Letzte Aktualisierung: 07.06.2023

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Experten fordern höhere CO2-Preise, Klimageld UND Heizungsgesetz

Ein Emissionshandel ohne Preisobergrenzen könnte den CO2-Preis bis 2030 auf 200 bis 300 €/t CO2 steigen lassen und für viele Bürger zur Kostenfalle werden. Um soziale Härten abzufedern, empfehlen Experten einen ordnungsrechtlichen Rahmen und die schnelle Einführung des Klimageldes. Nur mit allen drei Maßnahmen ließe sich der Gebäudebereich in der Praxis dekarbonisieren.

Im Streit um das Heizungsgesetz oder einem Emissionshandel ohne Preisobergrenzen fordern Experten die Einführung des Klimageldes. Es könnte auch helfen, dass nicht länger soziale Gründe gegen wirksame Klimaschutzmaßnahmen ins Feld geführt werden. (Foto: energie-experten.org)

Nachdem Robert Habeck bereits mündlich Rede und Antwort stand, hat das Bundeswirtschaftsministerium auch die 77 Fragen der FDP zur GEG-Novelle schriftlich beantwortet (siehe unten). Dabei kam auch der von u.a. Lukas Köhler und Johannes Vogel in einem „Diskussionspapier“ gemachte Vorschlag eines „marktwirtschaftlichen“ CO2-Preises zur Sprache.

Auf die Frage, ob es sinnvoll wäre, wie von der FDP gefordert allein auf den EU-Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor zu setzen, findet das BMWK eine deutliche Antwort.

FDP-Vorschlag nimmt sprunghaft steigende Preise in Kauf

Das BMWK warnt: „Eine Umgestaltung des geltenden Brennstoffemissionshandels ohne Preisobergrenzen mit einer baldigen Preisbildung am Markt, birgt die Gefahr, dass die Preise ggf. sprunghaft stark steigen. Eine solch sprunghafte Preisentwicklung soll aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Energiekrise des letzten Jahres gerade vermieden werden.“

Eine aktuelle Analyse von MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) kommt zu dem Ergebnis, dass ohne umfassende weitere Instrumente wie Förderprogramme und Ordnungsrecht in 2030 CO2-Preise von 200 bis 300 €/t CO2 zu erwarten wären.

Zum Vergleich: Aktuell beträgt der nationale CO2-Preis gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 30 €/t. Dies würde zu Preissteigerungen von Kraft- und Brennstoffen führen, die auf einem ähnlichen Niveau wie in der Energiekrise 2022 lägen. Längerfristig ist in einem Szenario, das ausschließlich auf einen CO2-Preis setzt, mit weiter steigenden Preisen zu rechnen.

Wie das letzte Jahr gezeigt hat, können sprunghaft steigende Energiepreise zu starken sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen führen, so das BMWK. Daher hat der Staat im letzten Jahr mit einer Strom- und Gaspreisbremse interveniert. Beim Emissionshandel sieht daher sowohl der nationale Emissionshandel wie auch der europäische Emissionshandel (ETS II – ab 2027) Preisobergrenzen oder zumindest Preisbremsmechanismen vor, die sprunghaft steigende Preise verhindern sollen.

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Ohne Heizungsgesetz tappen Bürgerinnen und Bürger in Kostenfalle

Zudem ist die Preisentwicklung beim Emissionshandel und die Entwicklung der Marktpreise für fossile Brennstoffe über längere Zeiträume für Eigentümer, die in der Regel keine Erfahrung auf den Energiemärkten haben, schwer zu prognostizieren und daher bei der Investitionsentscheidung kaum adäquat zu berücksichtigen.

Wenn infolgedessen die schrittweise Verknappung der Emissionszertifikate und die Entwicklung der Preise für fossile Brennstoffe bei der Kaufentscheidung für langlebige Wirtschaftsgüter wie Heizungen und Kraftfahrzeuge nicht berücksichtigt wird, trägt dies zu einer dauerhaft hohen Nachfrage nach fossilen Brennstoffen und hohen Preisen im Emissionshandel bei.

Die Entscheidung für eine neue Heizung, die nicht kompatibel mit den Zielen der Klimaneutralität in Deutschland in 2045 ist, sei laut BMWK daher ein „stranded investment“. Bürgerinnen und Bürger würden so in Kostenfallen tappen.

CO2-Preis belastet Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker

Diese Einschätzung wird von einer Untersuchung der Abteilung Staat des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Grundlage von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untermauert, die insbesondere einkommensschwache Haushalte als Leidtragende identifiziert.

Über alle Haushalte mit Gas- und Ölheizungen hinweg ergibt sich bei einem für das Jahr 2026 angenommenen CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne und unverändertem Verbrauch für die Nettoeinkommen ein durchschnittlicher Realeinkommensverlust von 1,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019, wovon 0,85 Prozentpunkte auf die CO2-Bepreisung entfallen.

Die restliche Belastung ist auf die langfristig durch geopolitische Faktoren bedingte Preissteigerung, insbesondere beim Erdgas, zurückzuführen. Beim langfristig prognostizierten CO2-Preis von 150 Euro pro Tonne erhöht sich der durchschnittliche Realeinkommensverlust auf 2,8 Prozent, wovon drei Viertel auf die CO2-Bepreisung zurückzuführen sind.

Ein nachhaltig steigender CO2-Preis in den Sektoren Verkehr und Wärme wird Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker belasten als einkommensstarke Haushalte.

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Zahlt der Staat zur Kompensation ein einheitliches Klimageld aus, welches auch von Köhler und Vogel gefordert wurde, könnte ein Großteil der durch den CO2-Preis verursachten Belastungen aufgefangen werden, seltene Härtefälle erfordern jedoch zusätzliche staatliche Unterstützungsinstrumente, so das DIW Berlin.

„Die CO2-Bepreisung ist ein wirksames Instrument zur Unterstützung der Wärme- und Verkehrswende“, sagt Studien-Koautor Stefan Bach. „Es gilt jedoch darauf zu achten, die ungleich verteilte finanzielle Belastung der Haushalte mit entsprechenden Maßnahmen wie einem Pro-Kopf-Klimageld abzufedern.“

„Gerade wenn ein Haushalt mit niedrigem Einkommen von einer überdurchschnittlichen Belastung betroffen ist, werden weitere zielgenaue Hilfen notwendig“, betont Stefan Bach.

Angepasster CO2-Preis kann Gebäudeenergiegesetz nicht ersetzen

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) begrüßt den Vorschlag der FDP, den nationalen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr zu stärken und auszuweiten und gleichzeitig ein Klimageld einzuführen.

Carolin Schenuit, geschäftsführende Vorständin des FÖS, kommentiert: „Es ist höchste Zeit, dass wieder Bewegung kommt in die Debatte darum, wie es mit dem CO2-Preis für Heizen und Mobilität weitergeht. Das Einfrieren des aktuellen Preissignals im letzten Herbst war klimapolitisch das falsche Signal. Kurzfristig nun direkt auf komplett freie Preisbildung zu setzen, ist aus sozialen Gesichtspunkten riskant. Erfreulicherweise ist mittlerweile parteiübergreifend unstrittig: Ohne Klimageld geht es nicht. In der Kombination mit einem stetig ansteigenden CO2-Preis ermöglicht es ökologische Lenkungswirkung und gleichzeitig sozialen Ausgleich.“

Aus Sicht des FÖS ist es aber weiterhin nötig, die ökonomischen Anreize mit einem passenden Instrumenten-Mix aus Ordnungsrecht und gezielter Förderung zu kombinieren. Ein angepasster CO2-Preis kann daher z.B. das Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") nicht ersetzen.

"Der CO2-Preis ist ein wichtiges Instrument zur Lenkung von Investitionen und zur Reduzierung von Emissionen. Allerdings darf er nicht isoliert betrachtet werden", erklärt Florian Zerzawy, Leiter Energiepolitik. "Die Klimaziele erreichen wir nur mit einer klugen, ganzheitlichen politischen Rahmensetzung.“

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Klimageld wird diese Legislatur nicht mehr ausgezahlt

Die Grünen hatten das Energie- oder Klimageld im Koalitionsvertrag festschreiben lassen. Am 23. März 2022 wurde im Koalitionsausschuss vereinbart, dass die Bundesregierung noch 2022 einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln wird.

Als Grund führte Christian Lindner im Sommer 2022 an, dass eine Auszahlung aus technischen Gründen nicht möglich sein. Unter anderem mangele es der öffentlichen Verwaltung an IT Kapazitäten, um 100.000 Überweisungen pro Tag vornehmen zu können. Die Voraussetzungen für die Auszahlung des Klimageldes zu schaffen, würde mindestens 18 Monate dauern.

Heute, rund 1 Jahr später, rechnet Robert Habeck aber nicht mehr damit, dass das Klimageld noch in dieser Legislatur ausgezahlt werden kann. Das ist prekär, denn eine Direktzahlung als flankierende Maßnahme zur Einführung von CO2-Steuern könne helfen, soziale Gründe nicht länger gegen wirksame Klimaschutzmaßnahmen ins Feld zu führen.

Die 45 Seiten mit den 77 Antworten auf die Fragen der FDP können Sie hier im Original nachlesen.

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