Letzte Aktualisierung: 25.07.2011

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2011 verständlich erklärt

Deutschland hat jetzt im Sinne der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen das erste Erneuerbare Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) geändert. Die erneuerte Fassung des EEWärmeG 2011 ist am 1. Mai 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz betrifft Energieberater, Architekten, Planer und Anlagenbauer, die sich mit der Technik zum Heizen, Warmwasser und Kühlen in Gebäuden befassen.

Im verkündeten Gesetzestext stehen allerdings nur die Änderungen im Vergleich zum Vorgänger-Gesetz und die typische Juristen-Sprache ist für Bauherren und Fachleute nicht so leicht verständlich. Hier hilft die neue kostenfreie Broschüre "EEWärmeG + EnEV: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung anwenden". Die Autorin und Herausgeberin Melita Tuschinski erläutert das novellierte Gesetz und zeigt, wie Betroffene es anwenden können.

Das Besondere an der Broschüre ist, dass die Autorin sie wie ein Nachschlagewerk aufgebaut hat. So finden Leser schnell bestimmte Paragraphen und erhalten Antworten auf Fragen wie: Was bezweckt das novellierte Wärmegesetz 2011? Was sollten Bauherren jetzt besonders beachten? Was sind öffentliche Gebäude und wie müssen sie erneuerbare Energien vorbildlich nutzen? Fragen aus der Praxis hat Tuschinski ein eigenes Kapitel gewidmet. Hier finden die Leser ausführliche Experten-Antworten auf konkrete Fragen von Fachleuten, wie sie das Wärmegesetz parallel zur Energieverordnung richtig anwenden. Anhand von Checklisten können Fachleute und Auftraggeber prüfen, was sie jeweils beachten sollten. Wer sich für die Finanzierung interessiert findet in der Broschüre Informationen zur staatlichen Förderung.

Die Broschüre "EEWärmeG + EnEV: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung anwenden" steht >> hier zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Quelle: Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien

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