Erster Kaminofen mit Blauem Engel ausgezeichnet
Kaminöfen erfreuen sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit. In Wohngebieten kommt es deshalb zum Teil zu einer erhöhten Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Feinstaub. Die Feinstaub-Emissionen aus Holzfeuerungsanlagen in Haushalten und im Kleingewerbe sind in Deutschland laut Umweltbundesamt aktuell insgesamt höher als die von Pkw- und Lkw-Motoren.
DROOFF Kaminofen APRICA 2 erfüllt Blauen Engel ohne Staubabscheider
Der erste Kaminofen, der das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat, stammt von der DROOFF Kaminöfen GmbH & Co. KG und ist in mehreren Ausführungen erhältlich. Der APRICA 2, der das bekannte Umweltzeichen Blauer Engel tragen darf, erfüllte die strengen Prüfkriterien des Blauen Engels ohne Staubabscheider. Der APRICA 2 hat allein mit der eigens entwickelten DROOFF fire+ Abbrandsteuerung und einem Katalysator die strengen Emissions-Grenzwerte des Blauen Engels eingehalten.
Der „Blaue Engel“ für Kaminöfen wurde im Dezember 2019 eingeführt, um besonders saubere Öfen auszuzeichnen und Innovationen in der Branche zu fördern. Im Fokus stehen dabei Abscheidetechniken zur Minderung gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe, besonders Staub und Feinstaub, und automatisierte Luftregelungen, die den Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermeiden kann.
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Kaminöfen dürfen nicht mehr als 15 Milligramm Staub pro Kubikmeter ausstoßen
Mit einer automatisierten Regelung der Luftzufuhr kann das Holz deutlich effizienter und sauberer abbrennen. Katalysatoren und Staubabscheider sorgen außerdem dafür, dass deutlich weniger Schadstoffe durch den Schornstein gepustet werden.
Die Kaminöfen durchlaufen für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel ein erweitertes Prüfverfahren, mit dem das reale Emissionsverhalten beim Verbrennen des Holzes besser abgebildet wird als mit der derzeitigen Typenprüfung. Um das Umweltzeichen zu erhalten, müssen Kaminöfen bei der Prüfung einen Grenzwert von 15 Milligramm Staub pro Kubikmeter einhalten – der gesetzliche Grenzwert liegt aktuell bei 40 mg/m3.
Bereich | Anteil | |
---|---|---|
Energie | 26,5% | |
Straßenverkehr | 20,6% | |
Holzfeuerungen | 19,4% | |
Einzelraumfeuerungen (Scheitholz) | 15,9% | |
Scheitholz- und Hackschnitzel-Zentralheizungen | 2,8% | |
Pelletheizungen | 0,7% | |
Industrie | 17,9% | |
Schüttgutumschlag | 10,6% | |
Landwirtschaft | 5,0% |
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Bei der Verbrennung von Holz entstehen aber auch ultrafeine Partikel (kleiner als 0,1 µm), denen eine besonders negative Wirkung auf die Gesundheit zugeschrieben wird. Für ultrafeine Partikel gibt es bislang keine gesonderten und verbindlichen Emissionsgrenzwerte; aktuell werden die ultrafeinen Partikel im Gesamtwert für Feinstaub subsummiert.
Daher fordert der Blaue Engel die Einführung eines Partikelanzahl-Wertes für Holzfeuerungen. Hierfür wurde ein Messverfahren entwickelt, was aus den Erfahrungen bei Verbrennungsmotoren im KFZ-Bereich speziell für die Holzverbrennung angepasst wurde. Auf dieser Grundlage wird ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 5.000.000/cm3 vorgeschlagen, der ab 2022 eingehalten werden soll.