Letzte Aktualisierung: 29.01.2018

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EU plant Ausweitung der Herkunftsnachweise auf EEG-Strom

Das Europäische Parlament plant, dass Herkunftsnachweise für Ökostrom nicht mehr nur für ungeförderten Strom ausgestellt werden. Auch EEG geförderter Ökostrom könnte dann künftig einen Herkunftsnachweis erhalten. Die Erneuerbaren-Branche ist indes uneins, wie sich diese Änderung auf die Energiewende auswirken könnte.

Der Herkunftsnachweis auf Ökostrom ist aus Verbrauchersicht bisher ein Erfolgsmodell. Nun soll auch EEG geförderter Strom einen Nachweis erhalten können. Welche Folgen hat dies für die Energiewende? (Foto: energie-experten.org)

Der Herkunftsnachweis auf Ökostrom ist aus Verbrauchersicht bisher ein Erfolgsmodell. Nun soll auch EEG geförderter Strom einen Nachweis erhalten können. Welche Folgen hat dies für die Energiewende? (Foto: energie-experten.org)

Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien bescheinigt und dafür sorgt, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Der Herkunftsnachweis hilft daher Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird.

Dass das Modell der Herkunftsnachweise auch aus Verbrauchersicht ein Erfolgsmodell ist, zeigen die Zahlen der Association of Issuing Bodies (AIB). 2017 zeichnete sich in Europa ein deutliches Wachstum der Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien ab, die mit Herkunftsnachweisen dokumentiert werden. Seit Jahresbeginn wurden 377 TWh nachgefragt. Dies übertrifft bereits zur Jahresmitte das Gesamtvolumen in 2016 um 11 TWh. Deutsche Haushalte und Unternehmen erwarben im Laufe des ersten Halbjahres 2017 mehr als 77 TWh Strom aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis. Damit liegt auch dieses Volumen deutlich über den Vergleichswerten in 2016. Ende 2017 soll das Gesamtvolumen in Europa rund 500 TWh betragen.

Das Europäische Parlament plant nun, dass Herkunftsnachweise für Ökostrom auch für z. B. durch das EEG geförderten Strom ausgestellt werden können. Die geplante Regelung zu Herkunftsnachweisen ist Teil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Art. 19) im EU-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“. Dessen Verordnungen und Richtlinien schreiben die legislativen Rahmenbedingungen für den europäischen Energiemarkt der kommenden Jahre fest. Die Änderungen der Regelungen zum Herkunftsnachweis werden im Änderungsantrag 171 - Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 19, Absatz 2 – Unterabsatz 3 beschrieben:

"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass im Fall von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die nach dem … [Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie] in Betrieb genommen werden, einem Produzenten, der für dieselbe aus erneuerbaren Quellen erzeugte Energie Beihilfen aus einer Förderregelung erhält, keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden, es sei denn, es erfolgt keine doppelte Entschädigung. In den folgenden Fällen wird angenommen, dass keine doppelte Entschädigung vorliegt:

a) Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens oder eines Systems mit handelbaren Umweltzertifikaten wird eine finanzielle Förderung gewährt.

b) Der Marktwert der Herkunftsnachweise wird aus verwaltungstechnischen Gründen bei der Höhe der finanziellen Förderung berücksichtigt.

c) Die Herkunftsnachweise werden nicht unmittelbar dem Produzenten ausgestellt, sondern einem Lieferanten oder Verbraucher, der die erneuerbare Energie entweder unter Wettbewerbsbedingungen oder im Rahmen eines langfristigen Vertrags über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen kauft.

Greenpeace Energy befürchtet, dass durch die Änderung der Herkunftsnachweise Ökostrom angeboten wird, dessen Produktionskosten nicht von den Produzenten, sondern von den Verbrauchern per EEG-Umlage gezahlt wurde. U.a. Windkraftanlagen, die keine EEG-Förderung erhalten, können über die Herkunftsnachweise bisher einen besseren Preis erzielen. Werden die Nachweise ausgeweitet, so könnte sich dies negativ auf die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen auswirken, da das Angebot deutlich ausgeweitet würde.

Greenpeace Energy befürchtet zudem ein Glaubwürdigkeitsverlust. Denn mit der Änderung der Herkunftsnachweise würden viel mehr Verbraucher Ökostrom beziehen, während die konventionellen Kohlekraftwerke trotzdem weiterlaufen. Allein in Deutschland produzieren die über das EEG geförderten Erneuerbaren-Anlagen rund 200 Terawattstunden Strom pro Jahr, fast doppelt so viel wie alle privaten Haushalte in Deutschland verbrauchen. „Wenn in Zukunft für sämtliche EEG-Anlagen Herkunftsnachweise ausgestellt würden, schliddern wir in eine absurde Situation: Alle kriegen scheinbar Ökostrom, und konventionelle Kohlekraftwerke laufen munter weiter“, so Greenpeace Energy.

Die Kritik an der Änderung der Herkunftsnachweise wird in der Erneuerbare Energien-Szene jedoch nicht einhellig geteilt. Thorsten Zoerner von stromhaltig - einem digitalen Stromtarif auf Blockchainbasis - verweist in seinem Artikel "Kontra: Greenpeace-Energy – Anti Greenwashing oder versteckte Konzernwerbung?" darauf, dass durch die Ausweitung der Herkunftsnachweise die EEG geförderten Anlagen sukzessive in den aktuell existierenden Strommarkt integriert würden.

Würde dieses Verfahren nicht angewendet, so würden die Stromanbieter nicht mehr an der Börse kaufen, was zu einem Rückgang der Nachfrage und letztlich zu einem Anstieg der EEG-Umlage führen würde. "Greenpeace-Energy stellt sich mit seiner Meinung ganz klar gegen die Interessen von kleinen Erzeugern mit der heimischen PV-Anlage und privaten Stromkunden", so Zörner.

Grundsätzlich können laut Umweltbundesamt Herkunftsnachweise und ihre Nutzungsmöglichkeit gemäß der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung aber nicht verhindern, dass Elektrizitätsversorger behaupten, Ökostrom an ihre Kunden zu liefern, obwohl sie lediglich Strom aus Atomkraft- oder Kohlekraftwerken liefern und diesen mit Hilfe von zusätzlich eingekauften Herkunftsnachweisen als „Grünstrom“ deklarieren.

Das Umweltbundesamt bietet deshalb mit der so genannten „optionalen Kopplung“ die Nachweismöglichkeit, dass der Elektrizitätsversorger tatsächlich nachweislich Strom aus erneuerbaren Energien eingekauft und geliefert hat. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wert darauf legen, dass ihr Elektrizitätsversorger tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energien einkauft, sollten diesen gezielt nach dieser Möglichkeit fragen.

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