Letzte Aktualisierung: 07.08.2022

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Finanz-Hilfen in der Energiekrise: Familien bekommen 1.149€, Rentner nur 362€

Ab 1. Oktober werden durch die Gasumlage für die Uniper-Rettung die Gaspreise für Haushalte und Unternehmen noch einmal steigen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck beziffert die Mehrkosten auf 1,5 bis 5 Cents pro Kilowattstunde. Für einen 4-Personen-Haushalt können dies nochmal Zusatzkosten von 1.000€ ausmachen. Finanzminister Christian Lindner lehnt jedoch ein weiteres Entlastungspaket in diesem Jahr ab, will aber die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage streichen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, meint die Verbraucherzentrale NRW.

Auf diesem Foto sehen Sie ein Porträt von Christian Lindner von 2022

Haushalten drohen drastisch höhere Gaskosten von bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Ein drittes Entlastungspaket will Finanzminister Lindner dieses Jahr aber nicht mehr schnüren, da die Haushaltsmittel fehlten. Er will sich jedoch dafür einsetzen, dass die Gasumlage von der Mehrwertsteuer befreit wird. (Foto: Bundesministerium der Finanzen / Photothek)

Gaspreise wirken zeitversetzt: Es droht ein gesellschaftlicher Schock

Bereits seit Ende letzten Jahres steigen die Energiepreise. Teils wegen der wiedererstarkenden Konjunktur, teils wegen des Ukrainekriegs. Besonders schwer treffen die Gaspreise die Haushalte.

Beim Abschluss eines Neukundenvertrags müssen Verbraucher nun mit satten 26 Cents pro kWh Gas rechnen. Für einen 4-Personen-Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch entspricht dies allein Kosten von 5.200 Euro pro Jahr. Im Vergleich zum Herbst letzten Jahres muss diese Familie nun mit Mehrkosten von rund 4.000 Euro rechnen.

Vielen ist noch nicht bewusst, was auf sie zukommt. Denn die hohen Gaspreise wirken sich erst zeitversetzt auf die große Zahl an Bestandskunden aus, wenn die bestehenden Verträge mit Gewerbe- und Privatkunden auslaufen und die Jahresabrechnungen bei den Endverbrauchern eintreffen. Dann könne ein gesellschaftlicher Schock folgen, den es für die Politik und die Unternehmen sozialverträglich aufzufangen gilt.

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Und obendrauf kommt nun noch die Gasumlage

Das Bundeskabinett hat am 04.08.2022 im schriftlichen Umlaufverfahren die befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August 2022 in Kraft treten, vom 1. Oktober 2022 greifen und am 1. April 2024 enden.

Die Gasumlage wurde nötig, da durch die Lieferkürzungen Russlands bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen wegfallen und deshalb die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen können – das aber zu wesentlich höheren Kosten.

Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn diese zu groß sind, drohen diese für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten Gasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausfällen und weiteren Insolvenzen führen kann; damit wäre die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gefährdet.

Daher greift die Bundesregierung nun mit der Gasumlage in den Markt ein. Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig allein. Ab dem 1.Oktober haben sie aber mit der nun beschlossenen Rechtsverordnung die Möglichkeit, für bis zu 90% ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, aber nur für eine begrenzte Zeit. Um den Ausgleich zu finanzieren, können die Kosten über die „saldierte Preisanpassung“, die sogenannte Gasumlage, auf viele Schultern verteilt werden.

Die genaue Höhe der befristeten Gasumlage wird am 15. August mitgeteilt. Robert Habeck rechnet mit einer Gasumlage von etwa 1,5 bis 5 Cents pro Kilowattstunde Gas. Das entspräche bei einem typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh Gas im Jahr etwa Mehrkosten von 300 bis 1.000 Euro, allein durch die Gasumlage. Insgesamt könnte diese Familie jährlich dann mit rund 5.000 Euro Kosten für ihre Gasheizung belastet werden!

Entlastungspakete für Kostenexplosion nicht ausreichend

Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit zwei Entlastungspaketen Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.

Das erste Entlastungspaket, auf das sich der Koalitionsausschuss am 23. Februar 2022 verständigt hat, beinhaltet den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für beziehende von Wohngeld in Höhe von 270 Euro und für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug von 230 Euro.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 sieht das erste Entlastungspaket außerdem vor, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro und der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro steigt. Zudem steigen die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent.

Das zweite Entlastungspaket, auf das sich der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 verständigte, beinhaltete u.a. den umstrittenen Tankrabatt für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022, in dem sich der Energiesteuersatz für Benzin um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter reduzierte.

Zudem gibt es eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, einen Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind, eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und von Arbeitslosengeld 1 sowie das erfolgreiche Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV.

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Finanz-Hilfen für die Familie mit zwei Kindern: rund 1.148 Euro

Um wie viel Bürger nun vom Staat entlastet werden, hat das Bundesfinanzministerium an Beispielen auf seiner Webseite vorgerechnet.

Am meisten profitieren Studenten, da sie die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro in vollem Umfang erhalten. Dann folgen Familien. Mit zwei Kindern erhalten sie dieses Jahr finanzielle, staatliche Hilfen von 1.149 Euro, also pro Erwachsenem 574,50 Euro. Mit 362 Euro profitieren Rentner und mit 235 Euro Grundsicherungsbezieher am wenigsten von den beiden Entlastungspaketen.

Tabelle: Beispiel-Entlastungen von Bürgern:innen in 2022 (Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Entlastung Erwerbstätiger Single Rentner:in Familie mit zwei Kindern Grundsicherungs-bezieher:in Selbstständige Student:in
Höherer Grundfreibetrag 69 Euro - 139 Euro - 69 Euro -
Arbeitnehmerpauschbetrag 77 Euro - - - - -
Energiepreispauschale 185 Euro - 430 Euro - 195 Euro 300 Euro
Tankrabatt 59 Euro 57 Euro 210 Euro - 160 Euro -
Abschaffung EEG-Umlage 35 Euro 35 Euro 76 Euro 35 Euro 39 Euro 35 Euro
Heizkostenzuschuss - 270 Euro - - - 230 Euro
Pendlerpauschale - - 94 Euro - - -
Einmaliger Kinderbonus - - 200 Euro - - -
Einmalzahlung - - - 200 Euro - -
9-Euro-Ticket - - - - - 50 Euro
Gesamte Entlastung425 Euro362 Euro1.149 Euro235 Euro463 Euro615 Euro

Christian Lindner will nur die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage streichen

Diese beiden Entlastungspakete sollen für Haushalte nicht die letzten gewesen sein, da absehbar ist, dass diese nicht ausreichen werden. Daher ist ein drittes Entlastungspaket in Planung.

Die Bundesregierung plant zusätzlich zur Energiepreispauschale, 100 Euro Kinderbonus und Energiesteuer-Absenkung bereits weitere Entlastungen:

  • Wohngeld stärken, Reform soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
  • Einführung Bürgergeld zum 1. Januar 2023.
  • Überprüfung Kündigungsschutzregeln, so dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
  • Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten (Kreditlinien der KfW; Verlängerung der Bürgschaftsprogramme, Verlängerung des Zuschusses für besonders energieintensive Unternehmen, staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen)

Bundesfinanzminister Christian Lindner will ein drittes Entlastungspaket zur Abmilderung steigender Energie- und Lebensmittelpreise aber erst im kommenden Jahr schnüren. Neue Haushaltsmittel stünden in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung, sagte der FDP-Chef gegenüber der "Wirtschaftswoche".

Er will sich jedoch dafür einsetzen, dass die Gasumlage von der Mehrwertsteuer befreit wird:

"Gaskunden sollten wir nicht noch mehr belasten. Daher werde ich alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten prüfen, um die Gasumlage von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Wir brauchen keine neuen Belastungen, sondern Entlastungen für die breite Mitte", so Christian Lindner via Twitter am 05.08.2022.

Das entspräche allerdings nur einer Ersparnis von maximal 0,95 Cents pro kWh. Die Familie mit 20.000 kWh Gasverbrauch würde damit also nur um weitere, höchstens 190 Euro entlastet werden. Bei vermeintlichen Mehrkosten allein durch die Gasumlage von bis zu 1.000 Euro pro Jahr.

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Einmalzahlungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein

Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher gezielte und nachhaltige Unterstützung für einkommensarme Haushalte, da die finanzielle Belastung durch die drastischen Erhöhungen der Gaspreise für viele Haushalte nur schwer zu stemmen sein wird.

"Wir befürchten, dass immer mehr Menschen in eine Schuldenspirale geraten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Spätestens mit der erwartbar hohen Energie-Nachzahlung werden viele Versorger auch die Abschläge massiv erhöhen. Durch die Einführung der Gas-Umlage zum 1. Oktober werden die Verbraucher:innen zusätzlich mit mehreren hundert Euro pro Haushalt belastet. Staatliche Einmalzahlungen sind da oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein." Einkommensarme Haushalte, darunter auch viele Rentner:innen, sind akut gefährdet, in den Sozialleistungsbezug abzurutschen.

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