Letzte Aktualisierung: 17.07.2011

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EnEV: Nachrüstpflichten bei Kauf eines Altbaus beachten

EnEV: Nachrüstpflichten bei Kauf eines Altbaus beachten (Foto: energie-experten.org)

EnEV: Nachrüstpflichten bei Kauf eines Altbaus beachten (Foto: energie-experten.org)

Wer neu baut, der muss hohe Energiestandards einhalten. Das verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Auch wer ein altes Haus besitzt oder kauft, muss seine Immobilie unter Umständen nachrüsten. Diese Nachrüstpflichten betreffen vor allem Hausbesitzer, die ihr Haus erst nach dem 1. Februar 2002 erworben haben. "Ältere Hausbesitzer, die schon seit Jahrzehnten in ihrer Immobilie wohnen, müssen ihre Immobilie nicht nachrüsten", beruhigt Thomas Weber, Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Die in der Energieeinsparverordnung geregelten Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn auch selbst bewohnen. Sie müssen spätestens zwei Jahre nach dem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen dämmen. "Das ist eine sinnvolle und auch finanziell überschaubare Maßnahme. Geschickte Heimwerker können das selbst erledigen, sofern sie die vorgeschriebenen Bauelemente dazu verwenden", erläutert Thomas Weber.

Etwas komplexer ist die zweite Nachrüstpflicht. Sie betrifft auch die Altbaukäufer, die ihre Immobilie erst kürzlich erworben haben. In jedem Fall müssen sie bis Ende 2011 die jeweils obersten Geschossdecken dämmen. "Damit meint der Gesetzgeber die Decke, die beheizten von unbeheiztem Raum trennt. Normalerweise sind das die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Speicher", konkretisiert Bausachverständiger Weber. "Die neue Dämmung darf einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Hausbesitzer und Heimwerker sollten sich hier unbedingt beim Fachmann rückversichern, damit sie ausreichend dämmen. Sie haften nämlich für die Einhaltung der Vorschriften."

Erneuert werden müssen in diesem Jahr auch alle alten Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. "Die Heizungssanierung schlägt zwar zunächst teuer zu Buche, ist aber in jedem Fall eine lohnende Sanierung, denn die Heizungstechnik hat seit 1978 enorme Fortschritte gemacht", gibt Bauherrenberater Weber zu bedenken.

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung beachten müssen auch alle Altbaubesitzer, die ihre Immobilie umfassend sanieren oder umbauen möchten. "Hausbesitzer sollten sich dabei gut beraten lassen", empfiehlt Thomas Weber, "denn sie müssen nicht nur die Vorschriften umsetzen, sondern dies auch jederzeit den Behörden gegenüber belegen können." Dabei helfen die so genannten Unternehmererklärungen, in denen das ausführende Unternehmen die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten bescheinigt. "Leider wissen viele Unternehmen noch gar nicht, dass sie zur Ausfertigung dieser Erklärungen verpflichtet sind", räumt Bausachverständiger Weber ein. Der VPB rät deshalb, schon vor den Arbeiten einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der alle vorgeschriebenen Planungs- und Ausführungsschritte überwacht und koordiniert. "Dafür gibt der Staat sogar Geld. Hausbesitzer, die die Sanierung ihrer Immobilie vom qualifizierten Bausachverständigen begleiten lassen, bekommen bis zu 2.000 Euro dazu."

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

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