Von der medialen Diskussion um die Erhöhung der EEG-Umlage und einem damit verbundenen Strompreisanstieg nahezu unbemerkt blieb ein ebenso wichtiges Thema: In der gestrigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es um das Mietrechtsänderungsgesetz, das Vermietern weitere Rechte bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien einräumen soll.
Die Notwendigkeit, die energetische Sanierung dieses Gebäudebestandes voranzutreiben, ist unbestritten. Ob jedoch diese Mietrechtsnovelle hierfür geeignet ist, darüber gingen auch die Meinungen der vertretenen Experten auseinander. Bereits im September 2011 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung ("Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG)") in einer ersten Lesung debattiert. Dabei geht es insbesondere um den Vorschlag, im Zuge einer energetischen Altbausanierung eine Mietminderung während eines Zeitraums von drei Monaten auszuschließen. Dies soll Vermietern ein Anreiz sein, eine solche Sanierung vorzunehmen.
Ob eine Einschränkung der Mieterrechte gegenüber den möglichen Effekten der vermehrten Sanierung von Mietshäusern gerechtfertigt ist, darüber waren sich auch die vertretenen neun Experten jedoch nicht einig, die gestern im Rechtsausschuss diesen Vorschlag der Bundesregierung diskutierten. So bezweifelten Dr. Kai Warnecke von Haus & Grund und Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund die grundsätzliche Wirksamkeit dieser Regelung.
"Die Stellungnahmen der Sachverständigen bestätigen unsere Befürchtungen, dass die Rechte von Mieterinnen und Mietern unter dem Deckmantel des Klimaschutzes [...] unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Damit verpasst die Bundesregierung die Chance auf eine klimafreundliche und bezahlbare Energiewende im Wohngebäudebereich", so Daniela Wagner, Sprecherin für Baupolitik von Bündnis 90/ Die Grünen.
Dem Vorschlag der Bundesregierung stehen der Antrag der SPD "Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern" (17/9559), der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen "Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen" und der Antrag der Linke "Mietrecht sozial gerecht weiterentwickeln" (17/4837) entgegen. In diesen Anträgen sollen die Mieter insbesondere vor steigenden Mieten durch die energetische Sanierung des Mietgebäudebestandes geschützt werden.