Letzte Aktualisierung: 14.11.2025

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EnWG-Novelle: Netzentgeltbefreiung von Stromspeichern macht bidirektionales Laden endlich wirtschaftlich

Der Bundestag hat am 13. November eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die gemischt genutzte Speicher und rückgespeisten Strom von Netzentgelten befreit. Dadurch werden Multi-Use-Speicher und bidirektionales Laden, also Vehicle-to-Grid (V2G), ab 2026 wirtschaftlich möglich. E-Autos können künftig als flexible Speicher fungieren, die Strom ins Netz zurückspeisen und so Netzstabilität und Kosteneffizienz fördern. Neue MiSpeL-Prozessregeln ab April 2026 vereinfachen zudem die technische Umsetzung von V2G ohne zusätzlichen Zähler. Insgesamt soll die Reform den Ausbau von Speichern beschleunigen und die Integration erneuerbarer Energien effizienter machen.

Der Bundestag hat am 13. November das EnWG geändert und damit die Doppelbelastung bei Netzentgelten beendet: Rückgespeister Strom (auch aus E-Autos) gilt künftig als Speicherstrom, wodurch Multi-Use-Speicher und Vehicle-to-Grid ab 2026 wirtschaftlich werden. (Foto: energie-experten.org)

Der Bundestag hat am 13. November eine entscheidende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Mit der Änderung des § 118 Absatz 6 Satz 3 wird die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten Speichern bei der Netzentgeltbefreiung beendet. Rückgespeister Strom wird künftig wie Speicherstrom behandelt und nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt.

Bisher mussten E-Autobesitzer:innen zweimal Netzentgelte zahlen – einmal beim Laden und ein zweites Mal, wenn sie nach einer netzdienlichen Rückspeisung ihre Batterie wieder auffüllen mussten. Das heißt, wenn das Auto später Strom ins Netz zurückgab, war diese Rückspeisung zwar nicht erneut belastet, doch beim Wiederaufladen der Batterie fielen erneut Netzentgelte an.

Damit wurden Fahrzeugnutzer:innen faktisch zweimal mit Netzentgelten belegt. Die doppelte Belastung machte Vehicle-to-Grid wirtschaftlich unattraktiv.

Bisher konnten nur Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz vollständig wieder ins Netz zurückspeisen, von Netzentgelten beim Strombezug befreit werden. Damit dieses Geschäftsmodell auch für Speicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Kundenanlagen (Multi-Use-Speicher) wirtschaftlich umsetzbar wird, wurde die Erweiterung der Netzentgeltbefreiung notwendig.

„Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können. Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken,“ so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

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Rückgespeister Strom aus E-Autos künftig von Netzentgelten befreit

Durch den eingefügten Verweis in § 118 Abs. 6, Satz 3 auf § 21 Energiefinanzierungsgesetz werden auch bidirektional genutzte Ladepunkte für Elektromobile einem Stromspeicher einbezogen.

Mit der Netzentgeltbefreiung dürfte ab 2026 Vehicle-to-Grid (V2G) erstmals wirtschaftlich möglich werden, schätzt The Mobility House Energy. Damit kann Deutschland das bislang ungenutzte Speicherpotenzial von über 1,65 Millionen Elektroautos für das Energiesystem nutzbar machen – ein Meilenstein für Netzstabilität, erneuerbare Energien und Verbraucher.

Bisher wurde Strom, der aus einer Fahrzeugbatterie zurück ins Netz gespeist wurde, wie normaler Verbrauch behandelt – und musste daher erneut Netzentgelte und Abgaben zahlen, obwohl dieser Strom das Netz entlastet. Diese Doppelbelastung hat V2G wirtschaftlich praktisch verhindert.

Mit der EnWG-Änderung wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben: E-Autos werden regulatorisch wie andere Stromspeicher behandelt, etwa Pumpspeicher oder stationäre Großspeicher, die schon immer nur einmal Netzentgelte zahlen.

Damit entsteht erstmals ein fairer, wirtschaftlicher Rahmen, der bidirektionales Laden auch für Verbraucher attraktiv macht und Anreize schafft, Flexibilität ins Energiesystem zurückzugeben.

„Endlich geht es beim Thema bidirektionales Laden voran. Was der Bundestag gerade beschlossen hat, ist ein enorm wichtiger Schritt in Richtung eines stabilen, digitalen und smarten Energienetzes. Denn: Die Technik für ein flexibles Stromnetz ist längst vorhanden, nicht nur für Wallboxen und den Heimverbrauch. Wenn Netzbetreiber jetzt den Weg für die Rückspeisung öffnen, verändert sich die Rolle der Ladeinfrastruktur grundlegend: Bidirektionales Laden kann Lastspitzen dämpfen, Anschlusspunkte flexibler nutzbar machen und das Gesamtsystem deutlich kostengünstiger entlasten, als es ein reiner Netzausbau leisten könnte. Beides wird gebraucht, aber Entlastung ist der schnellere und wirtschaftlichere Hebel“, kommentiert Albina Iljasov, Europachefin von XCharge.

Keine Doppelbelastung mehr – ein Meilenstein für das bidirektionale Laden

E-Autos werden zu flexiblen Speichern, die erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf zurückspeisen können. Das entlastet das Stromsystem, schafft Spielraum für mehr Wind- und Solarenergie und senkt langfristig Kosten für Verbraucher und Netz.

Laut The Mobility House Energy erschließt Deutschland so ein dezentrales Speicherpotenzial von rund 3,3 bis 5,0 GWh - basierend auf bereits heute zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20 - 30 %. Das entspricht 1,0 bis 1,5 GW flexibler Leistung, also der Größenordnung eines Großkraftwerks – verteilt, kundenfreundlich und sofort skalierbar. Und das bei einer Elektrifizierungsquote von erst rund 3%.

Neue MiSpeL-Prozessregeln vereinfachen Vehicle-to-Grid

Ab 1. April 2026 folgen neue MiSpeL-Prozessregeln der Bundesnetzagentur, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen, indem V2G keinen zweiten Stromzähler benötigt und komplexe Abläufe reduziert werden.

Anschließend benötigen Netzbetreiber 6 bis 12 Monate, um ihre Systeme anzupassen – große Betreiber etwa 6–9 Monate, kleinere eher bis zu 12 Monate. Damit kann die Technik ab 2026 schrittweise in den Markt wachsen.

Damit V2G sein volles Potenzial entfalten kann, ist zudem ein schnellerer Ausbau moderner Smart-Meter notwendig.

„Die EnWG-Änderung ebnet den kommerziellen Weg, MiSpeL vereinfacht die Umsetzung – und wir bei The Mobility House Energy bringen die Praxis aus Frankreich nach Deutschland. Mit unseren Partnern auf Automobilhersteller- und Energieversorgerseite machen wir V2G ab 2026 für Kund:innen in Deutschland erlebbar und schaffen Platz für mehr erneuerbare Energien und weniger Netzausbau“, freut sich Marcus Fendt, Geschäftsführer The Mobility House Energy.

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EnWG-Neuregelungen helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen

Rund 85 Prozent der in Deutschland bislang installierten Batteriespeicherkapazität in Höhe von rund 25 Gigawattstunden werden bislang nur für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt.

Von der massengeschäftstauglichen Umsetzung der Regelungen zum Multi-Use wird es nun abhängen, wie schnell und in welchem Umfang diese Speicher für das Stromsystem flexibilisiert werden können.

„Speicher sind essenziell für die nächsten Schritte der Energiewende und eine erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien in die Strom- und Wärmenetze. Die Neuregelungen werden dabei helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen und ihre gewaltigen Potenziale als Effizienzbooster der Energiewende künftig noch besser zu heben“, reüssiert Körnig vom BSW.

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