Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bekanntgegeben. Elf Gebote haben laut BNetzA diesen Zuschlag nun erhalten. Etliche weitere Kraftwerke hatten sich ebenfalls beworben, kamen aber nicht zum Zuge. Abgeschaltet werden nun unter anderem große Blöcke des erst 2015 in Betrieb genommenen Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg. Sofern keine Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen vorliegt, dürfen die Anlagen ab dem 1. Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt vermarkten.
Bis zum Jahr 2026 sollen Steinkohlekapazitäten über jährliche Ausschreibungsrunden stillgelegt werden, die Betreiber erhalten dafür eine über die Jahre sinkende Entschädigung. Mit der Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die erste Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken in einem Umfang von 4,8 Gigawatt durch die Bundesnetzagentur hat der Prozess zum endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland begonnen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhält. Die Zuschlagserteilung hängt nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 66.259 Euro pro MW. Der hohe Wettbewerb hat die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt.
Insgesamt erhalten die stillzulegenden Kohlemeiler 317 Millionen Euro. In Übereinstimmung mit dem Kohleausstiegsgesetz legen die an den Auktionen teilnehmenden Unternehmen die Ausgleichsbeträge nicht offen, da es sich dabei um sensible Informationen in einem wettbewerbsorientierten Markt handelt.
Die Bezuschlagung der Gebote erfolgte in dieser Ausschreibungsrunde aufgrund der Überzeichnung anhand einer Kennziffer. Die Kennziffer ergibt sich aus dem Gebotswert, geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettonennleistung der Steinkohleanlage. Steinkohleanlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß erhalten durch dieses Verfahren bei gleicher Gebotshöhe zuerst einen Zuschlag. Der Zuschlagsmechanismus führt auch dazu, dass vereinzelt Bieter keinen Zuschlag erhalten, obwohl sie ein niedrigeres Gebot pro MW abgegeben haben als den höchsten bezuschlagten Gebotswert.