„Das bisherige breite Geschäftsmodell von E.ON wird den neuen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb wollen wir uns radikal neu aufstellen. E.ON wird sich Wachstumspotenziale aus der Umgestaltung der Energiewelt erschließen. Daneben schaffen wir ein solides, unabhängiges Unternehmen, das den Umbau der Energieversorgung absichert. Beide Ansätze unterscheiden sich so grundlegend voneinander, dass die Fokussierung in zwei getrennten Unternehmen die besten Zukunftsperspektiven bietet.“ Mit diesen Worten ließ Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender der E.ON SE, die Bombe am Sonntagabend in einer ausführlichen Pressemitteilung platzen. Die Meldung war so gefragt, dass die Meldung auf der Webseite zeitweise nicht mehr abrufbar war.
E.ON will sich fortan auf Erneuerbare Energien, Energienetze und Kundenlösungen konzentrieren. Das Geschäft mit Atom-, Kohle und Gas soll abgespaltet werden. Dazu soll noch der Energiehandel, Exploration und Produktion in eine neu zu gründende Gesellschaft ausgelagert werden. Die Aktien des neuen Unternehmens sollen die Altaktionäre dann quasi geschenkt bekommen. Obwohl der Verdacht nahe liegt, mit diesem Schritt die Konzernrisiken den Aktionären innerhalb einer Art "Bad Bank" aufs Auge zu drücken, steigt heute der Aktienkurs der E.ON SE zum Handelsschluss um mehr als 4%. Offenbar sind die Einzelteile des Konzerns mehr Wert als zusammen. Das wohl heikelste Thema, das auch mit ausgelagert wird, ist aber das Thema des Rückbaus der Atomkraftwerke, die Endlagerung und die Entsorgung des Atommülls. Die neue Firma übernimmt diese Risiken und bekommt von E.ON die etwa 15 Milliarden Euro an Rückstellung, die dafür zurück gelegt wurden.
Wenn die neue Gesellschaft in ein paar Jahren in Schwierigkeiten geraten könnte, dann steht im Raum, dass dann nicht die "alte" E.ON diese Schulden übernehmen könnte, sondern dann u. U. der Steuerzahler einspringen muss. Denn wenn die Geschäftsfelder Atom, Kohle und Gas in eine neue Aktiengesellschaft ausgliedert und zugleich die Mehrheitsbeteiligung mittelfristig abgegeben werde, müsse diese Gesellschaft nicht mehr in der Konzernbilanz konsolidiert werden. Damit hänge die Haftung des Gesamtkonzerns für die atomaren Altlasten an einem Gewinnabführungsvertrag oder an Patronatserklärungen. Beide Instrumente sind nach 2021 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. In der Konsequenz könne sich der Gesamtkonzern mit rund 1000 Tochtergesellschaften aus der Haftung für die sichere Lagerung des Atommülls verabschieden.
Für die Bundesregierung kommt die E.ON-Aufspaltung vermutlich nicht überraschend, denn wie Medien heute berichteten gab es schon seit Monaten konkrete Unterrichtungen, ohne dass dabei etwas nach außen gedrungen ist. So gesehen, dürfte es auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel etwas leichter gefallen sein, den Betreibern von Kohlekraftwerken verbindliche CO2-Einsparziele vorgeben zu wollen, wenn E.ON diesen Unternehmensbereich sowieso abschiebt und auch Vattenfall mit einem Ausstieg liebäugelt.