Letzte Aktualisierung: 31.03.2011

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EU-Energiesteuern: Sehr kompliziert, wenig Klimaschutz

Die Steuersätze der EU-Energiesteuerrichtlinie sollen am Energiegehalt und vor allem am CO2-Ausstoß der Energieträger ausgerichtet werden. (Foto: energie-experten.org)

Die Steuersätze der EU-Energiesteuerrichtlinie sollen am Energiegehalt und vor allem am CO2-Ausstoß der Energieträger ausgerichtet werden. (Foto: energie-experten.org)

Acht Jahre nach Inkrafttreten der EU-Energiesteuerrichtlinie hatte die EU-Kommission eine Überarbeitung beschlossen. Befürchtete Preissprünge und Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie stoppten diese Pläne 2009 zunächst. Nun macht EU-Kommissar Semeta unter ungarischer Ratspräsidentschaft einen weiteren Versuch, die Richtlinie zu reformieren. Sie beinhaltete bisher einen Mindeststeuersatz auf alle Kraftstoffe und Heizstoffe, inklusive Strom, der allein auf die verbrauchte Menge bezogen ist.

Mit der Überarbeitung werden die Steuersätze am Energiegehalt und vor allem am CO2-Ausstoß der Energieträger ausgerichtet. Damit soll insbesondere in folgenden Sektoren, die bislang nicht am Emissionshandel teilnehmen, der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden: Verkehr, private Haushalte, mittelständische Industrie und Gewerbe einschließlich Landwirtschaft.

Etwas verschlankt will Kommissar Semeta die Steuerpläne Mitte April 2011 den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorlegen. Im Mittelpunkt steht weiterhin der neue, auf den CO2-Ausstoß bezogene Steuersatz. Künftig sollen alle Energieträger mindestens mit 20 Euro pro Tonne Kohlendioxid und 15 Cent pro Gigajoule Energiegehalt besteuert werden. Umgerechnet auf die Menge würde dies für Heizöl einen Mindestsatz von 60,30 Euro für 1.000 Liter bedeuten – 54,70 Euro als CO2-Anteil und 5,60 Euro als Energiegehaltsanteil. Der bisherige EU-Mindestsatz für die gewerbliche Nutzung beträgt 21 Euro. Zum Vergleich: Deutschland verlangt derzeit 61,35 Euro.

Die geplante Richtlinie wird Folgendes bewirken: EU-weit werden erdölbasierte Energiequellen wegen ihres relativ hohen CO2-Ausstoßes höher, erneuerbare Energien relativ niedriger besteuert. Es bleibt dabei den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie die CO2-Komponente zusätzlich erheben wollen oder die bisherigen Sätze in eine Energie- und eine CO2-Komponente aufspalten. In jedem Fall wird es komplizierter. Da Deutschlands Steuersätze über den EU-Mindestsätzen liegen und außerdem seit Einführung der Ökosteuer bereits am CO2-Gehalt orientiert sind, ist bei uns lediglich eine Aufspaltung der Sätze zu erwarten. Folglich werden die Auswirkungen der neuen Richtlinie gering sein. Ausnahme: Kohle und Diesel. Hier müssen auch in Deutschland die Steuersätze steigen. Bei Kohle ist dies kaum spürbar, da die meisten Kohleverbraucher am Emissionshandel teilnehmen und von der neuen CO2-Steuer ausgenommen sind. Dieselfahrzeuge jedoch werden spürbar unattraktiver.

Mit dem Moratorium für die deutschen Kernkraftwerke steht die Energiepolitik auf dem Prüfstand. Eine klimabezogene Energiepolitik ist langfristig richtig und konsequent. Deutschland hat jedoch bereits heute eine Fülle klimabezogener Abgaben. Angefangen bei den neuen Steuern auf Luftverkehr und Kernbrennelemente über aufkommensstarke Steuern auf Kraftfahrzeugbetrieb und Stromverbrauch bis hin zur Energiesteuer:

Zusammen mit den Einnahmen aus Emissionszertifikaten und der Erneuerbare-Energien-Abgabe summieren sich die klimabezogenen Abgaben in Deutschland auf etwa 75 Mrd. Euro, rund 15 % der Steuereinnahmen. Die Semeta-Pläne bedeuten vor diesem Hintergrund vor allem kompliziertere Steuern bei wenig energiepolitischer Wirkung.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

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