Förderung Klimaanlage 2025: Wie bekomme ich einen KfW-Zuschuss?
Der Sommer naht und vielen graust es bereits vor durchwachten Nächten in überhitzten Dachgeschossen. Immer häufiger werden wir daher angefragt, ob eine Klimaanlage eine Förderung bekommt. Die enttäuschende Antwort: Split-Klimaanlagen gehören nicht zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen der KfW.
Allerdings gibt es die Option einer Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für eine sogenannte Luft/Luft-Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen. Das auch als Split-Klimaanlage bekannte Gerät gibt es in Baumärkten bereits ab häufig 1.000€ und kann sogar selbst montiert werden. Wichtig: Sie muss auch das Gebäude beheizen – und das zum überwiegenden Teil!
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Split-Klimageräte mit Heizfunktion auch 2025 über BEG EM förderfähig
Zu den Luft-Luft-Wärmepumpen zählen auch Split-Klimaanlagen bzw. Klimaanlagen mit Heizfunktion, die beispielsweise zu einem bestehenden Heizsystem nachgerüstet werden. Allerdings gelten spezifische technische Anforderungen, und die Förderung ist auf Bestandsgebäude beschränkt.
Wenn Sie ihr Haus mit einer Klimaanlage bzw. Luft/Luft-Wärmepumpe heizen und kühlen wollen, müssen für eine BEG-Förderung eine ganze Reihe an Anforderungen erfüllt sein:
- Geräte mit einer Heizleistung bis 12 kW müssen ein ETAs (ηs) von mindestens 181 % aufweisen, Geräte mit einer Heizleistung über 12 kW mindestens 150 %.
- Die Auslegung der Anlage muss auf Basis einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 erfolgen.
- Die Anlage muss über eine messtechnische Erfassung von Energieverbräuchen und erzeugten Wärmemengen und Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen. (Achtung: Viele Klimaanlagen erfüllen dies nicht!)
- Die Luft/Luft-Wärmepumpe muss über eine Schnittstelle zur netzdienlichen Aktivierung und zum netzdienlichen Betrieb verfügen. Ein Anschluss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway ist notwendig.
- Die Luft/Luft-Wärmepumpe muss eine Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder eine darauf basierende Zertifizierung vorweisen.
Alle dementsprechend zugelassenen Split-Klimaanlagen finden Sie in der aktuellen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Wird eine Wärmepumpe gewählt, die auf dieser Liste steht, muss man keinen zusätzlichen technischen Nachweis (z. B. Prüfberichte, Effizienznachweise) beim Förderantrag beifügen. Das Gerät gilt automatisch als förderfähig.
Wie viel Zuschuss bekommen Sie zur Klimaanlage?
Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Einkommensbonus: Zusätzliche 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den Austausch bestimmter alter Heizsysteme (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen) oder bei mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen.
- Maximale Förderung: Bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten, wobei die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt sind.
Achtung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Seit dem 1. Januar 2024 ist für den Heizungstausch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Ein Energieberater erstellt Ihnen für die Beantragung eine sogenannte BzA und BnD.
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Förderung für die Ergänzung bestehender Heizungen
Wenn man nur eine zusätzliche kleine Luft/Luft-Wärmepumpe (z. B. ein Split-Klimagerät) nachrüstet und die alte Heizung weiter betreibt, gelten andere Regeln:
- Bei bivalenter Betriebsweise kann für den versorgten Bereich ein detaillierter Nachweis nach DIN V 18599 geführt werden. Alternativ wird die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht als erfüllt angesehen, wenn bei vorrangig bivalent-parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb die Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 % der gesamten Heizleistung aller Wärmeerzeuger oder mindestens 30 % der Norm-Heizlast des Gebäudes bzw. des zu versorgenden Gebäudeteils beträgt.
- Bei bivalent alternativem Betrieb muss die Leistung der Wärmepumpe hingegen mindestens 40 % der gesamten Heizleistung aller Wärmeerzeuger oder mindestens 40 % der Norm-Heizlast des Gebäudes bzw. des zu versorgenden Gebäudeteils betragen.
Unser Tipp: Die Förderung einer Klimaanlage zum Heizen und Kühlen ist komplex. Die Beantragung der Fördermittel muss nicht zwingend durch einen Energieberater erfolgen, sondern kann auch vom Fachbetrieb übernommen werden. Wir empfehlen trotzdem, einen Energieberater hinzuzuziehen, da dieser sich häufig besser mit allen Fördermodalitäten auskennt.