Letzte Aktualisierung: 25.11.2009

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Experten-Tipps: Potentialausgleich von Photovoltaikanlagen

Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen müssen auch an die Blitzschutzanlage angeschlossen werden. Bei Anlagen zur Stromerzeugung besteht bei Blitzeinschlag zusätzlich die Gefahr, dass die hohe Stromspannung von einigen tausend Volt das Photovoltaiksystem und die gesamte elektrische Anlage des Gebäudes nachhaltig schädigt. Daher sollte auch ein Potentialausgleich der Photovoltaikanlage in Erwägung gezogen werden.

Bei kaum einem Thema gibt es so viel Unsicherheit und unterschiedliche Ansichten wie bei der Betrachtung von Potentialausgleich, Erdung und Blitzschutz von PV-Anlagen auf Gebäuden. (Foto: energie-experten.org)

Bei kaum einem Thema gibt es so viel Unsicherheit und unterschiedliche Ansichten wie bei der Betrachtung von Potentialausgleich, Erdung und Blitzschutz von PV-Anlagen auf Gebäuden. (Foto: energie-experten.org)

Bei der Montage von Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen sind einige konstruktive Problembereiche zu beachten. So muss z. B. der uneingeschränkte Blitzschutz weiterhin gewährleistet sein. Da die meisten Bauelemente von thermischen oder photovoltaischen Anlagen mit metallenen bzw. metallhaltigen Konstruktionsteilen auf dem Dach montiert werden, müssen diese auch an die Blitzschutzanlage angeschlossen werden. Bei Anlagen zur Stromerzeugung besteht bei Blitzeinschlag zusätzlich die Gefahr, dass die hohe Stromspannung von einigen tausend Volt das Photovoltaiksystem und die gesamte elektrische Anlage des Gebäudes nachhaltig schädigt. Ein Potentialausgleich sollte daher auch an der Photovoltaikanlage geprüft werden.

Laut der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) sind ein PV-Generatorgestell, aber auch Metall-Kabeltrassen, metallene Leitungs-Schutzrohre und das Wechselrichtergehäuse – wie metallene Rohrleitungen im Gebäude für Gas oder Wasser – Teil der Gebäudekonstruktion. Dessen Erdung erfüllt Schutzzwecke – Schutz gegen elektrischen Schlag – und ist in der DIN VDE 0100 Teil 540 „Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter“ geregelt. Die verwendete Leitung zur Errichtung dieser Gestell-Erdung ist somit ein Schutzpotenzialausgleichsleiter oder Schutzerder.

Versteht man aber das Generatorgestell als Körper eines elektrischen Betriebsmittels, so kann man das Gestell dann als Körper der PV-Anlage verstehen. Bei der Leitung, welche die Erdung gewährleistet, handelt es ich dann nicht mehr um einen Schutzpotenzialausgleichsleiter, sondern um einen Schutzleiter (PE). Die Begrifflichkeit ist etwas anders, jedoch ist die Schutzfunktion die gleiche. Bei PV-Modulen handelt es sich in der Regel um Geräte der Schutzklasse II (SK-II), also Geräte mit Schutzisolierung.

Das Einbeziehen von Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Gebäuden in den Schutz-Potentialausgleich über die Haupterdungsschiene ist laut "Schnelleinstieg in die neue DIN VDE 0100-40 (VDE 0100-410):2007-06) somit nicht gefordert, da leitfähige Teile von PV-Generatoren und deren Befestigungskonstruktionen (auch wenn sie in das Dach hineinführen) demach nicht als fremde leitfähige Teile gelten.

Sollte ein Schutz-Potentialausgleich der PV-Anlage durchgeführt werden, so ist gem. DIN VDE 0100-712:2006-06 der Schutz-Potentialausgleichsleiter parallel und in möglichst engem Kontakt mit DC- und AC-Leitungen und dem Zubehör zu errichten. Die DGS empfiehlt, die Gestelle von PV-Anlagen aus Sicherheitsgründen immer mit einem Schutzpotentialausgleich bzw. einer Schutzerdung direkt an die Haupterdungsschiene des Gebäudes anzuschliessen und dadurch zu erden. Besteht die Anlage aus mehreren Teilen oder sind die Schienen des Gestells nicht alle dauerhaft leitfähig miteinander verbunden, so gilt dies auch für alle Einzelteile. Die Verbindung von Gestellteilen untereinander stellt einen konstruktiven örtlichen Potenzialausgleich dar. Laut DGS ist es empfehlenswert, die Schutzpotentialausgleichsleitungen in grün-gelb auszuführ

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