichen Zusammenhang von i.d.R. bis zu 4,5 km.
Die gemeinsame Nutzung ergänzt die Reststromversorgung, und die Teilnehmer können direkt vom lokal erzeugten Strom profitieren. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung ermöglichen, ab 2028 auch gebietsübergreifend.
PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!
Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!Wer eine PV-Anlage betreibt, wird durch § 42c EnWG „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien„ von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit.
Im Kern dreht es sich dabei um die Möglichkeit, eine vereinfachte Vereinbarung mit den Stromabnehmern (Nachbarn) zu schließen. Sie beinhaltet die Stromlieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber der PV-Anlage und dem Abnehmer.
Reststromverträge für die Abnehmer müssen die Anlagenbetreiber nicht abschließen. Diese Verträge betreffen den Verbrauch, den der Solarstrom nicht deckt – ihn müssen die Nachbarn selbst abschließen.
Der Strompreis wird frei zwischen den Beteiligten vereinbart. In der Praxis liegt er meist:
Grundlage des Stromverkaufs ist eine viertelstundenscharfe Messung des erzeugten und verbrauchten Stroms. In der Regel bedeutet das:
Die genaue Ausgestaltung des Messkonzepts erfolgt gemeinsam mit dem Verteilnetzbetreiber oder über einen spezialisierten Dienstleister. Ab Juni 2026 sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Energy-Sharing-Modelle technisch zu unterstützen.
Ab 2026 entsteht damit ein völlig neues Marktsegment zwischen Eigenversorgung und klassischer Stromlieferung – mit Chancen für Städte, Kommunen und kleine Betriebe, aber auch mit neuen organisatorischen und regulatorischen Anforderungen.
Wer sich aber bereits gefreut hat, mit einer App mit seinen Nachbarn Stromverträge zu schließen, muss sich wohl noch länger gedulden.
Da der direkte Stromverkauf an Nachbarn in Deutschland erst mit dem Inkrafttreten von § 42c EnWG ab Juni 2026 wirklich rechtlich möglich wird, und neben Vertrags- und Preisgestaltung vor allem eine entsprechende technische Infrastruktur vorhanden sein muss, sind fertige Endkunden-Produkte für einzelne Einfamilienhaus-PV-Betreiber bislang noch in der Entwicklung.
Zudem sieht der Gesetzgeber bislang keine reduzierten Netzentgelte für Energy Sharing vor, obwohl lokal erzeugter und verbrauchter Strom das Netz deutlich weniger belastet. Ohne eine solche Differenzierung könnte der wirtschaftliche Vorteil gegenüber herkömmlichen Stromtarifen trotz guter Idee finanziell zu unattraktiv sein, um sich als Vergütungsmodell für kleinere PV-Anlagen wirklich durchzusetzen.
Metergrid, Experte für die digitale Messung und Abrechnung von Mieterstromprojekten, erwartet daher in 2026 vor allem nur Pilotprojekte, in 2027 und 2028 eine zunehmende Standardisierung von Prozessketten und automatisierten Datenaustausch und erst ab etwa 2029 einen breiteren Rollout.
Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!
Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.