Letzte Aktualisierung: 14.07.2021

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Fit for 55: Alle neuen EU-Klimaschutz-Maßnahmen im Überblick

Die EU-Kommission hat am 14.07.2021 das „Fit for 55“-Paket vorgelegt. In den insgesamt 12 Legislativvorschlägen des Pakets werden Maßnahmen festgelegt, mit denen die neuen EU-Klimaziele erreicht werden sollen. Hier stellen wir Ihnen alle Fit for 55-Maßnahmen vor.

Die EU-Kommission hat jetzt das „Fit for 55“-Paket vorgelegt, das die Weichenstellung für den ersten klimafreundlichen Wirtschaftsraum der Welt sein kann. (Foto: energie-experten.org)

Die EU-Kommission hat jetzt das „Fit for 55“-Paket vorgelegt, das die Weichenstellung für den ersten klimafreundlichen Wirtschaftsraum der Welt sein kann. (Foto: energie-experten.org)

Die EU-Kommission hat heute ein umfangreiches Gesetzespaket vorgelegt, welches den Regulierungsrahmen der europäischen Energie- und Klimapolitik an das neue Klimaziel anpassen soll. Die insgesamt 12 Gesetzesvorhaben werden nun von Mitgliedstaaten und EU-Parlament beraten.

Die Europäische Kommission zielt darauf ab, die CO2-Emissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent - statt bisher 40 Prozent - unter den Wert von 1990 zu senken.

Das heute vorgelegte "Fit for 55"-Paket der EU-Kommission ist ein umfangreiches Paket, mit dem diese erforderlichen Klimaschutzziele der EU erreicht werden soll. Vielen Verbände begrüßten das "Fit for 55"-Paket als einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz.

Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hebt hervor: "Das ist ein großer Wurf - da gibt es kein Zurück mehr. Das Politikpaket der EU für die Stabilisierung unseres Klimas ist das bislang umfassendste seiner Art, und es knüpft an vieles an, was die Forschung entwickelt hat.“

„Das kann jetzt die Weichenstellung für den ersten klimafreundlichen Wirtschaftsraum der Welt sein. Europa kann sich damit an die Spitze einer CO2-freien Weltwirtschaft setzen“, loben Oliver Krischer und Lisa Badum von den Grünen das „Fit-for-55“-Programm der EU.

Emissionshandel für Verkehr und Wärme

Durch das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) wird CO2 bepreist. Um die fehlenden Emissionsreduktionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor anzugehen, wird laut "Fit for 55" ein separates neues Emissionshandelssystem für die Treib- bzw. Brennstoffversorgung in diesen Sektoren eingeführt. Die Kommission schlägt auch vor, den Innovationsfonds und den Modernisierungsfonds aufzustocken.

Um die erheblichen Klimaausgaben des EU-Haushalts zu ergänzen, sollten die Mitgliedstaaten die Gesamtheit ihrer Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte bereitstellen.

Ein bestimmter Teil der Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor sollte zur Abfederung etwaiger sozialer Auswirkungen auf sozial schwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer vorgesehen werden.

Außerdem sieht "Fit for 55" vor, die durch die CO2-Bepreisung erzielten Einnahmen wieder in Innovation, Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze zu investieren. Aus einem neuen Klima-Sozialfonds erhalten die Mitgliedstaaten dann eigens Mittel, die sie Bürgerinnen und Bürgern für Investitionen in Energieeffizienz, neue Heiz- und Kühlsysteme und sauberere Mobilität gewähren können.

Laut vzbv sind aus Verbrauchersicht deutliche Verbesserungen beim neuen Emissionshandelssystem nötig: „Die Ausgestaltung des neuen Emissionshandelssystems ist aus Verbrauchersicht mangelhaft. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten zu vage Vorgaben für die Verwendung der Mittel aus der CO2-Bepreisung. Eine Rückzahlung an Verbraucherinnen und Verbraucher ist vom gutem Willen der Mitgliedstaaten abhängig“, so der vzbv.

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CO2-Grenzwerte und Verbrennerverbot

Um gegen die zunehmenden Emissionen aus dem Straßenverkehr vorzugehen, schlägt "Fit for 55" eine Kombination von Maßnahmen vor, die den Emissionshandel ergänzen.

Strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollen den Übergang zur emissionsfreien Mobilität beschleunigen, da die durchschnittlichen jährlichen Emissionen neuer Fahrzeuge ab 2030 55 % und ab 2035 100 % niedriger sein müssen als 2021. Der "Fit for 55"-Plan sieht im Ergebnis vor, dass alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein werden.

Damit Fahrzeuge in einem verlässlichen EU-weiten Netz aufgeladen oder aufgetankt werden können, schreibt die überarbeitete Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vor, dass die Mitgliedstaaten die Ladekapazität nach Maßgabe der Absatzmengen emissionsfreier Fahrzeuge ausbauen und entlang der großen Verkehrsstraßen in regelmäßigen Abständen Tank- und Ladestationen installieren, und zwar alle 60 km für das Aufladen elektrischer Fahrzeuge und alle 150 km für die Betankung mit Wasserstoff.

In konkreten Zahlen schlägt die EU-Kommission für PKW Folgendes vor:

  • 2025: 300 kW-Ladesäuleninfrastruktur im Abstand von 60 km
  • 2035: 600 kW-Ladesäuleninfrastruktur im Abstand von 60 km

Für E-LKW schlägt die EU-Kommission vor:

  • 2025: 1.400 kW im Abstand von 60 km
  • 2030: 3.500 kW im Abstand von 60 km

Insgesamt plant die EU bis 2030 zwei Millionen Ladestationen zu errichten.

Alternative Kraftstoffe als Flug- und Schiffstreibstoffe

Flug- und Schiffstreibstoffe verschmutzen die Umwelt erheblich und müssen ebenfalls gezielt angegangen werden, um den Emissionshandel zu ergänzen, so die EU-Kommission im "Fit for 55"-Programm.

Gemäß der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe müssen Flugzeuge und Schiffe in großen Häfen und Flughäfen Zugang zu sauberem Strom haben.

Im Rahmen der Initiative „ReFuelEU Aviation“ werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, dem an Flughäfen in der EU angebotenen Turbinenkraftstoff nach und nach mehr nachhaltige Flugkraftstoffe beizumischen, einschließlich synthetischer CO2-armer Kraftstoffe, die E-Fuels genannt werden.

Die Initiative „FuelEU Maritime“ wird ihrerseits die Nutzung nachhaltiger Schiffskraftstoffe und emissionsfreier Technologien fördern im Wege einer Obergrenze für den Treibhausgasgehalt des Energieverbrauchs von Schiffen, die europäische Häfen anlaufen.

Besteuerung von Energieerzeugnissen

Das Besteuerungssystem für Energieerzeugnisse muss den Binnenmarkt schützen und verbessern und den grünen Wandel fördern, indem die richtigen Anreize gegeben werden, so die EU Kommission.

Der "Fit for 55"-Vorschlag für die überarbeitete Energiebesteuerungsrichtlinie sieht vor, dass die Besteuerung von Energieerzeugnissen auf die Energie- und Klimapolitik der EU abgestimmt wird. So könnten saubere Technologien gefördert und überholte Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze abgeschafft werden, die zurzeit die Nutzung fossiler Brennstoffe fördern.

Durch die neuen "Fit for 55"-Regeln sollen die schädlichen Auswirkungen des Energiesteuerwettbewerbs verringert und den Mitgliedstaaten zu Einnahmen aus Ökosteuern verholfen werden, die „dem Wachstum abträglich sind als Steuern auf den Faktor Arbeit“.

CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Im Wege eines neuen CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – kurz: „CBAM“) wird im Zuge der "Fit for 55"-Maßnahmen ein CO2-Preis für Einfuhren bestimmter Produkte eingeführt, damit die Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen führt.

Dies soll laut EU-Kommission sicherstellen, dass europäische Emissionssenkungen zu einem weltweiten Emissionsrückgang beitragen, statt dass CO2-intensive Produktionskapazitäten aus Europa abwandern.

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft kritisiert, dass beim CBAM das Risiko bestünde, dass es zu Nachteilen für die europäischen Unternehmen kommt, da sie auf Vorprodukte aus Ländern außerhalb der EU angewiesen sind. Dieser Mechanismus würde sich neben dem europäischen Emissionshandel zusätzlich auf die Preise von Endprodukten auswirken. Sie wären am Weltmarkt nicht kompensierbar und führten so mittelbar zu Absatzverlusten in der europäischen Industrie.

Auch der VDMA sieht die Pläne zur Einführung eines Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus mit Sorge: Die Wettbewerbsfähigkeit des Maschinenbaus und damit auch das Potenzial, Klimatechnologien weiterzuentwickeln und zu vermarkten, hängt von funktionierendem Export ab. Es gebe große Zweifel an der Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Grenzausgleichsmechanismus mit dem WTO-Recht.

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CO2-Abbau durch natürliche Senken

Die "Fit for 55"-Maßnahmen sehen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, gemeinsam für die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre Rechnung zu tragen. Deshalb ist in der Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft ein EU-Gesamtziel für den CO2-Abbau durch natürliche Senken im Umfang von 310 Millionen Tonnen CO2-Emissionen bis 2030 festgelegt.

Nationale Zielvorgaben sorgen dann laut "Fit for 55" dafür, dass die Mitgliedstaaten ihre Senken pflegen und vergrößern, damit das Gesamtziel erreicht wird. Ziel der EU sollte sein, bis 2035 Klimaneutralität in den Sektoren Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft – auch bei den landwirtschaftlichen Nicht-CO2-Emissionen aus z. B. dem Einsatz von Düngemitteln oder der Viehhaltung – zu erreichen.

Die EU-Waldstrategie soll zudem die Quantität, Qualität und Resilienz der Wälder in der EU verbessern. Sie unterstützt Forstwirtschaftsbetriebe und die forstbasierte Bioökonomie, sorgt gleichzeitig für Nachhaltigkeit bei Holzeinschlag und Nutzung von Biomasse sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt und beinhaltet einen Plan zur Pflanzung von drei Milliarden Bäumen in ganz Europa bis 2030.

Germanwatch warnt, dass die CO2-Aufnahmefähigkeit der Wälder und Moore bis 2030 durch den sich verschärfenden Klimawandel und trotz der geplanten zusätzlichen Anstrengungen bei unter Null liegen kann. „Für einen solchen Fall muss im Klimapaket ein Garantiemechanismus eingebaut sein, der das Minderungsziel in den anderen Sektoren automatisch verschärft, damit das Klimaziel von mindestens minus 55 Prozent auch dann sicher erreicht wird“, betonte Christoph Bals.

Ausbau erneuerbarer Energien

75 % der Emissionen in der EU stammen aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie. Deshalb ist laut EU-Kommission ein schnellerer Übergang zu einem umweltfreundlicheren Energiesystem von grundlegender Bedeutung. Daher wird die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 in der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auf 40 % erhöht.

Alle Mitgliedstaaten sollen zu diesem Ziel beitragen, und es werden spezifische Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien in den Sektoren Verkehr, Heizung und Kühlung, Gebäude und Industrie vorgeschlagen.

„Das 'Fit for 55'-Paket wäre als Hebel für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung. Mit 40 Prozent liegt der Anteil aber weiter unter dem notwendigen und machbaren Ziel von mindestens 45 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030. So läuft die EU Gefahr, den Klimaschutz und die überfällige Modernisierung der Wirtschaft zu vernachlässigen“, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Im Interesse der Klima- und Umweltziele sollen auch die Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Bioenergie verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten müssen Förderregelungen für Bioenergie so ausgestalten, dass der Grundsatz der Kaskadennutzung für Holzbiomasse gewahrt wird.

Senkung des Energieverbrauchs

Um den Energieverbrauch insgesamt zu senken, Emissionen zu verringern und Energiearmut zu bekämpfen, sieht die Energieeffizienz-Richtlinie ein ehrgeizigeres verbindliches Jahresziel für die Senkung des Energieverbrauchs auf der EU-Ebene vor.

Die Energieeffizienz-Richtlinie diene als Richtschnur für die Festlegung der nationalen Beiträge und erhöht die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten auf fast das Doppelte. Der öffentliche Sektor muss jährlich 3 % seines Gebäudebestands renovieren, damit die Renovierungswelle vorankommt, Arbeitsplätze geschaffen werden und der Energieverbrauch und die Kosten für den Steuerzahler sinken.

Hintergrund zum europäischen Green Deal

Im europäischen Grünen Deal, den die Kommission am 11. Dezember 2019 vorgestellt hat, ist das Ziel festgelegt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Mit dem Europäischen Klimagesetz, das diesen Monat in Kraft tritt, wurden die Selbstverpflichtung der EU zur Klimaneutralität und das Etappenziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, in bindendes Recht umgesetzt.

Das Ziel, das sich die EU gesteckt hat, nämlich die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, wurde dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Dezember 2020 als Beitrag der EU zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris mitgeteilt.

Die Kommission hat, bevor sie diese "Fit for 55"-Vorschläge vorgelegt hat, ausführliche Folgenabschätzungen durchgeführt, um sich ein Bild von den Chancen und Kosten des grünen Wandels zu machen. So wurde der Vorschlag der Kommission, die Zielvorgabe für die Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 anzuheben, im September 2020 durch eine umfassende Folgenabschätzung untermauert.

Die Folgenabschätzung ergab, dass dieses Ziel erreichbar ist und Vorteile bringt. Den heute vorgelegten Gesetzgebungsvorschlägen liegt eine ausführliche Folgenabschätzung zugrunde, bei der die Zusammenhänge mit anderen Teilen des Pakets berücksichtigt wurde.

Der langfristige EU-Haushaltsplan für die nächsten sieben Jahre ist speziell darauf zugeschnitten, den grünen Wandel zu fördern. 30 % der Programme des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und von NextGenerationEU, die mit 2 Billionen Euro ausgestattet sind, fließen in die Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen. 37 % der Aufbau- und Resilienzfazilität von 723,8 Mrd. Euro (zu jeweiligen Preisen), aus der die Aufbauprogramme der Mitgliedstaaten im Rahmen von NextGenerationEU finanziert werden, werden für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt.

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