Letzte Aktualisierung: 07.09.2022

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Finanzhilfen: Das steht Ihnen aus den drei Entlastungspaketen zu!

Das erste im Februar, das zweite im Mai und nun das dritte, im September verkündete, Entlastungspaket. Ob geringverdienende Familien mit Kindern, Studierende mit überteuerten WG-Zimmern oder Senioren mit dürftiger Rente: sie alle gilt es, zu unterschützen und gleichermaßen zu beachten. Während einige der Maßnahmen aus den ersten beiden Entlastungspaketen schon wieder ausgelaufen sind, schafft das dritte Paket zahlreiche neue Möglichkeiten.

Das Bild zeigt Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner

Pressekonferenz zum dritten Entlastungspaket mit Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner (Foto: Bundesregierung/Denzel)

Nachdem die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2022 bereits zwei Entlastungspakete auf den Weg brachte, verkündete sie vor wenigen Tagen ein drittes, in dem sich die Spitzen der Ampel-Koalition auf weitere Maßnahmen für Bürger und Unternehmen geeinigt haben.

Das dritte Entlastungspaket, das die erwarteten, hohen Preissteigerungen abfedern soll, beläuft sich auf ein Gesamtvolumen von satten 65 Milliarden Euro – mit allen drei Paketen zusammen komme man laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf insgesamt 95 Milliarden Euro.

"Es geht darum, unser Land sicher durch diese Krise zu führen“, begründet der Kanzler die hohen Investitionen.

Derweil haben jedoch viele bereits den Überblick verloren, was genau jetzt wem zusteht, wann die Gelder ausgezahlt werden und welche Finanzhilfen bereits wieder ausgelaufen sind. Auch gelten neue, für den Laien nicht immer verständliche, Regeln auf dem Energiemarkt. Mit dem nachfolgenden Überblick frischen wir Ihr Wissen wieder auf.

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Das erste Entlastungspaket vom 23. Februar 2022

Für das erste Entlastungspaket einigte sich der Koalitionsausschuss auf einen mehrschrittigen Plan. Schlagzeilen machten insbesondere der Wegfall der EEG-Umlage, die Anhebung der Fernpendlerpauschale und die Erhöhung des Mindestlohns.

Aufhebung der EEG-Umlage zur Unterstützung bei den hohen Stromkosten

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise entfiel die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits am 1. Juli 2022. Dahinter stand seitens der Bundesregierung die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh vollständig weitergeben.

Darüber hinaus wurden die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die EEG-Umlage hinsichtlich veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen.

Steuerliche Entlastungen

Zur Unterstützung von Arbeitnehmern erhöht sich der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer – rückwirkend zum 01. Januar 2022 – um 200 Euro auf 1.200 Euro.

Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt von gegenwärtig 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro – ebenfalls rückwirkend ab 01. Januar 2022.

Fernpendlerpauschale wird angehoben

Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität gibt es erfreuliche Nachrichten für Fernpendler: Die Erhöhung der Pauschale (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie werden vorgezogen.

Die Pauschale beträgt rückwirkend zum 1. Januar 2022 38 Cent.

Erhöhung des Mindestlohns

Künftig erhalten Geringverdienende einen Mindestlohn von 12 Euro und damit einhergehend eine Anhebung ihres Nettoeinkommens.

Beschluss des Corona-Hilfe-Pakets

Mit dem ersten Entlastungspaket kam auch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Dieses setzt sich im Wesentlichen aus einer erweiterten Verlustrechnung, einer Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr, einer Verlängerung der Pauschale für Arbeitnehmer im Home-Office (max. 600 Euro pro Jahr), der Steuerfreiheit für den Corona-Bonus von Menschen in Pflegeberufen sowie einer Verlängerung der Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022, zusammen.

Zuschuss zu den Heizkosten

Vor dem Hintergrund der dramatisch gestiegenen Energiepreise beschloss der Bundestag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen.

Das erste Paket enthielt noch weitere Maßnahmen, die jedoch mittlerweile ausgelaufen sind: Corona-Zuschuss für Bedürftige, Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder und Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld. Bis zum 30.06.2022 profitierten Arbeitgeber zudem von einer Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld.

Gespaltene Meinungen zu den Beschlüssen

Für das erste Entlastungspaket zur Abmilderung der gestiegenen Energiekosten kam nicht von allen Seiten Applaus. Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale-Bundesverband bezeichnete die Maßnahmen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) als halbherzig.

Kritisch betrachtete er insbesondere den geplanten Wegfall der EE-Umlage, da hier nicht gesetzlich festgeschrieben sei, dass die Entlastung tatsächlich in vollem Umfang an die Verbraucher zurückgegeben wird.

Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sah dagegen niemanden vernachlässigt:

„Das ist ein starkes Paket, mit dem wir für die ganze Gesellschaft ein Angebot haben, und ich glaube gerade in schwierigen Zeiten eine Form von Sicherheitsanker bieten für die Menschen in diesem Land.“

Das zweite Entlastungspaket vom 12. Mai 2022

Auch drei Monate später kehrte auf den Energiemärkten keine Ruhe ein. Um die Bevölkerung in diesen Krisenzeiten weiterhin finanziell unterstützen zu können, brachte die Bundesregierung ein zweites, milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg.

Einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale

Mit der Lohnabrechnung Ende September 2022 erhalten viele Arbeitnehmer auch eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Für Selbstständige gibt es einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Der Sozialverband VdK bemängelte den Beschluss und forderte, die Energiepreispauschale an alle auszuzahlen:

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger unterstützen will. Aber mit den Maßnahmen ist ein chaotischer Flickenteppich entstanden. Das Geld wird nicht sozial gerecht verteilt. Während Erwerbstätige 300 Euro erhalten, gehen andere Gruppen komplett leer aus: Rentnerinnen und Rentner ebenso wie die Bezieher von Krankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld erhalten keine Energiepreispauschale. Sie alle sind wütend und fühlen sich von der Ampel-Koalition schmählich im Stich gelassen. Viele von ihnen müssen sich überlegen, ob sie die Heizkosten oder den Strom bezahlen, ob sie sich Lebensmittel oder Medikamente leisten können“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Zur Zeit des zweiten Entlastungspaketes profitierten auch Familien mit Kindern, Sozialhilfeempfänger, Nutzer des ÖPNV und Autofahrer. Die Maßnahmen eines einmaligen 100 Euro Kinderbonus für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, die Verdopplung der Einmalzahlung auf 200 Euro für Empfänger von Sozialleistungen, das 9-Euro-Ticket sowie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe gehören jedoch mittlerweile der Vergangenheit an.

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Das dritte Entlastungspaket vom 04. September 2022

Neben dem ersten und zweiten scheint das dritte, 65 Milliarden Euro schwere, Entlastungspaket beinahe aus allen Nähten zu platzen. Neben weiteren kurzfristigen Hilfen geht es diesmal auch um grundlegend strukturelle Veränderungen auf dem Energiemarkt.

Die Maßnahmen „haben das Ziel, dass wir gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen“, erklärt Bundeskanzler Scholz zu den Beschlüssen aus dem Koalitionsausschuss.

„Das ist sehr viel, was wir bewegen. Das ist notwendig, und es soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese Situation mit uns gemeinsam gehen können.“

Das dritte Entlastungspaket basiert auf der Grundlage, besonders jene Menschen, die weniger verdienen, zu unterstützen.

Entlastung bei den Energiekosten

Mithilfe einer Strompreisbremse sollen Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif unterstützt werden. Dafür ist eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen vorgesehen.

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken; damit verbunden ist auch die Dämpfung der Netzentgelte.

Darüber hinaus wird die für Anfang 2023 vorgesehene Erhöhung des CO2-Preises verschoben. Zudem gilt bis Ende März 2023 für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 % der ermäßigte Steuersatz von 7 % Prozent.

Mit steigendem Verdienst erhöhen sich der Regel nach auch die Energiekosten: Menschen mit mehr Geld leben oft in größeren Wohnungen und haben folglich einen höheren Energieverbrauch.

Kritisch zu betrachten ist allerdings, dass sie durch das Paket stärker entlastet werden als ärmere Menschen. Denn der Staat gleicht auch bei Spitzenverdienern einen beachtlichen Teil der Energiekosten aus. Ein Grund für dieses Missverhältnis ist nach Angaben von ZEIT ONLINE die Mechanik unseres Steuersystems.

Nachfolgende Tabelle verdeutlicht das Phänomen:

So viel Geld erhalten Haushalte bei einem dreifachen Gaspreis durchschnittich pro Jahr. Ausgegangen wird zugleich von einer Strompreissteigerung von 30 % im Vergleich zu 2019 (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) / ZEIT ONLINE)
  Familie Alleinerziehend Single
Geringverdienende (unterste 25 %) 967 € 555 € 319 €
Normalverdienende (mittlerer Wert) 1.272 € 504 € 444 €
Besserverdienende (oberste 25 %) 1.464 € 688 € 592 €
Hochverdienende (oberste 10 %) 2.037 € 1.069 € 978 €
Spitzenverdienende (oberste 1 %) 2.502 € 1.346 € 1.117 €

Die große Wohngeldreform

Ab 01. Januar 2023 sollen künftig deutlich mehr Geringverdienende ein zugleich höheres Wohngeld erhalten. Dauerhaft im Wohngeld enthalten sind dann auch eine Klima- und eine Heizkostenkomponente.

Wohngeldbeziehende bekommen für die Heizperiode von September bis Dezember außerdem einen zweiten Heizkostenzuschuss: 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, 100 Euro für jede weitere Person.

Das Bürgergeld kommt

Zum 01. Januar 2023 ist Schluss mit Hartz4 und Sozialgeld. Sozialhilfeempfänger erhalten stattdessen das modernere Bürgergeld mit jährlicher Erhöhung.

Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag

Zur Unterstützung von Familien steigt das Kindergeld zum Jahreswechsel um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind (geltend für die Jahre 2023 und 2024). Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies ein jährliches Plus von 432 Euro.

Einkommensschwache Familien profitieren zudem von einer weiteren Erhöhung des Kinderzuschlages – von 229 Euro auf 250 Euro pro Monat.

Einmalzahlung für Studierende

Nach heftiger Kritik sollen im Rahmen des dritten Entlastungspaketes nun auch Studierende und Fachschüler stärker unterstützt werden. Sie alle erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Einmalzahlung für Rentner

Neben den Studierenden fühlten sich auch viele Rentner bei den ersten beiden Entlastungspaketen im Stich gelassen. Nun sollen sie zum 01. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.

Bundesweites Ticket im ÖPNV

Zugegeben: Das geplante bundesweit geltende Ticket für den öffentlichen Nahverkehr scheint deutlich weniger attraktiv als das 9-Euro-Ticket aus dem zweiten Entlastungspaket.

Das nun von den Verkehrsministern geplante Ticket soll die ÖPNV-Nutzer 49 bis 69 Euro pro Monat kosten.

Anhebung der Fernpendlerpauschale

Befristet bis 2026 ist die Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Fernpendler erhöht worden – von 35 auf 38 Cent. Dank der Mobilitätsprämie ist diese Entlastung auch auf Geringverdienende übertragbar.

Mehr Gehalt in den Midi-Jobs

Für Geringverdienende in Midi-Jobs ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) geplant.

Zum 01. Januar 2023 wird die Höchstgrenze im Midi-Job-Bereich auf 2.000 Euro pro Monat angehoben.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld verlängern sich über den 30. September 2022 hinaus, um Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen.

Entfristung und Optimierung der Home-Office Pauschale

Die bereits bis Ende 2022 verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Arbeitnehmern, die von zuhause arbeiten, steht pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro zu, maximal 600 Euro pro Jahr.

Entlastet werden darüber hinaus Familien, die nicht über ein separates Arbeitszimmer in ihrer Wohnung verfügen.

Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Damit können Beschäftigte ihre Werbungskosten in Höhe von 1.200 Euro bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal geltend machen.

Abbau der Kalten Progression

Das dürfte alle 48 Millionen steuerpflichtige Bürger des Landes freuen: Ab 01.Januar 2023 soll der Kalten Progression ein Ende gesetzt werden. Rentner profitieren darüber hinaus von der Abschaffung der Doppelbesteuerung ihrer Rente.

Auch Unternehmen sollen mit dem dritten Entlastungspaket unterstützt werden

Energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weiterreichen können, werden nochmals stärker mit einem entsprechenden Programm unterstützt. Ebenso ist die Verlängerung des Spitzenausgleichs vorgesehen.

Die KfW bietet Kredithilfen von 100 Milliarden Euro für Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schieflage geraten sind, an. Bestehende Maßnahmen, wie etwa die Bund-Länder-Bürgschafts-Programme, werden bis Jahresende verlängert und erweitert.

Durch eine Verlängerung der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen auf 7 % sollen Gastronomen weiterhin entlastet werden.

Auch sollen Unternehmen fortwährend bei Investitionen unterstützt werden.

Tabelle: Wer profitiert aktuell von welchen Entlastungspaketen? Ausgenommen sind die bereits ausgelaufenen Maßnahmen aus den Paketen 1 und 2
  1. Entlastungspaket 2. Entlastungspaket 3. Entlastungspaket
Familien   ja
Rentner ja
Haushalte generell ja ja
Wohngeldbeziehende ja ja ja
Sozialhilfeempfänger ja
Arbeitnehmer ja ja ja
Selbstständige ja ja
Heimarbeiter ja ja ja
Pflegepersonal ja ja  
Geringverdiener ja ja
Fernpendler ja ja
ÖPNV-Nutzer ja
Studierende ja ja
Auszubildende ja  
Unternehmen/Arbeitgeber ja ja ja
Stromkunden generell ja ja

Auf dem Energiemarkt tut sich ebenfalls was

Um die Strompreisbremse finanziell tragen zu können, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest in Teilen abgeschöpft werden. Die EU-Energieminister kommen hierfür am 9. September in einer Sondersitzung zusammen.

Langfristig ist davon auszugehen, dass sich die Lage auf den Energiemärkten entspannt – sofern sichere Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen. Doch solange die Preise durch die Decke gehen, ist eine krisensichere Energieversorgung des Landes unabdingbar.

Daher lautet der Appell an alle Unternehmen und Bürger des Landes auch weiterhin: Energie sparen!

Euphorische Regierung trifft auf verunsicherte Bundesländer

Auch das dritte Entlastungspaket soll ohne zusätzliche Neuverschuldung auskommen.

"Diese Maßnahmen finden statt innerhalb der bisherigen Haushaltsplanungen der Bundesregierung", so Finanzminister Christian Lindner.

Sowohl die Einnahmeentwicklung als auch die "bereits getroffenen Vorsorgen für das Jahr 2023" ließen dies zu.

Die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Hendrik Wüst (CDU) und Winfried Kretschmann (Grüne), können den großen Optimismus seitens der Bundesregierung nur bedingt teilen und fordern eine kurzfristige Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Scholz.

Kretschmann betont die massiven Auswirkungen des dritten Entlastungspakets auf die Länderhaushalte. Auch Wüst spricht gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern von vielen offenen Fragen:

„Wenn die Länder mit bezahlen sollen, müssen sie auch mitentscheiden können. Darüber sollte sehr zeitnah bei einer Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler beraten werden."

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