Letzte Aktualisierung: 30.07.2022

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Fördermittel-Beben: Gewinner & Verlierer von Habecks EEG- und BEG-Reform

Seit der EEG- und BEG-Reform gibt es neue Fördersätze für Solaranlagen, Heizungen und Sanierungen. Einige Maßnahmen bekommen mehr Geld, andere weniger. Wir haben die Gewinner und Verlierer von Habecks Fördermittel-Beben ermittelt!

Die Fördermittel-Kürzungen treffen auch die Bestandssanierung: Obwohl die Altbau-Sanierung ein Schwerpunkt der deutschen Energiepolitik ist, setzte auch hier die Fördermittel-Schere teils rigoros an. (Foto: energie-experten.org)

In den letzten Wochen wurden u.a. das EEG und das BEG novelliert. Die Fördermittellandschaft hat sich teils grundlegend geändert. Für was bekomme ich jetzt noch wie viele Zuschüsse, wenn ich mich unabhängiger von russischem Erdgas machen möchte?

Fördermittel-Gewinner 2022

Solaranlagen-Rendite steigt deutlich

Zu den eindeutigen Gewinnern der EEG 2023 Novelle zählt die Solarenergie: Alle neuen PV-Dachanlagen, die ab dem 30.07. 2022 in Betrieb gehen, bekommen eine höhere Vergütung für ihren PV-Strom.

Überschuss-Einspeiser, die einen Teil ihres Solarstroms selbst nutzen, erhalten in der Direktvermarktung bis 10 Kilowatt Leistung 8,60 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent und bis 750 Kilowatt 6,20 Cent. Die feste Einspeisevergütung für insbesondere privat und kleinere gewerblich betriebene Dachanlagen liegen um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger. Aufgrund der ebenfalls gestiegenen Strompreise ergibt sich für Eigenverbraucher eine deutlich attraktivere Solar-Rendite!

Zudem gibt es nun einen Zuschuss für Volleinspeiser: Wird der ganze Strom nur ins Netz einspeist, erhält man zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde. Mittelgroße Anlagen, die nur wenig Eigenverbrauch aufweisen (~ < 20%) können nun mehr verdienen, wenn Sie ihren Strom komplett einspeisen. Interessant ist dabei, dass man nun zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach mit jeweils den Vergütungen für Voll- und Überschusseinspeiser betreiben kann.

Neben der höheren Solar-Förderung gibt es auch viele weitere formale Erleichterungen wie z. B. bei der 70-Prozent-Kappungsregelung für Neuanlagen, die aber erst am 01.01.2024 in Kraft treten.

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Wärmepumpen-Förderung 2022 wird anders verteilt

Obwohl die Fördersätze für Wärmepumpen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) mehrheitlich gesunken sind, zählen sie immer noch zu den Gewinnern der Förder-Schere: Insgesamt kommt es bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA mit Wirkung zum 15.08.2022 zu Kürzungen bei den Fördersätzen in Höhe von 5 bis 10 Prozentpunkten, zugleich werden aber ein Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent und ein Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent eingeführt.

Eine Wärmepumpe bekommt demnach einen Zuschuss von 25 Prozent, einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent, wenn z.B. eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung ausgetauscht wird und zusätzlich 5 Prozent Zuschuss, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

So erhält man je nach dem Alter der ersetzten Gasheizung eine Wärmepumpen-Förderung 2022 für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 25 bis 35 Prozent und für Sole/Wasser-Wärmepumpen von 30 bis 40%. Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung spielt das Alter für den Heizungs-Tausch-Bonus keine Rolle.

Zudem muss man berücksichtigen, dass der Einbau einer Wärmepumpe weiter an Attraktivität gewonnen hat, da ab 2024 keine Gasheizungen mehr gefördert werden und so als Alternative wegfallen.

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Fördermittel-Verlierer 2022

Förderung von Komplettsanierungen deutlich gesunken

Die Förderung von Komplettsanierungen hat sich für Sanierungswillige zum Negativen verändert. Künftig gibt es nur noch die Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40. Der Standard 100 entfällt und wird nicht mehr gefördert.

Für Effizienzhäuser (EH) fällt die Zuschussförderung komplett weg, es können nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Die Tilgungszuschüsse wurden für ein EH 85 (aktuell 30 Prozent Zuschuss) auf fünf Prozent und für ein EH 40 EE (aktuell 50 Prozent Zuschuss) auf 25 Prozent reduziert. Der Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien, die EE-Klasse, bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld, womit auch die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 120.000 auf 150.000 Euro steigen.

Gebäude mit einem besonders schlechten energetischen Zustand, den sogenannten "Worst performing Buildings", erhalten bei einer Sanierung auf Effizienzhausstandard 55 und 40 noch einmal fünf Prozentpunkte zusätzlich. Darüber hinaus erhalten alle Sanierer eine mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von bis zu 15 Prozent. Berücksichtigt man diese Zinsvergünstigung, liegt die Förderung rechnerisch also bei maximal 45 Prozent.

"Mit Zuschüssen von 20% und mehr konnte man den Leuten rechenbare Konzepte vorlegen und das Programm schwang sich zum Wirtschaftsmotor, Arbeitsbeschaffer, CO2-Reduzierer auf. Auch Schwarzarbeit lohnte nicht, wenn Bauleistungen gefördert werden. Das alles geht jetzt den Bach runter. Niemand wird ein Denkmal energetisch sanieren, bei 5% Zuschuss", schrieb uns ein Energieberater.

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Holzheizungen verlieren 35% Zuschuss!

Im Bereich der Heizungsförderung muss man leider feststellen, dass Holzheizungen zu den großen Verlierern der Neuregelung zählen: Sie erhielten damals den Höchstsatz, bis zu 55 Prozent Zuschuss. Jetzt sind es nur noch maximal 20 Prozent. Diskutiert wird, ob dies auf 25 Prozent steigen soll.

"Dass die Förderung für diese auf einem heimischen Energieträger und modernster Heiztechnik basierende Wärmeerzeugung nun gegenüber anderen Techniken deutlich reduziert wird, ist unverständlich und absolut kontraproduktiv", sagt Beate Schmidt-Menig, Vorsitzende beim Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV).

BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter kritisiert, dass "unnötige Bremsen für den Ausbau Erneuerbarer Wärmelösungen geschaffen wurden, wie zum Beispiel die Schlechterstellung der Bioenergie, insbesondere der Holz- und Pelletheizungen. Pelletheizungen können nur mit der Anwendung einer Solarthermieanlage eine höhere Förderung erhalten. Für die Erneuerbare Wärmewende bedarf es aber des Einsatzes aller regenerativer Technologien. Das sollte sich auch in der Ausgestaltung der Förderung widerspiegeln."

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