Letzte Aktualisierung: 01.12.2020

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Erste Steinkohlekraftwerke werden 2021 stillgelegt

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde nach dem KVBG bekanntgegeben. Bereits im kommenden Jahr könnten das Kraftwerk Moorburg von Vattenfall, das Kraftwerk Heyden von Uniper sowie die Kraftwerke Westfalen und Ibbenbüren von RWE abgeschaltet werden.

Steinkohle-Kraftwerk Moorburg im Oktober 2018 (Foto: energie-experten.org)

Das in Hamburg umstrittene Steinkohle-Kraftwerk Moorburg, das einen Großteil des Hamburger Strombedarfs deckt, soll nun 2021 stillgelegt werden. Für die frühzeitige Stilllegung wird Vattenall entschädigt. Die Höhe wurde jetzt per Ausschreibung festgelegt. (Foto: energie-experten.org)

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bekanntgegeben. Elf Gebote haben laut BNetzA diesen Zuschlag nun erhalten. Etliche weitere Kraftwerke hatten sich ebenfalls beworben, kamen aber nicht zum Zuge. Abgeschaltet werden nun unter anderem große Blöcke des erst 2015 in Betrieb genommenen Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg. Sofern keine Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen vorliegt, dürfen die Anlagen ab dem 1. Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt vermarkten.

Bis zum Jahr 2026 sollen Steinkohlekapazitäten über jährliche Ausschreibungsrunden stillgelegt werden, die Betreiber erhalten dafür eine über die Jahre sinkende Entschädigung. Mit der Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die erste Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken in einem Umfang von 4,8 Gigawatt durch die Bundesnetzagentur hat der Prozess zum endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland begonnen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhält. Die Zuschlagserteilung hängt nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 66.259 Euro pro MW. Der hohe Wettbewerb hat die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt.

Insgesamt erhalten die stillzulegenden Kohlemeiler 317 Millionen Euro. In Übereinstimmung mit dem Kohleausstiegsgesetz legen die an den Auktionen teilnehmenden Unternehmen die Ausgleichsbeträge nicht offen, da es sich dabei um sensible Informationen in einem wettbewerbsorientierten Markt handelt.

Die Bezuschlagung der Gebote erfolgte in dieser Ausschreibungsrunde aufgrund der Überzeichnung anhand einer Kennziffer. Die Kennziffer ergibt sich aus dem Gebotswert, geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettonennleistung der Steinkohleanlage. Steinkohleanlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß erhalten durch dieses Verfahren bei gleicher Gebotshöhe zuerst einen Zuschlag. Der Zuschlagsmechanismus führt auch dazu, dass vereinzelt Bieter keinen Zuschlag erhalten, obwohl sie ein niedrigeres Gebot pro MW abgegeben haben als den höchsten bezuschlagten Gebotswert.

Tabelle: Übersicht über die bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 1. September 2020
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Gebotsmenge (MW) Gebotsnr. (bei Abgabe mehrerer Gebote) Zuschlagsnummer
STEAG GmbH Kraftwerk Walsum 9 370 2 KVBG20-1/001
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG HKW Werk Jülich 22,86 KVBG20-1/002
swb Erzeugung AG & Co. KG Kraftwerk Hafen Block 6 303 KVBG20-1/003
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Kohleblock HKW 50,945 KVBG20-1/004
RWE Generation SE Kraftwerk Westfalen 763,7 2 KVBG20-1/005
RWE Generation SE Kraftwerk Ibbenbüren 794 1 KVBG20-1/006
Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block B 800 Vattenfall Moorburg B KVBG20-1/007
Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block A 800 Vattenfall Moorburg A KVBG20-1/008
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Heyden 875 Uniper 1 KVBG20-1/009
Südzucker AG Kraftwerk der Zuckerfabrik Brottewitz 3,571 01-SZ-Br KVBG20-1/010
Südzucker AG Kraftwerk der Zuckerfabrik Warburg 4,6 02-SZ-Wr KVBG20-1/011
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Moorburg: Eines der effizientesten Kraftwerke wird 2021 stillgelegt

Auch das Kraftwerk Hamburg-Moorburg hat mit beiden Blöcken im ersten Auktionsverfahren zur Reduzierung der Steinkohleverstromung den Zuschlag erhalten hat. Dies bedeutet, dass das Kraftwerk schon 2021 stillgelegt wird.

"Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ermöglicht es uns, das Kraftwerk Moorburg früher als bisher geplant vom Netz zu nehmen. Obwohl das Kraftwerk, das 2015 in Betrieb genommen wurde, eines der modernsten in Deutschland ist, entspricht die frühzeitige Stilllegung sowohl den Plänen der deutschen Bundesregierung, die Emissionen aus der Kohleverstromung zu reduzieren, als auch der Strategie von Vattenfall, innerhalb einer Generation ein Leben ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen", sagt Anna Borg, Präsidentin und CEO von Vattenfall.

"Vor dem Hintergrund des deutschen Kohleausstiegsgesetzes haben wir mehrere Alternativen für Moorburg sorgfältig geprüft, einschließlich eines Brennstoffwechsels und des Verkaufs des Kraftwerks. Jetzt werden wir die Planungen für die vorzeitige Schließung vorantreiben. Dazu gehört auch, unsere Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen bzw. in verantwortungsvoller Weise andere Optionen zu vereinbaren", sagt Tuomo Hatakka, Deutschland-Chef von Vattenfall.

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber werden bis Anfang März 2021 über die Systemrelevanz von Moorburg entscheiden. Sollte Moorburg als nicht systemrelevant eingestuft werden, wird die Kohleverfeuerung spätestens zum 1. Juli 2021 eingestellt. Sollte Moorburg vom Übertragungsnetzbetreiber als systemrelevant eingestuft werden und die Bundesnetzagentur diese Einschätzung bestätigen, muss das Kraftwerk für einen noch zu bestimmenden Zeitraum in Reserve gehalten werden.

Das Heizkraftwerk Moorburg gehört mit einem sehr hohen Wirkungsgrad von 46,5 Prozent bei der Stromerzeugung zu den effizientesten Steinkohlekraftwerken in Europa. Die Anlage in Moorburg verursacht bei voller Leistung rund ein Viertel weniger CO2-Emissionen im Vergleich zu älteren Steinkohlekraftwerken.

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Erste Zuschläge werfen Fragen zur Effizienz der Kohle-Ausschreibungen auf

Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten ersten Stilllegungs-Zuschläge für Steinkohlekraftwerke unterstreichen nach Ansicht des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy die Fragwürdigkeit von Ausschreibungen als Instrument des Klimaschutzes. Die Energiegenossenschaft kritisiert dabei vor allem das System der Auktionen, bei denen sich Kohlebetreiber um Prämien bewerben können, wenn sie dort Kraftwerke zur vorzeitigen Abschaltung anmelden.

„Offensichtlich ist der Druck unter den Betreibern groß, weil ihre Kohlemeiler bereits unrentabel sind oder es bald werden“, sagt Sönke Tangermann. „Der Staat vergoldet den Betreibern also die Abschaltung von Kraftwerken, die sich wirtschaftlich ohnehin nicht mehr richtig rechnen.“

Aus der Veröffentlichung der BNetzA lässt sich laut Greenpeace Energy schließen, dass dabei ein Großkraftwerk allein 120 Millionen Euro erhält. Insgesamt lagen die Gebote aber deutlich unter dem Höchstpreis von 165.000 Euro je Megawatt, der für die Auktion festgelegt war.

Diese erste Ausschreibungsrunde mit einem bezuschlagten Volumen von 4.788 Megawatt war laut Informationen der Netzagentur deutlich überzeichnet. Es nahmen also mehr Kraftwerke teil, als bezuschlagt wurden.

„Es ist schlecht für den Klimaschutz, dass diese Kohlekraftwerke nun erst mal weiterlaufen, obwohl ihre Betreiber sie doch abschalten wollen“, so Tangermann. Die Aussicht auf Millionenzahlungen in Folge künftiger Ausschreibungen ist nach seiner Auffassung ein wichtiger Grund für diesen Weiterbetrieb: „Die Auktionen kosten viel Geld und bewirken, dass Kohlekraftwerke länger laufen, als sie eigentlich wollen.“

„Das Ausschreibungs-System droht den Kohleausstieg – und den damit verbunden Klimanutzen – insgesamt zu verlangsamen“, so Tangermann. Greenpeace Energy hatte daher bereits Anfang September gegen die Stilllegungsregelungen im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Bei wies Greenpeace Energy die EU-Kommission auch auf die mögliche Unverhältnismäßigkeit der Stilllegungs-Prämien hin.

Die Prämien erhalten die Betreiber-Konzerne nur dann, wenn sie ihre Kraftwerke bis zu einem Zuschlag in der BNetzA-Ausschreibung weiterlaufen lassen – was angesichts eines bis zum Jahr 2038 geplanten Kohleausstiegs mit insgesamt nur sieben Ausschreibungsrunden etliche Monate oder sogar Jahre dauern kann. „Die Hoffnung auf diese Millionenzahlungen ist für die Betreiber ein Anreiz, selbst unwirtschaftliche Kohlekraftwerke weiter zu betreiben, die sie unter reinen Marktbedingungen längst selbst stillgelegt hätten“, sagt Sönke Tangermann.

Die EU-Kommission gab in der vergangenen Woche dennoch grünes Licht für die deutschen Steinkohle-Ausschreibungen. Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager hatte dies mit den Worten kommentiert, die Auktionen würden Deutschland „größtmögliche Emissionsminderung zu geringsten Kosten ermöglichen“.

Allerdings schränkte die Kommission in ihrer begleitenden Pressemitteilung damals ein, dass sie sich nicht festlegen würde, ob die Steinkohle-Kompensationen einen beihilferechtlich relevanten Vorteil für die begünstigten Konzerne darstellt oder nicht. Der positive Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU sei jedoch bedeutender als eine potenzielle Marktverzerrung zugunsten der Kohlekonzerne, die durch den Ausschreibungsmechanismus beschränkt würde, entschied die EU-Kommission.

Auch der BUND kritisiert das Verfahren: „Wenn zwei neuere Steinkohlekraftwerke bereits in der ersten Ausschreibungsrunde vom Netz gehen, verdeutlicht das, wie überholt das Kohlegesetz ist und wie zweifelhaft die hohen Entschädigungszahlungen sind. Auch die deutliche Überzeichnung der Gebotsmenge zeigt, dass der Kohleausstieg deutlich schneller erfolgen kann. Hier muss eine neue Bundesregierung nachsteuern“, so Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

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