Letzte Aktualisierung: 28.02.2017

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EuG bestätigt Strafzölle auf chinesische Solarmodule

Das EuG hat heute die Rechtmäßigkeit von Strafzöllen auf importierte Billig-Solarmodule aus China vollumfänglich bestätigt. Zur Begründung verweist das EuG auf den erwiesenen Kausalzusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus China und dem empfindlichen Schaden für den Wirtschaftszweig der Union.

Die Einfuhr chinesischer Solarmodule kann weiterhin mit einem Strafzoll belegt werden. Dies entschied heute das EuG. (Foto: energie-experten.org)

Die Einfuhr chinesischer Solarmodule kann weiterhin mit einem Strafzoll belegt werden. Dies entschied heute das EuG. (Foto: energie-experten.org)

Eine von der EU-Kommission in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführte Untersuchung hatte ergeben, dass chinesische Solarpaneele durch unzulässige Subventionen in Europa deutlich unter ihrem normalen Marktwert verkauft wurden. Daraufhin hatte die EU 2013 Antisubventionszölle (auch Ausgleichszölle genannt) auf die Einfuhr von chinesischen Solarpaneelen und ihren Schlüsselkomponenten verhängt, um deutsche bzw. europäische Solarmodul-Hersteller vor Dumpingpreisen zu schützen.

Das Gericht begründet seine damalige Entscheidung heute wie folgt: "Die Zölle wurden zur Milderung des Schadens eingeführt, der dem europäischen Wirtschaftszweig durch diese unlautere Wettbewerbspraxis des Dumping entsteht." 26 chinesische Modul-Hersteller hatten dagegen auf Nichtigerklärung der betreffenden Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen geklagt. Sie verlangten einen zollfreien Zugang zur EU.

Mit Urteilen von heute weist das Gericht alle Klagen ab und bestätigt sämtliche vom Rat festgesetzten endgültigen Zölle. In der Begründung heißt es wie folgt:

"Zunächst sind nach den Ausführungen des Gerichts die Unionsorgane zu Recht davon ausgegangen, dass das „Ausfuhrland“ zur Ermittlung des dortigen Normalwerts des betroffenen Erzeugnisses (Solarpaneele) nicht zwangsläufig für das Erzeugnis insgesamt, gleich welchen Ursprungs, auf die gleiche Art und Weise bestimmt werden musste.

Sie konnten somit zulässigerweise annehmen, dass für die Zellen und Module mit Ursprung in oder versandt aus China sowie für die aus dritten Ländern versandten Module mit Ursprung in China das Ausfuhrland dem Ursprungsland entspricht (China), während für die aus China versandten Module mit Ursprung in einem dritten Land das Ausfuhrland nicht dem Ursprungsland, sondern dem Zwischenland (wiederum China) entspricht.

Diese Entscheidung der Organe kann mit deren Ziel gerechtfertigt werden, das Vorliegen etwaiger Dumpingpraktiken in China und nicht in einem anderen Land zu untersuchen, was von ihrem weiten Ermessensspielraum gedeckt ist.

Im Übrigen durften nach Ansicht des Gerichts die Unionsorgane die Zellen und die Fotovoltaikmodule als ein einziges Erzeugnis auffassen. Den Zellen und den Modulen ist nämlich die Besonderheit gemein, dass sie Sonnenenergie in Strom umwandeln können. Zudem sind beide für den Einbau in Fotovoltaiksysteme bestimmt.

Das Gericht weist auch das Vorbringen zurück, dass der Satz der vom Rat festgesetzten Zölle über das hinausschieße, was erforderlich gewesen wäre, um den Schaden wiedergutzumachen, der dem Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren entstanden sei. Sonstige mögliche Schadensursachen wie z. B. die Einfuhren aus Taiwan, die Kürzung der Beihilferegelungen in bestimmten Mitgliedstaaten, die Rohstoffpreise, die Einfuhren von Zellen und Modulen aus China durch Hersteller in der Union oder aber die Finanzkrise wurden nämlich nach den Feststellungen des Gerichts von den Unionsorganen eingehend und substantiiert bewertet.

Die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union wurden nach den Ausführungen des Gerichts von den schädigenden Wirkungen der gedumpten Einfuhren gebührend unterschieden und abgegrenzt, aber von keinem dieser Faktoren wurde angenommen, dass er den festgestellten Kausalzusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus China und dem empfindlichen Schaden für den Wirtschaftszweig der Union unterbrechen könne.

Außerdem haben die Unternehmen, die sich gegen die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wenden, vor dem Gericht weder Argumente noch Beweise präsentiert, die sich für den Nachweis eignen, dass sich die vorstehend genannten Faktoren in einem Maß ausgewirkt haben, dass ein Schaden für den Wirtschaftszweig der Union und der Kausalzusammenhang zwischen diesem Schaden und den fraglichen Einfuhren nicht mehr glaubhaft waren. Diese Faktoren haben somit nicht zu irgendeiner spürbaren Schädigung geführt, die die Unionsorgane den untersuchten Einfuhren nicht hätten zurechnen dürfen."

Federführend bei der Forderung nach Einführung und auch Beibehaltung von Strafzöllen auf chinesische Module war der Hersteller Solarworld. Milan Nitzschke, Präsident der Lobbygruppe EU Pro Sun und auch Pressesprecher von Solarworld, rechtfertigt die Initiative mit dem Schutz von Arbeitsplätzen in Deutschland.

Kritikern zufolge ist jedoch die Solarzellen und -modulfertigung in Deutschland nur in Spezialsegmenten konkurrenzfähig, sodass auch ein Solarstrafzoll die fundamentalen Wettbewerbsunterschiede zwischen der deutschen und chinesischen Volkswirtschaft ausgleichen kann. Zudem mussten die vielen tausend Solarteure in Deutschland höhere Modulpreise an ihre Kunden weitergeben und verbuchten bei einer sowieso darbenden Solarbranche in den letzten Jahren zusätzliche Umsatzeinbußen.

Die Folge der chinesischen Strafzölle waren weitere Firmenpleiten kleiner und mittelständischer Solarunternehmen in Deutschland. Ob sich die Strafzölle allein durch die vermeintlich geretteten Arbeitsplätze auf Herstellerebene rechtfertigen lassen, ist mehr als fraglich.

Dr. Holger Krawinkel, Sprecher der Solar Alliance for Europe (SAFE), bezeichnete das Urteil als "reine Vergangenheitsbewältigung", denn die meisten der klagenden Unternehmen seien bereits aus dem Mindestpreisabkommen ausgeschieden und beliefern Europa ganz regulär aus ihren nicht-chinesischen Fabriken.

SAFE sieht als Ursache für die schwache Position europäischer Hersteller von Solarmodulen und Solarzellen im internationalen Wettbewerb ebenfalls strukturelle Defizite. Krawinkel bilanziert, dass die Schutzzölle ihre Wirkung verfehlt haben. Sie seien im Gegenteil sogar für den Marktniedergang in Europa mit verantwortlich und haben die Preise für die Stromverbraucher hierzulande künstlich verteuert.

Zölle und Mindestpreise bleiben nun für weitere 18 Monate in Kraft. Nach einer neuen Interimsüberprüfung will die Kommission die Höhe von Zöllen und Mindestpreise anpassen und die Einfuhrpraxis vereinfachen. Dr. Holger Krawinkel sieht damit das Ende der Strafzölle gekommen: "Zölle und Mindestpreis für chinesische Solarmodule und Solarzellen laufen definitiv im September 2018 aus und das Preisniveau wird voraussichtlich ab September dieses Jahres schrittweise angepasst.“

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